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Ratsinformation
22.02.2013 - 8 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 22.02.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der stellvertretende Vorsitzende Stadtverordneter Rink (SPD). Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
01. Der Jahresabschluss 2010 in der vom Magistrat vorgelegten Fassung wird gemäß § 112 HGO i. V. mit § 51 Ziffer 9 HGO zur Kenntnis genommen und dem Prüfungsamt der Stadt Marburg zugeleitet.
Im Jahresabschluss ist berücksichtigt:
· Der im Produkt 469030 "Abfallwirtschaft" entstandene Überschuss in Höhe von 382.894,91 wird der Gebührenausgleichsrücklage "Abfallwirtschaft" zugeführt.
· Die im Budgetbericht als Teil des Jahresabschlusses ausgewiesenen Budgetüberschreitungen werden innerhalb der Dezernatsbudgets bzw. innerhalb des Gesamtbudgets aller Dezernate ausgeglichen. Eine Vorbelastung der Budgets des Folgejahres erfolgt nicht.
· Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis 2010 in Höhe von 8.754.319,72 wird der Rücklage aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
· Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis 2010 in Höhe von 262.219,34 wird der Rücklage aus den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
· Dem Stiftungskapital der Adolf- und Luisa-Haeuser-Stiftung werden 10 % des Zinsertrages 2010 in Höhe von 1.702,10 zugeführt.
02. Nach Abschluss der Prüfung durch das Prüfungsamt der Stadt Marburg wird der Magistrat den dann geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Schlussbericht des Prüfungsamtes der Stadtverordnetenversammlung nach § 113 HGO und § 114 i. V. mit § 51 Ziffer 9 HGO zur Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und über die Entlastung des Magistrats vorlegen.
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