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Ratsinformation
30.08.2013 - 3 Ergänzungen der Tagesordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.08.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Stadtverordnetenvorsteher weist daraufhin, dass für die heutige Tagesordnung 3 dringliche Anträge vorliegen und erläutert das Verfahren gem. § 58 Ziff. 2 der Hessischen Gemeindeordnung. Die dringlichen Anträge liegen auf den Plätzen der Stadtverordneten aus.
1.) Dringlicher Antrag der Piratenpartei betr. Mittagsruhe für die Universitäts-Kita an der Deutschhausstraße
Die Dringlichkeit wird begründet durch den Stadtverordneten Dr. Weber (Piratenpartei). Für den Magistrat spricht Bürgermeister Dr. Kahle. Der Stadtverordnete Backes (SPD) spricht formal gegen die Dringlichkeit.
Der Stadtverordnetenvorsteher lässt über die Anerkennung der Dringlichkeit abstimmen. Die von der HGO geforderte 2/3 Mehrheit des Hauses wird jedoch nicht erreicht. Der Antrag kann nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden.
2.) Dringlicher Antrag der Fraktionen Marburger Linke und BfM betr. Erhalt der Hydropoller zum nächtlichen Sperren der Straße Zwischenhausen
Die Dringlichkeit wird begründet durch den Stadtverordneten Köster (Marburger Linke). Für den Magistrat spricht Bürgermeister Dr. Kahle. Die Stadtverordnete Dinnebier (SPD) spricht formal gegen die Dringlichkeit.
Der Stadtverordnetenvorsteher lässt über die Anerkennung der Dringlichkeit abstimmen. Die von der HGO geforderte 2/3 Mehrheit des Hauses wird jedoch nicht erreicht. Der Antrag kann nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden.
3.) Dringlicher Antrag der FDP-Fraktion betr. Fahrbahnverengung durch Baustelle „Am Plan“ und „Barfüßerstraße“
Die Dringlichkeit wird begründet durch den Stadtverordneten Schartner (FDP).
Für den Magistrat spricht Bürgermeister Dr. Kahle. Der Stadtverordnete Backes (SPD) spricht formal gegen die Dringlichkeit.
Der Stadtverordnetenvorsteher lässt über die Anerkennung der Dringlichkeit abstimmen. Die von der HGO geforderte 2/3 Mehrheit des Hauses wird jedoch nicht erreicht. Der Antrag kann nicht in die Tagesordnung aufgenommen werden.
Die Dringlichkeitsanträge liegen dieser Niederschrift als Anlage bei.
Weiterhin zur Tagesordnung:
Der Stadtverordnetenvorsteher gibt weiterhin einen Überblick über die gesamte Tagesordnung, die Veränderungen und die in den Ausschüssen angemeldeten Aussprachen.
Die Tagesordnung wird in der ausgedruckten Fassung genehmigt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
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