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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

28.09.2012 - 4.22 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Seve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wie viele Eltern haben in den letzten zwei Jahren bei der Stadt Marburg Kinderbetreuung außerhalb der angebotenen Betreuungszeit (7 bis 17 Uhr) nachgefragt?

 

Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Nachfragen von Eltern nach Betreuungszeiten vor 7 Uhr oder nach 17 Uhr kommen sowohl direkt bei den KiTas in städtischer und freier Trägerschaft als auch beim FD Kinderbetreuung und in der Kindertagespflegebörse vor. Daher sind nicht alle Nachfragen im FD Kinderbetreuung bekannt, es wird auch keine Statistik über die Zahl der Nachfragen geführt, so dass wir keine genauen Zahlen nennen können. Nach unserer Kenntnis sind diese Anfragen eher Ausnahmen.

 

Die anfragenden Personen favorisieren meist eine speziell auf ihre familiäre Situation abgestimmte Lösung, wobei hier Wert auf die Betreuung in der häuslichen Umgebung gelegt wird. Beispielsweise wünschen sich die anfragenden Eltern (oft sind es Alleinerziehende), dass ihre Kinder bei Schichtarbeit, Früh- oder Spätdiensten etc. im häuslichen Kontext versorgt werden, der Besuch einer zusätzlichen Institution ist hierbei nicht gewünscht. Die Vorstellung geht eher in die Richtung, dass Einzelpersonen (insbes. Tagespflegepersonen) das jeweilige Kind in den sogenannten Randzeiten betreuen.

 

Gegen eine stadtteilübergreifende Einrichtung mit besonders langen Öffnungszeiten spricht aus unseren Erfahrungen:

 

-              Eltern wählen die entsprechende Einrichtungen nach konzeptionellen Schwerpunkten aus,

-              Eltern wünschen sich eine ortsnahe Betreuung, auch im Hinblick auf den eingeschränkten öffentlichen Personennahverkehr,

-              Eltern wünschen sich die Betreuung in der näheren Umgebung des Kindes, um eine möglichst hohe Integration zu erreichen, ganz besonders im Hinblick auf den zukünftigen Schulbesuch,

-              Eltern ist es wichtig, dass die Kontinuität in der Betreuung ihrer Kinder gewahrt bleibt, auch wenn sich während der Betreuung in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson in  ihrem beruflichen Umfeld Wechsel ergeben.

 

 

Bei gelegentlichen Anfragen werden von den beiden Fachberaterinnen im Rahmen der Kinderbetreuungsbörse individuelle Lösungen gesucht. Als Anreiz für eine Kinderbetreuung in den Randzeiten erhalten Tagespflegepersonen in den Zeiten vor 7 Uhr und nach 18 Uhr einen Zuschlag von 1 € je Kind und Stunde.

 

Wir haben bislang in drei Krippen konkrete Erfahrungen mit dem Bedarf bzw. der Umsetzung erweiterter Öffnungszeiten gemacht. In der Ev. Krippe Cappeler Str. gab es eine Krippengruppe mit einer Öffnungszeit bis 18 Uhr. Diese Gruppe wurde 2008 eingerichtet, seit dem KiTa-Jahr 2011/12 ist die Öffnungszeit mangels Nachfrage bis 17 Uhr.

 

Die Behring-Krippe sah in der Planung bei Bedarf erweiterte Öffnungszeiten bis 20 Uhr vor, mangels Bedarf, der in den beteiligten Behring-Firmen ermittelt wurde, wurden auch hier alle Gruppen bis 17 Uhr realisiert.

 

Für die Anneliese Pohl KiTa waren zunächst zwei Schichtgruppen geplant, die sich an den Schichtmodellen des UKGM orientierten. Mangels Anmeldungen wurde aber bei der Eröffnung Oktober 2011 nur eine Schichtgruppe mit wechselnden Betreuungszeiten von 6 bis 14.30 Uhr und 12 bis 20.30 Uhr realisiert. Für diese Gruppe mit 10 Plätzen gab es im letzten KiTa-Jahr fünf angemeldete Kinder, und auch in diesem Jahr wäre eine ausreichende Auslastung dieser Gruppe aufgrund geringer Anmeldungen nicht zu erwarten gewesen. Gravierender aber war, dass von den 5 angemeldeten Kindern an manchen Tagen nur 2 oder 3 Kinder gekommen sind. Die Erzieherinnen der Schichtgruppe haben den Besuch der Kinder seit von März bis Ende Mai 2012 an jedem der 46 Betreuungstage dokumentiert. Danach waren

- an keinem der 46 Tage alle 5 angemeldeten Kinder,

- an einem Drittel der Tage 2 oder weniger Kinder anwesend (bei 10 Plätzen und einem entsprechenden Personalschlüssel!).

Hinsichtlich der Randzeiten zeigte insbes. die Spätschicht in der Zeit 19.30 - 20.30 Uhr eine hohe Nichtinanspruchnahme: an 14 von 19 Tagen der Spätschicht waren nur 1 oder kein Kind anwesend. Die angebotenen Randzeiten wurden also nur sporadisch genutzt.

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