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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

27.05.2011 - 4.4 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Johanna Bus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Im Jahr 2009 wurde in Düsseldorf eine Grundwasserverunreinigung durch perfluorierte Tenside (PFT), die durch einen Löschschaumeinsatz bei einem Großbrand entstanden ist, festgestellt. In der angrenzenden Gartenanlage darf nun bis 2025 das Wasser aus den Brunnen nicht genutzt werden. Enthält der in Marburg eingesetzte Löschschaum PFT bzw. wurde in der Vergangenheit PFT-haltiger Löschschaum bei der Brandbekämpfung eingesetzt und wurden Boden und Grundwasser im Umkreis der Brandorte später auf PFT untersucht?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Vorbemerkung.

Schaummittel nutzt die öffentliche Feuerwehr, um Flüssigkeitsbrände bzw. flüssig werdende Stoffe löschen zu können und zu kühlen. Gerade die Schaummittel, welche perfluorierte Tenside enthalten, sind filmbildende Schaummittel mit einer besonderen Eignung zum Auftragen auf brennbare Flüssigkeiten. Sie garantieren einen schnellen Löscherfolg, minimieren eine Rückzündung und sind sparsam im Verbrauch. Bei jeder Brandbekämpfung muss strikt die Gefährdung durch das Schadensereignis und dessen Ausbreitung mit der durch den Einsatz verursachten Umweltbelastung abgewogen werden.

 

Zu 1. Die Feuerwehr Marburg verfügt noch über wenige Mengen PFT-haltige Schaummittel. Sie werden seit 2006 nach und nach durch weniger belastende Schäume ersetzt. Umweltschonende Produkte mit gleicher Löschwirkung sind erst seit etwa 5 Jahren auf dem Markt verfügbar. Da Schaummittel ein Ablaufdatum aufweisen werden sie über Fachfirmen entsorgt.

 

Zu. 2. In den vergangenen Jahren gab es einen nennenswerten Einsatz am 11.02.2004 bei dem ca. 560 Liter Schaummittel ausgebracht wurden. Einsatzbericht 2004-27, Fa. Seidel; Rosenstr. 8; 35037 Marburg.

Die Verwendung von Löschschaum wird in allen Fällen durch den jeweiligen Einsatzleiter aus taktischen Gründen gewählt, um größeren Schaden, auch Umweltgefährdungen durch das Brandereignis, zu verhindern. Die zuständige Umwelt- und Aufsichtsbehörde wird stets hinzugezogen.

Zu 3. Die zuständige Umwelt- und Aufsichtsbehörde hat für den genannten Einsatz keine weiteren Boden- bzw. Grundwasseruntersuchungen veranlasst, da die Menge des ausgebrachten Löschschaums als unkritisch betrachtet wurde.

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