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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

26.02.2010 - 4.19 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Jan von Plo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Kann der Magistrat dafür Sorge tragen, dass die Stadtwerke Marburg zukünftig einen Not-Ersatzplan im ÖPNV gewährleisten, wenn es zu weiteren unangemeldeten Streiks bei den Busfahrer/innen kommt, um mindestens den an den Bushaltestellen wartenden Schülerinnen und Schüler sowie Berufstätigen die Möglichkeit zu geben zur Arbeit oder zur Schule zu kommen? 

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Die Stadtwerke Marburg GmbH haben einen Notfahrplan, der für den Fall eines Streiks seine Anwendung finden sollte und soll. Dieser Plan sieht für die Umsetzung einen Personalbedarf vor, der im Streikfall eine Mindestbedienung erlaubt.

Dieser Personalbedarf entspricht etwa einem Fünftel der im Betrieb Beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis. Damit ließen sich die Fahrgastströme zumindest im Schüler- und Berufsverkehr annähernd bewältigen.

Diesen Minimalbedarf festzustellen gehört zum Aufgabenbereich der Verkehrsmeister, die während der Bedienungszeiten das Verkehrsangebot der SWM überwachen und steuern. Damit ist gewährleistet, dass sofort auf eine Störung im Betriebsablauf sowie auch auf einen Streik reagiert werden kann. Im Fall dessen, dass eine genügende Anzahl von Fahrer-/innen und Fahrzeugen für den Notfahrplan nicht bereit gestellt kann, fällt auch ein Ersatzverkehr aus.  

Vor dem Hintergrund, dass auch die sogenannten Altbeschäftigten des nicht bestreikten Tarifs wegen Solidaritätsbekundung an dem zuletzt stattgefundenen Streik teilgenommen haben, konnte der Notfahrplan nicht durchgeführt werden.

 

 

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