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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

16.12.2011 - 3 Ergänzungen der Tagesordnung

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Der Stadtverordnetenvorsteher informiert die Stadtverordnetenversammlung, dass zur heutigen Tagesordnung vier Dringlichkeitsanträge vorliegen.

 

Bevor diese Anträge aufgerufen werden stellt jedoch der Stadtverordnete Becker (MBL) den Geschäftsordnungsantrag, den Tagesordnungspunkt 10:

 

Sanierung und Erweiterung der Sporthalle Richtsberg Gesamtschule Beschlüsse gem. AGA Anlage 21 Ziff. 2, Hochbaumaßnahmen

 

zu vertagen und begründet dies.

 

Gegen diesen Geschäftsordnungsantrag spricht der Stadtverordnete Göttling (Bündnis 90/Die Grünen). In der anschließenden Abstimmung fasst die Stadtverordnetenversammlung bei Ja-Stimmen von CDU, Marburger Linke, FDP, MBL, BFM und Piraten Partei und bei Nein-Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grüne folgenden Beschluss:

 

Der Geschäftsordnungsantrag wird abgewiesen. Der TOP 10 wird nicht vertagt.

 

Es folgt die Behandlung der dringlichen Anträge.

 

1. Dringlichkeitsantrag der Fraktion Marburger Linke betr. Situation Sportstätten insbesondere Hallen-Sanierung Richtsberghalle VO/0841/2011

 

Die Dringlichkeit wird zusätzlich mündlich begründet durch die Stadtverordnete Bauder-Wöhr (Marburger Linke). Für den Magistrat spricht der Oberbürgermeister. Gegen die Dringlichkeit spricht der Stadtverordnete Backes (SPD).

 

In der anschließenden Abstimmung unterstützen die Fraktionen von CDU, Marburger Linke, FDP, MBL, Piraten und BFM die Dringlichkeit.

 

Damit ist die 2/3-Mehrheit des Hauses jedoch nicht erreicht. Die Vorlage kann nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden.

 

 

2. Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bürger für Marburg betr. Sanierung und Erweiterung der Sporthalle der Gesamtschule Richtsberg VO/0842/2011

 

Die Dringlichkeit wird zusätzlich mündlich begründet durch die Stadtverordnete Suntheim-Pichler (BFM). Für den Magistrat spricht der Oberbürgermeister. Gegen die Dringlichkeit spricht der Stadtverordnete Rink (SPD).

 

In der anschließenden Abstimmung wird die Dringlichkeit unterstützt durch die Stadtverordneten von CDU, Marburger Linke, FDP, MBL, BFM und Piraten Partei.

 

Damit ist das erforderliche 2/3-Quorum des Hauses jedoch nicht erreicht. Die Vorlage kann nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden.

 

 

3. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion betr. Hallenneubau VO/0844/2011

 

Die Dringlichkeit wird zusätzlich mündlich begründet durch den Stadtverordneten Stötzel (CDU). Für den Magistrat spricht Bürgermeister Dr. Kahle. Gegen die Dringlichkeit spricht der Stadtverordnete Rink (SPD).

 

In der anschließenden Abstimmung wird die Dringlichkeit unterstützt durch die Stadtverordneten von CDU, Marburger Linke, FDP, MBL, BFM und Piraten Partei.

 

Damit ist das erforderliche 2/3-Quorum des Hauses jedoch nicht erreicht. Die Vorlage kann nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden.

 

 

4. Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion betr. Richtsberg-Sporthalle VO/0845/2011

 

Die Dringlichkeit wird zusätzlich mündlich begründet durch den Stadtverordneten Wüst (FDP). Für den Magistrat spricht der Oberbürgermeister.

 

In der anschließenden Abstimmung unterstützen alle Stadtverordneten die Dringlichkeit. Somit wird der Antrag in die Tagesordnung aufgenommen und vom Stadtverordnetenvorsteher unter TOP 13.1 aufgerufen.

 

 

Alle dringlichen Anträge liegen dieser Niederschrift als Anlage bei.

 

Sodann gibt der Stadtverordnetenvorsteher einen Überblick über die Tagesordnung und die von den Ausschüssen empfohlenen Zurückstellungen von Vorlagen.

 

Der Stadtverordnete Dr. Uchtmann (MBL) stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Tagesordnungspunkt 5 betr. Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 der Universitätsstadt Marburg, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012  mit ihren Anlagen und Stellenplan 2012 zu vertagen bis zur Januarsitzung und begründet dies. Gegen den Geschäftsordnungsantrag spricht der Stadtverordnete Rink (SPD).

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Ja-Stimmen von MBL, FDP und Piraten Partei und Nein-Stimmen der übrigen Stadtverordneten folgenden Beschluss:

 

Der Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des TOP 5 wird abgewiesen.

 

Weitere Änderungswünsche zur Tagesordnung werden nicht vorgetragen. Sie gilt somit in der ergänzten Fassung als geändert.

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