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Ratsinformation
26.04.2013 - 8 Übernahme einer Bürgschaft für die Stadtwerke M...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 26.04.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz (CDU). Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Universitätsstadt Marburg übernimmt gemäß §104 Hessische Gemeindeordnung (HGO) i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine Ausfallbürgschaft über 80 % eines Darlehens der Stadtwerke Marburg GmbH in Höhe von 2.852.965 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Der verbürgte Betrag lautet somit auf 2.282.372 .
Für die Bürgschaft hat die Stadtwerke Marburg GmbH eine Bürgschaftsprovision von 0,5 % p.a. des jeweils verbürgten Restbetrages zu leisten.
Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Gießen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
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