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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

30.11.2012 - 4.15 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Gerald Weid...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Im Jahr 2011 wurde von der Stadt Marburg eine Schankgenehmigung erteilt, egal ob die Veranstaltung Samstag beginnt und Sonntag endet. Seit 2012 ist die Genehmigung doppelt so teuer, da für Samstag und Sonntag bezahlt werden muss.

Was sind die Hintergründe für diese Erhöhung, die für Vereine eine ernstzunehmende Belastung sein kann?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Mit dem Inkrafttreten des neuen Hessischen Gaststättengesetzes zum 01.05.2012 wurde auch die Erhebung von Gebühren nach landesrechtlichen Vorgaben geregelt.

So erheben alle Kommunen im Landkreis Marburg-Biedenkopf einen einheitlichen Betrag für die Anzeige von Veranstaltungen. Eine Unterscheidung, ob die Veranstaltung an einem Samstag oder Sonntag stattfindet, erfolgt nicht.

Für Vereine und gemeinnützige Organisationen (rd. 70 %), die karitative Ziele verfolgen, orientiert sich die Gebührenerhebung immer am unteren Gebührensatz des vom Land festgesetzten Gebührenrahmens.

 

Am 19.11.2012 erreichte das Ordnungsamt eine Mail des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Das Ministerium begrüßt die Anregung der Mitglieder des Hessischen Städtetages, wonach Vereine ihre Veranstaltungen gebündelt für ein Jahr anzeigen sollten, zumal diese in der Regel geplante und wiederkehrende Veranstaltungen sind. Eine solche Bündelung hätte eine moderatere Gebührenbemessung zur Folge und unterstützt sowohl die Vereinsfreundlichkeit als auch das ehrenamtliche Engagement.

Nähere Informationen können die Vereine über die Gewerbeabteilung einholen.

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