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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

28.01.2011 - 17.25 Antrag der Fraktionen CDU, FDP und MBL betr. Au...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU). Der Antrag ist im Haupt- und Finanzausschuss ausführlich diskutiert worden. Oberbürgermeister Vaupel hat zu dem Antrag Stellung genommen und beantwortete soweit möglich die im Antrag enthaltenen Fragen. Weiterhin teilte er mit, dass die entsprechenden Untersuchungsberichte noch vor der Kommunalwahl fertiggestellt werden sollen.

 

Der Stadtverordnete Göttling (Bündnis 90/Die Grünen) hat im Ausschuss angeregt, den Antrag dahingehend abzuändern, dass der Begriff "Unterschlagungsfall" durch den Begriff "Veruntreuungsfall" ersetzt wird. Auch soll nicht von einem Veruntreuungsfall bei der Stadtverwaltung gesprochen werden, sondern nur bei der Beihilfestelle der Stadtverwaltung. Diese Veränderungen werden von antragstellenden Fraktionen übernommen, so dass der Antrag folgende Fassung erhält:

 

Der Magistrat wird aufgefordert zu dem Veruntreuungsfall in der Beihilfestelle der Stadtverwaltung Stellung zu nehmen und dabei insbesondere folgende Fragen zu beantworten:

 

1.              In welchen Zeitraum sind nach jetzigem Kenntnisstand Unterschlagungen verübt worden?

 

2.              Welcher Schaden ist bei der Stadt Marburg durch die Unterschlagungen entstanden?

 

3.              Welche Stellen der Stadtverwaltung waren mit der Kontrolle der betreffenden Rechnungsstelle befasst?

 

4.              Weshalb haben die Kontrollen in der Vergangenheit nicht gegriffen?

 

5.              Wie will der Magistrat sicherstellen, dass sich solche Fälle nicht wiederholen?

 

6.              Welche Konsequenzen hat der Magistrat hinsichtlich des Betroffenen, welche hinsichtlich der Vorgesetzten (Fachdienstleiter, Fachbereichsleiter) gezogen?

 

7.              Welche sollen noch gezogen werden?

 

8.              Welche Konsequenzen zieht der verantwortliche Dezernent, Oberbürgermeister Vaupel, persönlich aus dem Vorfall?

 

In dieser Fassung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss die Zustimmung zu der Vorlage. Aussprache wurde angemeldet.

 

Im Rahmen der Debatte sprechen die Stadtverordneten Dr. Uchtmann (MBL), Schwebel (FDP), Stompfe (CDU), Acker (SPD) und Prof. Dr. Fülberth (Marburger Linke).

 

Der Stadtverordnete Prof. Dr. Fülberth stellt im Rahmen seines Redebeitrages folgenden Antrag:

 

Die nächsten Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg findet im Februar und März 2011 statt.

 

Begründung: Die neugewählte Stadtverordnetenversammlung wird im April zusammentreten, dann aber nur Formalien regeln können. Während die letzte Sitzung der alten Stadtverordnetenversammlung am 28. Januar blieben der Hauptamtliche Magistrat defakto bis Ende Mai, also 4 Monate, ohne Kontrolle. Der Akteneinsichtsausschuss zur Veruntreuung in der Beihilfestelle erledigt die Stadtverordnetenversammlung als das Organ, an das zu berichten ist.

 

Der Stadtverordnete Prof. Dr. Fülberth (Marburger Linke) stellt weiterhin den Antrag, nach der Abhandlung dieses Tagesordnungspunktes die Sitzung zu unterbrechen und den Ältestenrat zu einer Sitzung einzuberufen.

 

Zum Antrag Tagesordnungspunkt 17.25 spricht der Oberbürgermeister. Er beantwortet die im Antrag aufgeführten Fragen, soweit dies möglich ist.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst anschließend einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Magistrat wird aufgefordert zu dem Veruntreuungsfall in der Beihilfestelle der Stadtverwaltung Stellung zu nehmen und dabei insbesondere folgende Fragen zu beantworten:

 

1.              In welchen Zeitraum sind nach jetzigem Kenntnisstand Unterschlagungen verübt worden?

 

2.              Welcher Schaden ist bei der Stadt Marburg durch die Unterschlagungen entstanden?

 

3.              Welche Stellen der Stadtverwaltung waren mit der Kontrolle der betreffenden Rechnungsstelle befasst?

 

4.              Weshalb haben die Kontrollen in der Vergangenheit nicht gegriffen?

 

5.              Wie will der Magistrat sicherstellen, dass sich solche Fälle nicht wiederholen?

 

6.              Welche Konsequenzen hat der Magistrat hinsichtlich des Betroffenen, welche hinsichtlich der Vorgesetzten (Fachdienstleiter, Fachbereichsleiter) gezogen?

 

7.              Welche sollen noch gezogen werden?

 

8.              Welche Konsequenzen zieht der verantwortliche Dezernent,               Oberbürgermeister Vaupel, persönlich aus dem Vorfall?

 

Der Stadtverordnetenvorsteher berichtet aus der gestrigen Sitzung des Ältestenrates. Die CDU-Fraktion hat dort den Antrag gestellt, einen Akteneinsichtsausschuss einzusetzen. Der Ältestenrat hat die Vereinbarung getroffen, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit dieser Aufgabe beauftragt werden soll. Dazu soll der Ausschuss auf 17 Mitglieder aufgestockt werden, damit alle Fraktionen im Akteneinsichtsausschuss vertreten sind.

 

Anschließend unterbricht der Stadtverordnetenvorsteher die Sitzung von 19:54 Uhr bis 20:12 Uhr.

 

Nach Fortsetzung der Sitzung lässt der Stadtverordnetenvorsteher zunächst über den als Geschäftsordnungsantrag eingestuften Antrag der Fraktion Marburger Linke abstimmen, die nächsten Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung in Februar und März 2011 durchzuführen. Hierzu erläutert der Stadtverordnetenvorsteher, dass dieser Antrag von der Fraktion Marburger Linke bereits als ordentlicher Antrag zur Tagesordnung für die Stadtverordnetenversammlung eingereicht worden war. Der Stadtverordnetenvorsteher hat ihn jedoch zurückgewiesen, weil er in die gesetzlichen Aufgaben des Stadtverordnetenvorstehers (§ 58 Ziff.1 HGO und § 58 Ziff. 5 HGO) eingreifen würde.

 

Somit hat die Stadtverordnetenversammlung nunmehr über diesen Geschäftsordnungsantrag der Fraktion Marburger Linke zu entscheiden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen der Fraktion Marburger Linke und Nein-Stimmen der übrigen Fraktionen folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Zum weiteren Verfahren trägt der Stadtverordnetenvorsteher vor: Der von der CDU-Fraktion beantragte Akteneinsichtsausschuss (Haupt- und Finanzausschuss, erweitert auf 17 Mitglieder) wird vom Stadtverordnetenvorsteher zur konstituierenden Sitzung am Mittwoch, den 9. Februar, 17 Uhr im Sitzungssaal Hohe Kante eingeladen. Die Tagesordnung wird die Wahl eines/einer Vorsitzenden, eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden und die Festlegung der Termine und des weiteren Verfahrens für die Akteneinsichtnahme enthalten.

 

Damit nimmt die Stadtverordnetenversammlung die gesetzlich vorgesehene Kontrollfunktion wahr. Sollten sich aus der Akteneinsicht beschlussrelevante Konsequenzen ergeben, so kann eventuell auch eine Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich sein. Auf Nachfrage durch den Stadtverordnetenvorsteher wird aus der Stadtverordnetenversammlung gegen dieses Verfahren nicht gesprochen. Somit gilt es als beschlossen.

 

Zum weiteren Ablauf der heutigen Stadtverordnetensitzung erinnert der Stadtverordnetenvorsteher an die Vereinbarung im Ältestenrat, die Aussprachen heute um 21 Uhr zu beenden.

 

Eine Sitzung des Ältestenrates wird nicht einberufen, dader Antrag des Stadtverordneten Prof. Dr. Fülberth nicht die Unterstützung von mindestens 3 Ältestenratsmitgliedern gemäß § 11 Ziff. 2 der Geschäftsordnung gefunden hat.

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