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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

25.05.2012 - 4.1 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Andrea Sunt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ist dem Magistrat bekannt, dass auch der Landkreis Marburg-Biedenkopf Prüfgebiet für die Möglichkeit der Erdgasgewinnung mittels des sogenannten Fracking-Verfahrens (Einbringung von Chemikalien unterhalb der Grundwassergrenze zur Freisetzung von Erdgas) ist?

Wenn ja, wird sich die Stadt Marburg als von den Auswirkungen eventuell negativ betroffene Kommune hier klar gegen ein solches Verfahren positionieren?

 

Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Bereits die Frackingaktivitäten in anderen Bundesländern wurden von den Stadtwerken Marburg mit Interesse betrachtet und kritisch verfolgt. Den neuerlichen Bemühungen von Erkundungen für die unkonventionelle Erdgasförderung durch Fracking  in Hessen und dem Landkreis Marburg-Biedenkopf treten wir mit Nachdruck entgegen und beziehen eine eindeutige Position:

Die großen Wassergewinnungsanlagen in Hessen befinden sich überwiegend im Festgestein des Buntsandstein oder des Basalt. Das durch Erdbewegungen der vergangenen Jahrmillionen entstandene Kluftsystem ist stellenweise Kilometer lang und wird nicht immer durch die Wasserschutzgebiete sicher abgedeckt. Altersbestimmungen des Grundwassers in Marburg belegen, dass ein großer Teil des Wassers vor über 50 Jahren als Niederschlag auf die Erde fiel. Anthropogene Stoffe wie Pflanzenbehandlungsmittel haben Grenzwerte die bei 0,1 ug/Liter liegen. Das bedeutet, dass mit 1 Liter eines menschgemachten Stoffes 10 Millionen m³ Wasser verschmutzt werden können. Das ist die Trinkwassermenge, die in Marburg in zwei Jahren benötigt wird.

Sollten Chemikalien, die bei dem Fracking eingesetzt werden, in dieses gut geschützte Grundwasser eindringen, könnte dieses Wasser damit dauerhaft beeinträchtigt werden.

Unsere Forderungen lauten daher:

 

-              Keine Fracking-Erkundungsbohrungen,  auch nicht außerhalb der Wasserschutzgebiete in Hessen.

-              Grundlegende Anpassung des überalterten Bundesbergrechtes, damit die Bürgerinnen, Bürger und Kommunen ein Mitspracherecht bekommen.

 

Anmerkung:

 

Erklärung des Deutschen Bundestages im Jahre 2001:

„Wasser ist eine elementare natürliche Ressource und eine unverzichtbare Lebensgrundlage………..Wasser ist kein handelbares Wirtschaftsgut wie jedes andere, sondern vielmehr ein Erbe, das eine nachhaltige, d.h. sparsame, pflegliche und vorsorgende Bewirtschaftung auch im Interesse nachfolgender Generationen verlangt."

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