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Ratsinformation
22.02.2013 - 4.14 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Uwe Volz (N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.14
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 22.02.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
In welcher prozentualen Größenordnung liegen die Förderzuschüsse, die die Stadt z.B. nach FAG/GVFG oder anderen Bestimmungen erhalten kann, wenn sie Maßnahmen zum Ausbau der Fahrradverkehrsinfrastruktur (wie z.B. Neubau oder Ausbau von Radwegen) durchführt?
Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:
Radverkehrsmaßnahmen werden vom Zuwendungsträger zwischen 60 % und max. 80 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.
Zwei Beispiele:
Der Neubau des Lahnufer-Radweges an der Uferstraße zwischen Heusingerstraße und Lahnstraße wurde mit Bescheid aus 2010 mit 70 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Der Radweg hinter der Adolf-Reichwein-Schule (Bescheid vom Okt. 2012) wird mit 60 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.
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