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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

25.05.2012 - 8 Bauleitplanung der Universitätsstadt Marbur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für den Umweltausschuss berichtet die Vorsitzende Stadtverordnete Busch (Bündnis 90/Die Grünen). Der Umweltausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

Für den Bau- und Planungsausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Meyer (SPD). Auch der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt die Zustimmung.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei zwei Enthaltungen der MBL-Fraktion mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:

 

1.              Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung 3/5 „Elisabethenhof Marburg“ wurden mit nachstehendem Ergebnis geprüft:

 

Die unter Nummer F1 abgegebene Stellungnahme wird nicht berücksichtigt.

 

2.              Die Flächennutzungsplanänderung 3/5 „Elisabethenhof Marburg“ mit Begründung wird beschlossen.

 

3.              Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen  zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 3/8 „Elisabethenhof Marburg“ wurden mit nachstehendem Ergebnis geprüft:

 

Die unter Nummer B1 abgegebene Stellungnahme wird nicht berücksichtigt.

 

4.              Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 3/8 „ Elisabethenhof Marburg“ mit Begründung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil des Bebauungs­planes ist der Vorhaben- und Erschließungsplan (§ 12 Abs. 3 BauGB).

 

5.              Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes 3/8 „ Elisabethenhof Marburg“ werden als Gestaltungssatzung gemäß § 81 Hessischer Bauordnung (HBO) beschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Legende
selbst zuständig
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eigenes Amt zuständig
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anderes Amt zuständig
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andere Zuständigkeit
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selbst verantwortlich
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andere Verantwortlichkeit
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