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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

16.05.2014 - 4.4 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Marco Nezi ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Kann der Magistrat Auskunft darüber geben, weshalb in einigen Bereichen der Stadt die Gehwege durch Unterschreiten einer Mindestbreite nur eingeschränkt für Fußnger (insbesondere mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen) nutzbar sind, da diese von schräg parkenden PKW, beispielsweise in der Frankfurter Straße im Abschnitt zwischen Stresemannstraße und Schwanallee, belegt werden?

 

Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle in Vertretung für Oberbürgermeister Vaupel.

 

 

 

Grundsätzlich wird bei der Einrichtung von Parkplätzen auf Gehwegen darauf geachtet, dass für Fußnger ausreichende Gehwegbreiten zur Verfügung stehen.

 

In dem angesprochenen Abschnitt der Frankfurter Straße sind Schrägparkplätze auf den Gehwegen markiert. Bei Beachtung der Parkmarkierungen verbleiben Gehwege, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zwar nicht üppig bemessen sind, aber für die Fußnger eine sichere Führung gewährleisten.

 

Das Südviertel wurde überwiegend in der Gründerzeit bebaut. Daher sind bei der mehrgeschossigen Bebauung auf den Privatgeländen teilweise keine oder eine nicht ausreichende Anzahl an Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge vorhanden. Im Bereich der Frankfurter Straße besteht daher ein großer Bedarf an Parkmöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum für Bewohner und deren Besucher, für Kunden, für Patienten und Klienten dort ansässiger Geschäften, Ärzte und Rechtsanwälten. Der Parkdruck erhöht sich zusätzlich an den beiden Markttagen.

 

Um Behinderungen für die Fußnger nach Möglichkeit zu vermeiden, wird die Parkmarkierung erneuert und durch die Verkehrsüberwachung verstärkt darauf geachtet, dass  Fahrzeuge nur innerhalb der Parkmarkierungen abgestellt werden.

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Nezi, B90/Die Grünen, wird ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.

 

 

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