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ALLRIS - Auszug

28.09.2012 - 14.26 Antrag der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen u...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Tagesordnungspunkt wird zusammen aufgerufen mit dem Tagesordnungspunkt 14.27 Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen betr. Zukunft des Universitätsklinikums Gießen-Marburg (UKGM) VO/1650/2012

 

Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet zum TOP 14.26 der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU). Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Antrag beraten und ihn anschließend an den Ältestenrat zur endgültigen Beschlussformulierung überwiesen.

 

Für den Ältestenrat berichtet nunmehr der Stadtverordnetenvorsteher. Im Ältestenrat sind die Fraktionen CDU und BfM diesem Antrag der Koalition beigetreten. Ferner wurde in der 3. Zeile das Wort „werden“ ersetzt durch das Wort „bleiben“. In dieser Fassung empfiehlt der Ältestenrat die Zustimmung.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Das Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) muss erhalten und ausgebaut werden. Die hohe Qualität der regionalen und überregionalen Patientenversorgung muss ebenso sichergestellt bleiben, wie die davon nicht zu trennende national und international hoch anerkannte medizinische Forschung und Lehre in den beiden medizinischen Fachbereichen in Gießen und Marburg.

 

Die Stadtverordnetenversammlung Marburg fordert in Absprache mit der Stadtverordnetenversammlung Gießen und den Kreistagen der Landkreise Marburg-Biedenkopf und Gießen gemeinsam die Landesregierung auf, sich für die Stärkung der mittelhessischen Universitäten mit ganzer Kraft einsetzen. Es geht insbesondere um den Erhalt des Universitätsklinikums Gießen/Marburg und den Erhalt der beiden medizinischen Fachbereiche mit allen Forschungsschwerpunkten und medizinischen Studienplätzen in Marburg und Gießen. Die dafür erforderlichen und geeigneten Maßnahmen soll die Landesregierung angesichts der derzeitigen Situation großer Verunsicherungen dringend in die Wege leiten. Über die einzelnen Schritte, wie dieses Ziel erreicht werden kann, soll die Landesregierung die Öffentlichkeit und vor allem die betroffenen Städte und die Landkreise Gießen und Marburg-Biedenkopf umfänglich und zeitnah informieren.

 

 

Zum TOP 14.27 berichtet ebenfalls für den Haupt- und Finanzausschuss der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU). Auch dieser Antrag wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und an den Ältestenrat überwiesen.

 

Aus dem Ältestenrat berichtet der Stadtverordnetenvorsteher. Die Faktionen CDU und Marburger Linke sind dem Antrag der Koalition im Ältestenrat beigetreten. Außerdem wurde der Beschlusstenor des Antrages ergänzt:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die Inbetriebnahme der Partikeltherapie in den klinischen Betrieb von zentraler Bedeutung für den Standort Marburg ist.

Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Hessische Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Partikeltherapie in den klinischen Betrieb genommen wird.

 

Darüber hinaus hält die Stadtverordnetenversammlung an ihrer grundsätzlichen Kritik an der Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg sowie an der im März 2012 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Forderung, die Privatisierung rückgängig zu machen, fest und fordert die Landesregierung auf, ein entsprechendes Konzept für die Rückführung des UKGM unter mehrheitlicher Beteiligung des Landes Hessen vorzulegen.“

 

In dieser ergänzten Fassung, die allen Stadtverordneten als Tischvorlage vorliegt, empfiehlt der Ältestenrat die Zustimmung.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher lässt über die ergänzte Antragsfassung abstimmen. Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei einer Enthaltung mit den übrigen Stimmen des Hauses folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg begrüßt ausdrücklich die gemeinsamen Beschlüsse der Kreistage des Landkreises Gießen und Marburg-Biedenkopf sowie der Stadtverordnetenversammlung Gießen für eine sichere Zukunft des UKGM.

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass nach der erneuten Absage der Übernahmepläne der Fresenius AG die Landesregierung in besonderer Weise gefordert ist, die sich für eine Sicherung und Verbesserung der Bedingungen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten, der Forschung und Lehre sowie der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten am UKGM einzusetzen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt deshalb ihre im März 2012 getroffenen Beschlüsse, mit denen die schädlichen Wirkungen der Privatisierung eingedämmt werden sollen:

 

1. Es darf keinen Stellenabbau am UKGM geben. Der bereits eingetretene Stellenabbau muss revidiert werden. Für eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten bedarf es nicht weniger, sondern mehr Personal. Die Arbeitsverdichtung der Beschäftigten muss umgekehrt werden. Ein weiteres Outsourcing von Arbeitsplätzen darf nicht erfolgen.

 

2. Die Landesregierung muss zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Versorgung der Patientinnen und Patienten quantitative und qualitative Personalmindeststandards gesetzlich regeln.

 

3. Mit den Beschäftigten, die zum Land Hessen zurückkehren, muss angemessen umgegangen werden. Dazu gehören der Verzicht auf Kündigungen sowie eine wohnortnahe Beschäftigung. Wir sehen das Land Hessen nach der verfassungswidrigen Überleitung der Beschäftigten in einer besonderen Verantwortung.

 

 

Für die Stadtverordnetenversammlung bedeutet der Beschluss, dass die Zukunft des UKGM gesichert und die medizinischen Fachbereiche an beiden Standorten erhalten werden sollen, insbesondere:

 

1. Entscheidungen über wissenschaftliche Schwerpunktbildungen können nur im Einvernehmen mit den Hochschulen und medizinischen Fachbereichen an beiden Standorten getroffen werden.

 

2. Für die Steigerung der Attraktivität der Standorte muss die Landesregierung über eine gesetzliche Regelung eine ausreichende Zahl der vom Universitätsklinikum vorzuhaltenden ärztlichen Weiterbildungsstellen schaffen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung betont, dass die Zukunft des UKGM nur im wirtschaftlichen Verbund der Standorte in Marburg und Gießen erreicht werden kann. Umso mehr ist darauf zu drängen, dass die hohe Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie die medizinische Forschung und Lehre an beiden Standorten weiterentwickelt werden und Entscheidungen über die Zukunft des UKGM nicht zu Lasten von einem der beiden Standorte oder gar durch Abbau von Forschungseinrichtungen und medizinischen Teilfunktionen erfolgt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die Inbetriebnahme der Partikeltherapie in den klinischen Betrieb von zentraler Bedeutung für den Standort Marburg ist.

Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Hessische Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Partikeltherapie in den klinischen Betrieb genommen wird.

 

Darüber hinaus hält die Stadtverordnetenversammlung an ihrer grundsätzlichen Kritik an der Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg sowie an der im März 2012 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Forderung, die Privatisierung rückgängig zu machen, fest und fordert die Landesregierung auf, ein entsprechendes Konzept für die Rückführung des UKGM unter mehrheitlicher Beteiligung des Landes Hessen vorzulegen.

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