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Ratsinformation
30.01.2015 - 9 Modernisierung der Marburger Altenhilfe St. Jak...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 30.01.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- Dezernat I - Oberbürgermeister
- Bearbeiter*in:
- Melanie Drusel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Für den Sozialausschuss berichtet die Vorsitzende, Stadtverordnete Dr. Perabo, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Der Sozialausschuss hat die Vorlage ausführlich beraten und empfiehlt mehrheitlich die Zustimmung zu dieser Vorlage des Magistrats.
Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Pfalz, CDU-Fraktion.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung ebenfalls mehrheitlich die Zustimmung zu dieser Vorlage.
Die Aussprache wurde in beiden Ausschüssen angemeldet.
Im Rahmen der Debatte sprechen Oberbürgermeister Vaupel, die Stadtverordneten Severin, SPD, Bauder-Wöhr, Marburger Linke, Stötzel, CDU, Dr. Neuwohner, B90/Die Grünen, Schartner, FDP, Rink, SPD, Jannasch, CDU, Oberbürgermeister Vaupel, Stötzel, CDU und erneut Oberbürgermeister Vaupel.
Während der Aussprache hat von 18.03 Uhr bis 18.21 Uhr der stellvertretende Stadtverordnetenvorsteher Heck, CDU, die Sitzungsleitung übernommen.
Nach der Beratung fasst die Stadtverordnetenversammlung mit Ja-Stimmen von SPD, B90/Die Grünen, Piratenpartei und der Stimme de3s Stadtverordneten Becker, MBL, und Nein-Stimmen von CDU, Marburger Linken, FDP, MBL (Dr. Uchtmann) folgenden Beschluss:
1. Marburger Eckpunkte einer zukunftsweisenden Alternssozialpolitik
In Weiterentwicklung der „Leitlinien zur Zukunft von Wohnen und Pflege im Alter in Marburg“ (VO/0382/2008) sowie des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Durchführung von „Einwohner/innen Befragungen als Grundlage zur Altenplanung“ (VO/0381/2009) beschließt die Marburger Stadtverordnetenversammlung die im Anhang dargelegten Eckpunkte einer zukunftweisenden Marburger Alternssozialpolitik.
2. Weiterentwicklung der Marburger Altenhilfe St. Jakob
Zur Umsetzung dieser Marburger Eckpunkte gehört die fortgesetzte Weiterentwicklung sämtlicher Geschäftsbereiche der Marburger Altenhilfe St. Jakob GmbH - vom Begegnungszentrum und ambulanten Dienst über Tagespflege und Servicewohnen bis hin zu modernen Konzepten stationärer Pflege. Das Vorhalten eines eigenen pflegerischen Angebotes durch die Stadt Marburg dient als Möglichkeit einer zukunftsweisenden Mitgestaltung der Altenhilfestruktur und -landschaft in Marburg.
3. Modernisierung des Altenzentrums am Richtsberg
Das Altenzentrum der MAHSJ (in der Sudetenstraße 24 am Richtsberg) wird durch Renovierung der Wohnnutzung und Modernisierung gemäß den Erfordernissen moderner stationärer Altenpflegeangebote wie folgt weiterentwickelt und ausdifferenziert:
Die MAHSJ wird mit dem Altenzentrum (am Richtsberg) in enger Kooperation mit der Gemeinnützigen Wohnungsbau GmbH (GeWoBau) durch Renovierung und Modernisierung ein breit gefächertes Angebot an (stationärer) Pflege, (Service-)Wohnen sowie Beratung und Begegnung für das Quartier realisieren.
Eigentümerin des Hauses am Richtsberg/Sudetenstraße 24 bleibt die Stiftung St. Jakob, die Bewirtschaftung erfolgt durch die GeWoBau. Diese schafft zudem im näheren Umfeld des Altenzentrums am Richtsberg sowie in ihrem weiteren Wohnungsbestand Möglichkeiten des Servicewohnens. Dafür werden Betreuungsverträge mit der MAHSJ angestrebt.
Im Erdgeschoss des Altenzentrums entstehen in enger Kooperation mit der Universitätsstadt Marburg Angebote der Beratung und Begegnung für Ältere Richtsberger/innen. Zudem finden weiterhin die Verwaltung der MAHSJ sowie eine Anlaufstelle ihres ambulanten Dienstes Platz, welche auch Leitstellenfunktionen des Servicewohnens wahrnehmen kann.
Im rechten und mittleren Gebäudeblock werden nach Cölber Vorbild 48 Pflegeplätze der 4./5. Generation des Altenwohnbaus in vier modernisierten stationären Hausgemeinschaften (mit je 12 Pflegeplätzen) geschaffen. Während einer Übergangsperiode werden die 32 Pflegeplätze der 3. Generation im linken Gebäudeteil sukzessive abgebaut, parallel zum Aufbau des Servicewohnens sowie der Pflegeangebote in den Stadtteilen. Die Reduktion beginnt mit Fertigstellung der Umbaumaßnahme.
Nach Rückzug der MAHSJ aus den oberen Etagen aller Gebäudeblöcke sowie aus dem linken Gebäudekomplex werden durch „Schönheitsreparaturen“ diese Ein-Zimmer-Appartements für allgemeine Wohnzwecke zu sozialen Mieten ertüchtigt. Um angemessene Mieten zu garantieren, werden die für eine künftige Wohnnutzung vorgesehenen Nutzflächen in ihrem Bestand erhalten und durch erforderliche Instandsetzungen aufgewertet.
Die Gebäudehülle, die Versorgungs- und Anlagetechnik des gesamten Gebäudes werden umfassend energetisch modernisiert und instand gesetzt mit dem Ziel der Einsparung von Energiekosten und klimaschädlicher Gase. Der Innenausbau der Nutzflächen für die Hausgemeinschaften mit Einzelzimmern und persönlichem Sanitärbereich, mit Gemeinschaftsbereichen und -küchen sowie mit Außenterrassen, soll entsprechend der der Stadtverordnetenversammlung vorzulegenden Entwurfsplanung erfolgen.
Bei der perspektivischen Gesamt-Personalplanung der MAHSJ (betriebsbedingte Kündigungen bleiben weiterhin ausgeschlossen) werden persönliche Wünsche und Eignung als Grundlage der längerfristigen Beschäftigung und Durchlässigkeit auch zwischen den Geschäftsbereichen und Standorten der MAHSJ berücksichtigt. Dies ermöglicht zudem zielgenaue Neueinstellungen insbesondere im Hinblick auf moderne konzeptionelle Erfordernisse der skizzierten Weiterentwicklung.
Zur Umsetzung dieses hiermit skizzierten Renovierungs- und Modernisierungskonzeptes beschließt die Stadtverordnetenversammlung, dass die GeWoBau, die MAHSJ sowie die Stifung St. Jakob die planerischen, technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen schaffen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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450,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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24,9 kB
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- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
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