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ALLRIS - Auszug

28.10.2011 - 14.15 Antrag der CDU-Fraktion betr. Schwangerschaftsk...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Für den Sozialausschuss berichtet der stellvertretende Vorsitzende Stadtverordneter Severin (SPD). Im Sozialausschuss ist die BfM Fraktion dem CDU-Antrag beigetreten. Der Antrag wurde ausführlich diskutiert. Es wurde vorgeschlagen, den Antragstenor unter der Ziff. 4 das Wort "vorgesehenen" zu streichen, weil das Landesgesetz bereits beschlossen worden ist. In dieser geänderten Fassung empfiehlt der Sozialausschuss die Zustimmung.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher lässt über die veränderte Antragsfassung abstimmen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.              Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg dankt den Einrichtungen, die Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen, für ihren Einsatz in diesem schwierigen Aufgabenfeld. Sie bekennt sich ausdrücklich zur Trägerpluralität im Landkreis und der Stadt Marburg.

2.              Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass 2010 erstmals wieder seit 2004 eine angemessene und dem höchstrichterlichen Urteil entsprechende Erstattung von 80% der Personalkosten durch das Land aufgrund der überfälligen Anpassung der Personalkostentabelle ermöglicht wurde.

3.              Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die Landesregierung vermittels einer Novelle des Schwangerschaftskonfliktgesetzes versucht, die Kostenerstattung auf weniger als den Wert von 2004 zu senken und damit um 23% gegenüber der eigenen Berechnung zu kürzen.

4.              Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, sich für eine Rücknahme der Kürzungen einzusetzen.

5.              Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Landesregierung auf, mit den Trägern der Schwangerschaftskonfliktberatung ein tragfähiges Konzept zur Finanzierung ihrer wichtigen Arbeit zu entwickeln.

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