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Ratsinformation
21.11.2014 - 4.9 Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dominic Deh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 21.11.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Der Magistrat wird gebeten Auskunft zu geben, die Zahlen zum Jobticket in der Stadt Marburg offenzulegen bzw. zu erheben (Zahlen der städtischen Mitarbeiter, ehrenamtlichen Tätigen und eventuell von anderen Unternehmen mit Jobticket).
Es antwortet Oberbürgermeister Vaupel.
JobTickets bieten in Marburg die Arbeitgeber Stadt Marburg und Stadtwerke Marburg GmbH ihren Mitarbeitern an.
JobTicket-Verträge können von Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl ab 100 Mitarbeitern mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) abgeschlossen werden. In Marburg hat es durchaus Anfragen von Firmen gegeben. Es wurden Beratungsgespräche geführt und Angebote unterbreitet. Leider konnten keine weiteren Vertragsabschlüsse erzielt werden.
Der Preis/Mitarbeiter liegt bei dem städtischen Vertrag bei 9,06 Euro (brutto) je Mitarbeiter und Monat. Der Preis wird nach dem Solidarprinzip vom RMV kalkuliert. Die Rechnungstellung erfolgt monatlich durch die Stadtwerke Marburg als zuständiges Verkehrsunternehmen auf Basis der gemeldeten Mitarbeiterzahlen zu einem definierten Stichtag.
Für ehrenamtlich tätige Personen, Stadtälteste und Stadtverordnete bestellt die Stadt Marburg reguläre Jahreskarten zusätzlich.
Die Stadtwerke Marburg GmbH hat einen (Alt-)Vertrag aus Zeiten der Verbundgründung, der zum Pauschalpreis abgerechnet wird.
Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Becker, MBL-Fraktion, wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
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