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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

28.09.2012 - 4.2 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Elke Th...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wie beurteilt der Magistrat den Gedanken, die Richtlinien für energieeffiziente Renovierung und Umbauten so aufzulockern, dass zum Beispiel ein Dachausbau bei Erhalt der Höhe erlaubt wird?

 

Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Die Hessische Bauordnung 2012 und die Energieeinsparverordnung 2009 sehen schon jetzt zahlreiche Erleichterungen vor, die eine energetische Verbesserung des Dachaufbaus ermöglichen. Das Aufbringen einer Außendämmung auf dem Dach oder auf der Wand bedeutet im Regelfall keine Änderung der Abstandsflächen oder Nichtvollgeschossigkeit des Dachgeschosses, sodass hier keine weiteren Erleichterungen erforderlich sind. Wenn eine Innendämmung im Dach aufgebracht wird, ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine ausreichende Höhe für Aufenthaltsräume noch vorhanden sein wird. Gegebenenfalls können hier auch Abweichungen zugelassen werden.

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