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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

28.09.2012 - 4.21 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Jan Schalau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Welche Verpflichtung für die Vergabe von Wohnungen ergeben sich für die GeWoBau aus der Bindung an den „gemeinnützigen Zweck" (Gesellschaftsvertrag GeWoBau GmbH § 2 Satz 1) und aus der Bindung an „Grundsätze der Wohnungsgemeinnützigkeit" (Gesellschaftvertrag § 2 Satz 4)? Welche Verpflichtungen ergeben sich aus dieser Bindung für Wohnungssuchenden in besonderer sozialer Notlage?

 

Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Auf Nachfrage beantwortet die GeWoBau die erste Frage wie folgt:

 

Die steuerliche Gemeinnützigkeit für Wohnungsunternehmen wurde 1990 durch den Bundesgesetzgeber aufgehoben. Als Selbstverpflichtung haben die Städte und Gemeinden den gemeinwirtschaftlichen Auftrag in die Gesellschaftsverträge aufgenommen.

 

Daraus ergibt sich die Verpflichtung unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit gesunden und preiswerten Wohnraum für die breiten Schichten der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen.

 

Diesen Auftrag nimmt die GeWoBau Marburg-Lahn ernst, indem sie Zug um Zug ihre Wohnungsbestände modernisiert und ihre Wohnungen auch dann unter Marktpreisniveau anbietet, wenn diese aus den Mietpreis- und Belegungsbindungen herausgefallen sind.

 

·              Die Kaltmieten liegen im Mittel unter 5,00 EUR/m² (vgl. Tabelle 1) und sind insbesondere in den vergangenen Jahren stabil geblieben (vg. Tabelle 2).

 

·              Auch wenn die Zahl der mietpreisgebundenen Wohnungen bedingt durch die Rückzahlung der öffentlichen Darlehen spürbar gesunken ist und weiter sinken wird (vgl. Tabelle 3), liegt zwischen preisgebundenen Mieten und Marktmieten nur ein geringer Unterschied (vgl. Tabelle 4).

 

·              Dies wirkt sich auf die Angemessenheitsgrenzen nach SGB II und XII aus. Etwa 70% der Wohnungen der GeWoBau sind für Mietparteien bezahlbar, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten (vgl. Tabelle 5).

 

·              Dies gilt auch für Wohnungen, über die neue Verträge abgeschlossen wurden (vgl. Tabellen 6 und 7).

 

Für die Wohnungssuchenden selbst ergeben sich keine Verpflichtungen.

 

(Siehe Anlage)

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Schalauske (Marburger Linke) wird durch den Oberbürgermeister beantwortet.

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Anlagen zur Vorlage

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