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Ratsinformation
16.12.2011 - 9 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 16.12.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Busch (Bündnis 90/Die Grünen). Der Umweltausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU). Auch der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Enthaltung der Fraktion Marburger Linke mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:
1. Die Bemessung der Niederschlagswassergebühr erfolgt auf Grundlage der bebauten, überbauten und sonstigen versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen. Hierbei sollen folgende vier Versiegelungsfaktoren zur Anwendung kommen:
- Vollversiegelte befestigte Flächen Faktor 1,0
- Teilversiegelte befestigte Flächen Faktor 0,5
- Sonstige versiegelte Flächen Faktor 0,3
- Unversiegelte Flächen Faktor 0,0
2. Befestigte Flächen, die an Niederschlagswasser- Rückhalteeinrichtungen mit einem Fassungsvolumen von mindestens 2 m³ angeschlossen sind und nicht mit einem Notüberlauf an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind, gelten als nicht angeschlossene Flächen und werden nicht zu Kanalbenutzungsgebühren veranlagt (Faktor 0,0).
3. Befestigte Flächen, die an Niederschlagswasser- Rückhalteeinrichtungen mit einem Fassungsvolumen von mindestens 2 m³ angeschlossen sind und mit einem Notüberlauf an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind, werden mit 50 % ihres Flächenwertes zu Kanalbenutzungsgebühren veranlagt (Faktor 0,5).
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