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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

30.08.2013 - 4.10 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Wieland Stö...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es antwortet Oberbürgermeister Vaupel:

 

 

Für die Erteilung der Sondernutzungsgenehmigung ist nicht der Oberbürgermeister, sondern der Magistrat zuständig. Dieser wird über die Erteilung der Genehmigung für das Jahr 2014 in eigener Zuständigkeit entscheiden.

 

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Stötzel, CDU, wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

 

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Wird der Oberbürgermeister den Marktfrühschoppen 2014 genehmigen oder plant er erneut die Aufführung von „Viel Lärm um Nichts"?

 

 

 

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