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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

02.11.2012 - 4.2 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Hermann...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Magistrat wird um Auskunft darüber gebeten, wie viel Prozent der 2011 und 2012 zur Verfügung stehenden Mittel für Marburg aus dem Bildungspaket für Förderung von Schülern ausgegeben wurden und was mit den übriggebliebenen Mitteln geschehen ist.

 

Es antwortet Stadträtin Dr. Weinbach:

 

Die Stadt Marburg hat in 2011 ein Abrechnungsverfahren für das ermäßigte Mittagessen an Schulen mit dem KreisJobCenter des Landkreises Marburg-Biedenkopf abgeschlossen und entsprechend wurden die Mittel nach Vorlage der Unterlagen erstattet (umfasst die Betreuungsangebote an den Grundschulen und die Cafeterien an den Schulen).

 

Insgesamt erstattete der Landkreis Marburg-Biedenkopf für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2011 den Betrag von 34.520 € für Mittagessen an Schüler/-innen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.

 

Ab dem 01.0.1 2012 werden von den Cafeteriabetreibern bzw. den Schulen die vorgelegten Berechtigungskarten direkt mit dem KreisJobCenter des Landkreises abgerechnet. Seit diesem Zeitpunkt liegen dem Fachdienst Schule somit auch keine Daten von den Schüler/-innen über die Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen für die Mittagsversorgung mehr vor.

Für die Betreuungsangebote erfolgt weiterhin die vereinbarte Erstattung an den Fachdienst Schule.

 

Nach umfangreichen Verhandlungen teilte der Landkreis Marburg-Biedenkopf der Stadt Marburg im Februar 2012 mit, dass anteilig entsprechend der Schülerzahlen Beträge für Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt werden. Anfang März 2012 wurde dann zwischen Stadt und Landkreis vereinbart, dass für 2011 rückwirkend 25.000 €, für die folgenden beiden Jahre 2012 und 2013 jeweils 130.000 € zur Verfügung gestellt werden.

 

Mit Beschluss des Magistrats vom 04.06.2012 wurde der Einsatz der Mittel für die Adolf-Reichwein-Schule, die Kaufmännischen Schulen, die Käthe-Kollwitz-Schule und die Astrid-Lindgren-Schule beschlossen. Die Umsetzung erfolgt an allen Schulen zum 01.08.2012 und ist befristet entsprechend der Bereitstellung der Mittel für die Schuljahre 2012/13 und 2013/14.

 

Über weitergehende Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können vom FD Schule keine Informationen gegeben werden.

 

Gegebenenfalls ist dies über den FB Arbeit, Soziales und Wohnen und gegebenenfalls in Verbindung mit dem KreisJobCenter möglich.

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Dr. Uchtmann (MBL) wird ebenfalls durch Stadträtin Dr. Weinbach beantwortet.

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