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Ratsinformation
25.06.2010 - 11.9 Antrag der Fraktionen B90/Die Grünen und SPD be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 25.06.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD
- Federführend:
- 55 - Wohnungswesen
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Antrag ist im Sozialausschuss beraten worden. Es berichtet der Stadtverordnetenvorsteher anhand der Niederschrift. Im Sozialausschuss sind die Fraktionen CDU und Marburger Linke dem Antrag beigetreten. Über die Ziffern 1 und 2 der Vorlage wurde im Ausschuss getrennt abgestimmt. Die Ziffer 1 des Antrages wurde einstimmig zur Annahme empfohlen. Die Ziffer 2 wurde mehrheitlich zur Annahme empfohlen.
Auch der Bau- und Planungsausschuss hat sich mit dem Antrag befasst. Es berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Meyer (SPD). Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig die Annahme der Vorlage.
Der Stadtverordnetenvorsteher lässt wunschgemäß über die Ziffern 1 und 2 der Vorlage getrennt abstimmen.
Beschlussfassung zu Ziffer 1:
Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Magistrat wird beauftragt:
a) in Zusammenarbeit mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft und anderen gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften zu klären, wie der bestehende Bedarf an sog. Sozialwohnungen besser befriedigt werden kann, und entsprechende Initiativen einzuleiten. Der Bedarf an den über das Wohnungsamt zu vermittelnden Wohnungen besteht bei Einzelpersonen, bei betreuten Wohngemeinschaften und bei Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung (barrierefrei).
Abstimmung zu Ziffer 2:
Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei einer Enthaltung aus der CDU Fraktion mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:
Der Magistrat wird beauftragt:
b) zur Lösung aktueller Notlagen in Absprache mit dem Kreisjobcenter dafür Sorge zu tragen, dass für einen klar benannten Personenkreis von behinderten und benachteiligten Menschen eine Überschreitung der Anhaltswerte zur Mietkostenübernahme möglich wird.
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