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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

02.11.2012 - 4.9 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Henning Kös...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Gibt es seit dem Bau der Schwellen in Straßen des Südviertels, die einen spürbaren entschleunigenden Effekt auf den PKW-Verkehr haben, irgendwelche Vorfälle, die es rechtfertigen könnten, anzumerken, weitere solche Veränderungen im Straßenraum, etwa zur Durchsetzung der Temporeduzierungen innerhalb von Tempo 30-Zonen in Wohngebieten, seien aus kfz-versicherungstechnischen Gründen in Marburg nicht mehr möglich?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Aus den letzten Jahren sind keine kfz-versicherungtechnischen Probleme an den Schwellen im Bereich des Südviertels bei den Fachdiensten Tiefbau und Straßenverkehr bekannt.

 

Seit Anfang der 1990er Jahre ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Einrichtung von Tempo 30-Zonen möglich. Nach einem entsprechenden Erlass war seinerzeit eine Umsetzung nur mit baulichen Veränderungen möglich. Danach wurden auch die Straßen im Südviertel mit aufwendigen baulichen Maßnahmen umgestaltet. Da in den folgenden Jahren bundesweit in immer mehr Wohngebieten Tempo 30-Zonen eingerichtet wurden, waren diese umfangreichen Umbaumaßnahmen nicht mehr möglich und der Erlass wurde entsprechend geändert.

 

Zur Vermeidung von Lärm- und Abgasbelastungen für die Anwohner werden seit Jahren in der Stadt Marburg keine Fahrbahnschwellen mehr eingebaut. Außerdem ist zu beachten, dass diese Hindernisse auch von Notarztwagen mit Schwerverletzten überfahren werden müssen.

 

Um die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in den Tempo 30-Zonen zu erreichen, werden Geschwindigkeitsanzeigetafeln, die die Fahrzeugführer auf tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten hinweisen, angebracht und zusätzlich erfolgen Geschwindigkeitskontrollen durch die Verkehrsüberwachung.

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Köster-Sollwedel (Marburger Linke) wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister und den Bürgermeister beantwortet.

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