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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

30.11.2012 - 4.4 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dominic Deh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Kann der Magistrat ein absolutes Haltverbot (in der Zeit von 7-18 Uhr an Werktagen) an der Biegenstraße vor dem Capitol-Center auf dem Seitenstreifen veranlassen, damit die Busse dort schneller die Haltestelle Rudolphsplatz bedienen können und dann weiter in Richtung Universitätsstraße fahren können?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Die Ladezone mit eingeschränktem Haltverbot vor dem Capitol-Center ist für die in diesem Bereich ansässigen Geschäfte, Anwohner und andere Institutionen notwendig, da in diesem Abschnitt der Biegenstraße keine weiteren Möglichkeiten für ein kurzes Halten vorhanden sind. Bei einem Wegfall dieser Möglichkeit ist zu befürchten, dass dann an anderen Stellen Ladeverkehr abgewickelt wird, wodurch Behinderungen für den fließenden Verkehr und damit auch für den ÖPNV entstehen.

 

Um ein ungehindertes Einfahren in die Bushaltestelle zu gewährleisten, ist der Bereich unmittelbar vor der Haltestelle bereits mit absolutem Haltverbot beschildert.

 

Eine Änderung der Beschilderung ist daher nicht vorgesehen.

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