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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

22.03.2013 - 14 Offenlegung des Entwurfs des Teilregionalplans ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Für den Umweltausschuss berichtet der stellvertretende Vorsitzende Stadtverordneter Dr. Musket (SPD). Im Umweltausschuss wurde Satz 3 der zu beschließenden Stellungnahme geändert. Das Wort „wird“ ist ersetzt worden durch „kann“.

 

Weiterhin ist auf Vorschlag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein zusätzlicher Satz 7 eingefügt worden. Der wie folgt lautet:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg sieht in der kartografischen Darstellung von Vorzugsräumen für Biomasseanbau von Ackerfrüchten im TRBM eine unnötige Gefährdung wertvoller Grünlandstrukturen und damit der Biodiversität. Daher wird die Regionalversammlung gebeten, die Darstellung dieser Vorzugsräume im weiteren Verfahren aus den Plänen zu entfernen.“

 

Im Rahmen der weiteren Beratung hat die CDU-Fraktion beantragt, über die Sätze 1 bis 6 und den neu eingebrachten Satz 7 der Stellungnahme getrennt abzustimmen.

 

Der Umweltausschuss empfiehlt somit der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich die Zustimmung zu den Sätzen 1-6 der Stellungnahme. Die Abstimmung über den neuen Satz 7 hat ergeben, dass der Umweltausschuss ebenfalls der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich die Annahme dieses Satzes empfiehlt.

 

Die Vorlage ist auch im Bau- und Planungsausschuss beraten worden. Es berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Meyer (SPD).

 

Der Stadtverordnete Meyer (SPD) berichtet, dass die Beschlusslage des Bau- und Planungsausschusses allen Stadtverordneten in gedruckter Fassung vorliegt.

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat sich die Änderungen der Vorlage aus dem Umweltausschuss für seine Beratungen zur Grundlage gemacht. Von Seiten des Magistrats wurde der Satz 7 nochmals geändert, der nunmehr wie folgt lautet:

 

Die Universitätsstadt Marburg sieht in der kartografischen Darstellung von „Vorzugsräumen für Biomasseanbau von Ackerfrüchten“ im Teilregionalplan Energie Mittelhessen eine unnötige Gefährdung wertvoller Grünlandstrukturen und damit der Biodiversität. Daher ist die Darstellung dieser Vorzugsräume im weiteren Verfahren aus den Plänen zu entfernen.

 

Die CDU-Fraktion hat im Bau- und Planungsausschuss den Geschäftsordnungsantrag gestellt, den Punkt 7 der Anlage nicht zur Beschlussfassung hinzuzunehmen. Dieser Geschäftsordnungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Anschließend hat die MBL-Fraktion getrennte Abstimmung über die Ziffern 1-6 und die neue Ziffer 7 der Stellungnahme beantragt.

 

Der Bau- und Planungsausschuss beschließt mehrheitlich, die Sätze 1-6 der Stellungnahme der Stadtverordnetenversammlung zur Annahme zu empfehlen.

 

Zur Ziffer 7 empfiehlt der Bau- und Planungsausschuss ebenfalls mehrheitlich die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde im Ältestenrat die Aussprache angemeldet.

 

Im Rahmen der Debatte sprechen die Stadtverordneten Volz (Bündnis 90/Die Grünen), Brunnet (CDU), Dr. Wiegand (SPD), Dorn (Bündnis 90/Die Grünen) und Vaupel (CDU). Für den Magistrat spricht der Oberbürgermeister.

 

Während der Aussprache hat um 18:03 Uhr die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Wölk (SPD) die Sitzungsleitung übernommen.

 

Nach der Aussprache lässt die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Wölk wie in den Ausschüssen über die Ziffern 1 bis 6 der Stellungsnahme und die neue Ziffer 7 getrennt abstimmen.

 

Beschluss zu Ziffer 1-6:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Ja-Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, einer Stimme der MBL, Fraktion Marburger Linke und Piraten Partei sowie Nein-Stimmen von CDU, einer Stimme der MBL, BfM und FDP folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Ziffern 1-6 der Stellungnahme werden beschlossen.

 

1.      Die Universitätsstadt Marburg unterstützt den von der Regionalversammlung einstimmig gefassten Begleitbeschluss zur Offenlegung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen und kritisiert

 

-          die Vorgabe von mindestens 5,75 m/s Windgeschwindigkeit  anstelle von 5,5 m/s (jeweils in 140 m Höhe über dem Grund)

-          den vollständigen Ausschluss von Natura 2000-Gebieten für Vorranggebiete Windenergie

-          den dadurch bedingten Repoweringausschluss für bestehende Anlagen in diesen Gebieten.

 

 

2.      Bestandsfläche Wehrda: Es wird beantragt die Bestandsfläche Wehrda als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie auszuweisen. Der unter 1000 m (weiches Ausschlusskriterium), aber über 600 m (hartes Ausschlusskriterium) liegende Siedlungsabstand erscheint hier akzeptabel, da die geographische Situation mit den dazwischen liegenden Waldgebieten positiv für die Siedlungen von Wehrda, Michelbach und Goßfelden wirkt. Die vorhandene Infrastruktur kann so für ein Repowering genutzt werden, zumal die Anlagen allgemein akzeptiert sind.

 

 

3.      Vorranggebiet Windenergie Bürgelner Gleichen: Es wird beantragt die das Vorranggebiet reduzierende Einbuchtung am westlichen Rand gem. der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung wieder herauszunehmen, da das örtliche Windgutachten, das Anfang 2014 vorliegen soll, hier eine höhere mittlere Windgeschwindigkeit als 5,75 m/sec in 140 m Höhe über Grund ermitteln kann (z. Z. gibt das TÜV-Gutachten für diese Teilfläche > 5,5 m/sec in 140 m Höhe über Grund an).

 

 

4.      Gebiet Dilschhausen (vormals Flächen-Nr. 3124): Vor dem Hintergrund des Begleitbeschlusses zur Offenlegung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen (siehe 1.) wird beantragt das Gebiet Dilschhausen (3124) wieder als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie auszuweisen, um so eine Prüfung  auf Verträglichkeit der Windkraftnutzung mit dem Erhaltungsziel dieses FFH-Gebietes zu ermöglichen.

 

 

5.      Gebiet südlich Bortshausen/Ronhausen (Flächen-Nr. 3135): Die Ausweisung dieses gemeindegrenzenüberschreitenden Vorranggebietes Windenergie wird begrüßt.

 

 

6.      Energetische Biomassenutzung: Auf den Agrarflächen für die energetische Biomassenutzung dürfen keine gentechnisch veränderten Pflanzen produziert oder verarbeitet werden.

 

 

Beschluss zu Ziffer 7:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst mit Ja-Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Marburger Linken und Piraten Partei sowie Nein-Stimmen von CDU, MBL, BfM und bei Enthaltung eines Stadtverordneten der MBL und eines Stadtverordneten der FDP folgenden Beschluss:

 

Die Ziffer 7 der Stellungnahme wird beschlossen.

 

Die Universitätsstadt Marburg sieht in der kartografischen Darstellung von „Vorzugsräumen für Biomasseanbau von Ackerfrüchten“ im Teilregionalplan Energie Mittelhessen eine unnötige Gefährdung wertvoller Grünlandstrukturen und damit der Biodiversität. Daher istdie Darstellung dieser Vorzugsräume im weiteren Verfahren aus den Plänen zu entfernen.

 

 

Abstimmung über die Gesamtvorlage des Magistrats (1. Satz der Beschlussvorlage):

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst bei Ja-Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Piraten Partei und Marburger Linke sowie Nein-Stimmen von CDU und MBL und bei Enthaltung der FDP und eines Stadtverordneten der MBL folgenden Beschluss:

 

Im Rahmen der Offenlegung des Entwurfs des Teilregionalplans Energie Mittelhessen einschließlich des Umweltberichts gemäß § 10 Abs. 3 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) in der Fassung vom 16. Dezember 2011 gibt die Universitätsstadt Marburg die beigefügte Stellungnahme ab.

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Anlagen zur Vorlage

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