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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

16.12.2011 - 9 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Busch (Bündnis 90/Die Grünen). Der Umweltausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU). Auch der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Enthaltung der Fraktion Marburger Linke mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:

 

1.               Die Bemessung der Niederschlagswassergebühr erfolgt auf               Grundlage der bebauten, überbauten und sonstigen versiegelten               und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen. Hierbei sollen               folgende vier Versiegelungsfaktoren zur Anwendung kommen:

 

              - Vollversiegelte befestigte Flächen              Faktor 1,0

              - Teilversiegelte befestigte Flächen              Faktor 0,5

              - Sonstige versiegelte Flächen                            Faktor 0,3

              - Unversiegelte Flächen                                          Faktor 0,0

 

2.               Befestigte Flächen, die an Niederschlagswasser-              Rückhalteeinrichtungen mit einem Fassungsvolumen von               mindestens 2 m³ angeschlossen sind und nicht mit einem               Notüberlauf an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind,               gelten als nicht angeschlossene Flächen und werden nicht zu               Kanalbenutzungsgebühren veranlagt (Faktor 0,0).

 

3.              Befestigte Flächen, die an Niederschlagswasser-              Rückhalteeinrichtungen mit einem Fassungsvolumen von               mindestens 2 m³ angeschlossen sind und mit einem Notüberlauf an               die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind, werden mit 50               % ihres Flächenwertes zu Kanalbenutzungsgebühren veranlagt               (Faktor 0,5).

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