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Ratsinformation
28.01.2011 - 12 Bauleitplanung der Stadt Marbur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 28.01.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den Umweltausschuss berichtet der stellvertretende Vorsitzende Stadtverordneter Dr. Musket (SPD). Der Umweltausschuss empfiehlt die Annahme dieser Vorlage.
Für den Bau- und Planungsausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Meyer (SPD). Auch der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt die Zustimmung.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP, Nein-Stimmen der Fraktion Marburger Linke und bei Enthaltung der MBL-Fraktion folgenden Beschluss:
1) Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB abgegebenen Stellungnahmen wurden mit nachstehendem Ergebnis geprüft:
a) die unter den laufenden Nummern 1, 2, 5, 7, 11 gelisteten Stellungnahmen werden berücksichtigt,
b) die unter der laufenden Nummer 13 gelistete Stellungnahme wird nicht berücksichtigt,
c) die unter den laufenden Nummern 3, 4, 6, 8, 9, 10, 12 geleisteten Stellungnahmen werden teilweise berücksichtigt,.
d) Die Grundzüge der Planung werden von den Planänderungen in Folge der Stellungnahmen nicht berücksichtigt.
2) Der Bebauungsplan Nr. 18/8-4. Änderung, Beltershäuser-/Cappeler Straße, tegut-Markt im Stadtteil Cappel wird einschließlich Begründung und Genehmigungsplanung zum Knotenumbau L 3089/L 3125 unter Bezug auf die folgende Begründung als Satzung beschlossen.
3) Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18/8-4. Änderung, Beltershäuser-/Cappeler Straße, tegut-Markt im Stadtteil Cappel werden gemäß § 81 Hessische Bauordnung (HBO) und § 9 Baugesetzbuch (BauGB) für diesen Bebauungsplan beschlossen.
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