Seiteninhalt
Ratsinformation
17.10.2014 - 7 Zusammenführung der Marburg Tourismus und Marke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 17.10.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Stefanie Tripp
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Pfalz, CDU-Fraktion.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Aufgrund der gleichlautenden Grundsatzbeschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg und des Kreistages des Landkreises Marburg-Biedenkopf vom 31.01.2014 beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Verschmelzung der Marburg Tourismus & Marketing GmbH und der Tourismus-, Regionalentwicklungs- und Veranstaltungsgesellschaft mbH Marburg-Biedenkopf durch Neugründung zur Marburg Stadt und Land Tourismus GmbH (MSLT) mit Wirkung zum 01.01.2015 zu. Anteilseigner der neuen Gesellschaft sind zu je 50 % die Universitätsstadt Marburg und der Landkreis Marburg-Biedenkopf. Die als Anlagen beigefügten Entwürfe des Verschmelzungsvertrages nebst Zustimmungserklärung sowie des Gesellschaftervertrages sind jeweils Bestandteil dieses Beschlusses. Der Magistrat wird beauftragt, die notwendigen Verträge zum nächstmöglichen Verschmelzungszeitpunkt der beiden Gesellschaften zu unterzeichnen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung betraut die Marburg Stadt und Land Tourismus GmbH mit Wirkung zum 01.01.2015 mit der Erbringung von Dienstleistungen, die von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sind, im Wege eines öffentlichen Auftrags (Betrauungsakt). Der als Anlage beigefügte Entwurf des Betrauungsaktes ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Magistrat wird beauftragt, den Betrauungsakt zum nächstmöglichen Gründungszeitpunkt der Gesellschaft zu unterzeichnen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen