Seiteninhalt
Ratsinformation
16.05.2014 - 5 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 16.05.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der stellvertretende Vorsitzende, Stadtverordneter Rink, SPD-Fraktion.
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dieser Vorlage des Magistrats.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Jahresabschluss 2011 in der vom Magistrat vorgelegten Fassung wird gemäß § 112 HGO i. V. mit § 51 Ziffer 9 HGO zur Kenntnis genommen und dem Prüfungsamt der Stadt Marburg zugeleitet.
Im Jahresabschluss ist berücksichtigt:
- Der im Produkt 469030 "Abfallwirtschaft" entstandene Überschuss in Höhe von 182.015,88 € wird der Gebührenausgleichsrücklage "Abfallwirtschaft" zugeführt.
- Die im Budgetbericht als Teil des Jahresabschlusses ausgewiesenen Budgetüberschreitungen werden innerhalb der Dezernatsbudgets bzw. innerhalb des Gesamtbudgets aller Dezernate ausgeglichen. Eine Vorbelastung der Budgets des Folgejahres erfolgt nicht.
- Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis 2011 in Höhe von 2.128.925,36 € wird der Rücklage aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis 2011 in Höhe von 836.639,50 € wird der Rücklage aus den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Dem Stiftungskapital der Adolf- und Luisa-Haeuser-Stiftung werden 10 % des Zinsertrages 2011 in Höhe von 1.874,18 € zugeführt.
02. Nach Abschluss der Prüfung durch das Prüfungsamt der Stadt Marburg wird der Magistrat den dann geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Schlussbericht des Prüfungsamtes der Stadtverordnetenversammlung nach § 113 HGO und § 114 i. V. mit § 51 Ziffer 9 HGO zur Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und über die Entlastung des Magistrats vorlegen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen