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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

25.01.2013 - 4.8 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Henning Kös...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die OP vom 04.01.2013 zitiert offensichtlich aus einem Bericht der Marburger Polizei, in dem ein mutmaßlicher Täter neben konkreten Äußerlichkeiten - wieder einmal - mit der pauschalen Formulierung „südeuropäisches Erscheinungsbild" beschrieben wird.

Kann der Magistrat in Erfahrung bringen, was genau darunter verstanden wird und wie beurteilt er als Repräsentant einer Stadt, deren Internationalität er zurecht häufig preist, eine solche Beschreibung eines Verdächtigen?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister:

 

Grundsätzlich richten sich polizeiliche Fahndungsmaßnahmen, wie z. B. eine Personenbeschreibung, nach den Regeln der Polizeidienstvorschrift.

 

Die Polizei nimmt zu der Presseinformation vom 04.01.2013 wie folgt Stellung:

 

Die Informationen zu der Personenbeschreibung inklusive Umschreibung „südeuropäisches Aussehen"  entsprechen einer Zusammenfassung der von der Betroffenen und von Zeugen abgegebenen Informationen zum Aussehen des Täters.

 

Eine Personenbeschreibung soll zur Identifizierung führen. Je detaillierter sie in Bezug auf das Aussehen und Verhalten eines Menschen ist, umso höher ist der Wiedererkennungswert und umso größer ist die Chance einen Tatverdächtigen zu identifizieren.

Das ermöglicht dann zum einen die Strafverfolgung und zum anderen bietet es dem Opfer die Chance, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

 

Neben bestimmten Einzelmerkmalen oder besonderen Auffälligkeiten wie z.B. Narben, Tätowierungen, Piercings, Größe, Statur, Geschlecht, Sprache, Haut-, Haar- und Augenfarbe oder Anomalien, gehört auch eine Kategorisierung/Charakterisierung des Erscheinungsbildes zur abgegebenen Beschreibung.

Hier schließt die Auskunftsperson durch bestimmte Merkmale auf einen bestimmten Menschentyp und auf eine mögliche Herkunftsregion.

Das soll den Wiedererkennungswert für die Allgemeinheit steigern, die aufgrund ihres Allgemeinwissens mit bestimmten Typenbeschreibungen konkrete Aussehensvorstellungen verbindet.

Diese Typenbeschreibungen dienen einzig und allein einer ungefähren Einschätzung des Menschentyps. Sie verfolgen ausschließlich das Ziel, eine Identifizierung zu unterstützen. Eine Diskriminierung ist dabei in keinster Weise beabsichtigt. Das zeigt sich auch in dem Unterlassen der Nennung bestimmter Staatsangehörigkeiten, selbst wenn diese bekannt sind.

Die Nennung erfolgt nur, wenn das zur Darstellung und zum Verständnis eines Sachverhaltes zwingend notwendig ist.

 

Zwei Zusatzfragen des Stadtverordneten Köster (Marburger Linke) werden ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

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