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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

16.04.2013 - 7 Antrag der Bürger für Marburg betr. Umsetzung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Stadtverordnete Suntheim-Pichler erläutert den Antrag.

 

rgermeister Dr. Kahle führt aus, das Regierungspräsidium Gießen sei verpflichtet, Lärmminderungsplanung in Hessen durchzuführen. Die Lärmminderungsplanung umfasse die Lärmkartierung auf der Grundlage von Berechnungen und die anschließende Erstellung von Lärmaktionsplänen. r die Ballungsräume Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt und Offenbach sei die Lärmkartierung der 2. Stufe für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. KFZ-Bewegungen im Jahr abgeschlossen. Hieran schließe sich jetzt die Aufstellung der Lärmaktionspläne durch die Regierungspräsidien an. Auf der Internetseite http://laerm.hessen.de informiert das Land Hessen zu den Ergebnissen der Umgebungslärm / Lärmkartierung für Straßen von 2007/2012. Das Regierungspräsidium Gießen teilt mit, dass die Straßen in der Baulast der Stadt Marburg aufgrund von Problemen bei Datenbeschaffung bzw. Datenaufbereitung nicht im Rahmen der Lärmkartierung 2012 kartiert wurden. Deshalb hat sich die HLUG bereit erklärt, im Stadtgebiet von Marburg im Jahre 2013 eine Detailkartierung der Hauptverkehrsstraßen in der Baulast der Stadt Marburg durchzuführen. Diese kann dann als Grundlage der Lärmaktionsplanung dienen. In der zweiten Aprilhälfte 2013 finden hierzu Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt Marburg und dem RP-Gießen statt. Zu Satz 3 des Antrages: Die HLUG betreibt die Messeinrichtungen in der Gutenbergstraße und Universitätsstraße. Hier werden keine Lärmmessungen vorgenommen sondern ausschließlich die Immissionsbelastung durch Gase und Stäube mittels ortsfester, automatisch arbeitenden Messstationen festgehalten. Eine Verlegung ist derzeit nicht geplant.

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Die antragstellende Fraktion ändert den Antrag wie folgt:

 

Satz 3 wird gestrichen

 

Der Antragstext lautet demnach:

 

„1. Der Magistrat möge auf die hessische Landesregierung - speziell auf das Verkehrsministerium - einwirken, dass die von der Europäischen Gemeinschaft geforderten Richtlinie zur Umgebungslärmreduzierung für die B3a / Stadtautobahn angewendet und umgesetzt wird.

2. Der Magistrat wird gebeten darüber aufzuklären, warum im technischen Abschlussbericht der Umgebungslärmkartierung Hessen 2012 Marburg nicht aufgeführt ist.“

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Der von der Antragstellerin geänderte Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Marburger Linke) bei 3 Enthaltungen (CDU, MBL) zur Annahme empfohlen.

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