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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

26.04.2013 - 4.18 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Stephan Mut...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass die Telekom AG die eigenen Turbo-Internetleitungen (Vektoring) auch anderen Internetanbietern zur Verfügung stellen muss. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass auch die Telekom auf Leitungen konkurrierender Unternehmen zugreifen darf.

Was bedeutet dies für den Glasfaserausbau durch die Stadtwerke Marburg?

 

Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Die Deutsche Telekom AG (DTAG) hat bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einen Antrag auf „Änderung der Zugangsregelung zur Teilnehmeranschlussleitung"bei Einsatz von „Vectoring"gestellt, um durch das Vectoring-Verfahren eine höhere Übertragungsrate im bestehenden Kupfernetz zu ermöglichen (theoretische mögliche Bandbreite beträgt mit diesem Verfahren bis zu 100 MBit/s beim Download, es bleibt bei den entfernungsabhängigen Geschwindigkeitsverringerungen). Zu diesem Antrag hat die BNetzA am 10.04.2013 eine Entscheidungsvorlage zur Konsultation herausgegeben. Eine endgültige Verabschiedung zu dem eingereichten Antrag ist bisher nicht erfolgt.

 

Die DTAG ist nach bestehender Regel aufgrund der marktbeherrschenden Stellung  verpflichtet, Leitungen (Teilnehmeranschlussleitungen) und beschaltete Anschlüsse Wettbewerbern zur Verfügung zu stellen.

Der ausgegebene Entwurf zum Thema „Vectoring" sieht vor, dass die DTAG an Kabelverzweigern, an denen sie das Vectoring-Verfahren nutzt oder plant, die reine Teilnehmeranschlussleitung nicht mehr anderen Wettbewerbern zur Verfügung stellen muss.

 

Die Stadtwerke Marburg setzen statt auf die vorhandenen veralterten Kupferleitungen der DTAG, die durch das Vectoring-Verfahren eine Aufwertung des bestehenden Kupfernetzes erfahren soll, auf modernste neue Glasfaserkabel bis in die Wohnungen (FTTH). Damit ist nicht nur der Bedarf an größeren Bandbreiten für die nächsten 5, sondern 30 bis 40 Jahre abgedeckt.

Diese komplett neue Glasfaserinfrastruktur hat keine Berührungspunkte mehr mit dem vorhandenen Netz der DTAG.

Daher betreffen die Entscheidungen im Vectoring-Verfahren der BNetzAdas Vorhaben der Stadtwerke Marburg nicht (im Gegensatz zum Ausbauvorhaben des Landkreises).

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