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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

25.07.2014 - 4.20 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Wieland Stö...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Welche Unterstützungen hat die Stadt Marburg im Vorfeld und zu welchem Zeitpunkt erbracht um sicherzustellen, dass die Marburger Schlossbahn auch tatsächlich zum Schloss fahren kann?

 

 

Es antwortete Oberbürgermeister Vaupel:

 

Die Stadt Marburg hat jede mögliche Unterstützung geleistet.

In dem Genehmigungsverfahren einer Wegebahn ist die Stadt Marburg ausschließlich für die Streckenführung zuständig. Die Streckenführung kann erst dann festgelegt werden, wenn alle anderen notwendigen Genehmigungen der fachlich zuständigen Stellen, wie z. B. nach der Straßenverkehrszulassungsordnung und nach dem Personenbeförderungsgesetz vorliegen.

So hat sich der Betreiber der Schlossbahn auch zunächst im Mai 2012 an das zuständige Regierungspräsidium Gießen gewandt.

Im September 2012 wurde die Stadt Marburg gebeten zu prüfen, welche Streckenführung möglich wäre.

Zu der Frage der Streckenführung folgten unzählige Gespräche und Ortstermine aller zuständigen Stellen der Stadt Marburg und des Betreibers, bei denen mögliche Alternativen diskutiert wurden. Auch das Problem der Steigungs- und Gefällstrecken wurde thematisiert, aber weder von dem Betreiber, der Herstellerfirma, noch von den fachlich zuständigen, überregionalen Stellen als problematisch gesehen oder gar als Ausschlusskriterium benannt.

In dem gesamten Genehmigungsverfahren hat die Stadt Marburg auf alle Fragen oder Problemstellungen, die von allen Beteiligten an sie herangetragen worden sind, sofort und lösungsorientiert reagiert.

Die allgemeine Beratung im technischen Bereich, u. a. über die rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen einer Zulassung von seltenen Spezialfahrzeugen, kann von der allgemeinen Verwaltung nicht gewährleistet werden.

 

Nach dem nun die Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidium Gießen mit Datum vom 25.06.2014 vorliegt, kann die Stadt Marburg unter den in der Genehmigung vorgegebenen Bedingungen eine Streckenführung vorschlagen.

Nach dem der TÜV Hessen bescheinigt, dass die Schlossbahn auf Grund ihrer technischen Voraussetzungen in der Lage ist, diese Strecke zu befahren, erfolgt die endgültige Entscheidung der Stadt Marburg über die Streckenführung.

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Wieland Stötzel, CDU-Fraktion, wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister und den Bürgermeister beantwortet.

 

 

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