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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

26.11.2010 - 4.7 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Halise Adsa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Welche Maßnahmen hat der Magistrat getroffen, um vor dem Hintergrund des Beschlusses der Marburger Stadtverordnetenversammlung vom 28.05.2004 „Unterstützung der Proteste gegen Rechtsextremisten" die Öffentlichkeit über den sogenannten Trauermarsch von Neofaschisten/innen am 23.10.2010 zu informieren, in welcher Form hat er versucht, mit allen juristischen Mitteln die Demonstration der Rechtsextremisten zu verhindern oder zumindest zu erschweren, wie beurteilt er das Vorgehen von Ordnungsamt und Polizei, die rund 30 Platzverweise gegen antifaschistische Mitbürger/innen ausgesprochen, um einen offensichtlichen Naziaufmarsch mit sechs Personen stattfinden zu lassen?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Zuständig für Versammlungsrecht ist die allgemeine Ordnungsbehörde und nicht der Magistrat. Diese spezielle Zuständigkeitsregelung gilt für verschiedene Landesaufgaben im Sicherheits- und Ordnungsrecht, die den Kommunen zur Ausführung übertragen worden sind.

Daraus folgt, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.05.2004, insbesondere wenn Sicherheitsaspekte dagegen sprechen, nicht umgesetzt werden kann.

 

Vor einigen Wochen wurden zwei gleichlautende Anmeldungen von Versammlungen verboten. Diese Verbote wurden von dem Verwaltungsgericht Gießen und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Ein erneutes Verbot war somit rechtlich nicht durchsetzbar.

Die Demonstration am 23.10.2010 wurde mit 19 Auflagen eingeschränkt.

 

Die Polizei ist verpflichtet, Demonstrationen, die nicht verboten werden können, zu schützen. Die Durchführung einer Demonstration muss ohne Störungen gewährleistet sein.

Das Ordnungsamt hat keinen Platzverweis ausgesprochen.

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