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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

18.02.2015 - 2 Antrag der Fraktion Marburger Linke betr.: Ein...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schalauske erläutert die Vorlage für die Antrag stellende Fraktion und Bürger

meister Herr Dr. Kahle spricht für den Magistrat. 

 

Nach Diskussion der Vorlage schlägt die Vorsitzende eine Änderung vor, die von der Fraktion Marburger Linke als Buchstabe A übernommen wird. Der so geänderte Antrag erhält dadurch folgende neue Fassung:  

 

A:

Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der Landesregierung und dem Deutschen Städtetag dafür einzusetzen, dass der Bundestag und die Bundesregierung umgehend entsprechend der Rechtsprechung der Bundessozialgerichts-Urteile vom 23.07.2014, B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 31/12 R, B 8 SO 12/13 R eine Änderung der §§ 41 SGB XII ff vornehmen. Damit soll die als unzulässig erklärte Einstufung von volljährigen erwerbsunfähigen Grundsicherungsbeziehern, die in Haushaltsgemeinschaft mit Angehörigen leben, in die Regelbedarfsstufe 3 aufgehoben und der Bezug von Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 ermöglicht werden.

 

B:

1. Das Sozialamt schreibt umgehend alle volljährigen dauerhaft erwerbsunfähigen Personen mit Behinderung (ggf. BetreuerInnen) an, die derzeit Grundsicherungsleistungen nach §§ 41 SGB XII ff mit Regelbedarfsstufe 3 beziehen und einen eigenen Haushalt in Haushaltsgemeinschaft führen, und fordert diese auf, zum nächsten Monat eine Neuberechnung ihrer Leistungen zu beantragen, unter Berücksichtigung der dazu ergangenen Rechtsprechung der Bundessozialgerichts-Urteile vom 23.07.2014, B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 31/12 R, B 8 SO 12/13 R, die den Bezug der Regelbedarfsstufe 1 ermöglichen.

2. Dem Schreiben wird ein vorformulierter Antrag auf Neuberechnung der Einstufung in die Regelbedarfsstufe 1 beigefügt, das folgenden Wortlaut hat:

Absender

An das Grundsicherungsamt

Grundsicherungsleistungen für (Name, Adresse, Aktenzeichen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundessozialgericht hat am 23.07.2014 in drei Verfahren entschieden, dass voll erwerbsgeminderte volljährige Grundsicherungsbezieher nach §§ 41 ff SGB XII , die sich an der gemeinsamen Haushaltsführung mit Angehörigen beteiligen, Anrecht auf Leistungen der Regelbedarfsstufe 1 an Stelle der niedrigeren Regelbedarfsstufe 3 haben. Dieser Sachverhalt trifft auf mich zu, ich beteilige mich in folgender Weise an der Haushaltsführung (....).

Ich beantrage daher, zum kommenden Monat mir

1. für die Zukunft Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 zu gewähren, und

2. eine Nachzahlung nach § 44 SGB X i.V.m. § 116a SGB XII in Höhe des Differenzbetrags von Regelbedarfsstufe 3 und 1 für den Zeitraum eines Jahres nach Antragstellung.

Mit freundlichen Grüßen

Leistungsberechtigter bzw. Betreuer/in.

 

Die Fraktion Marburger Linke beantragt eine getrennte Abstimmung zu den Buchstaben A und B.

 

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Die Vorsitzende lässt über die geänderte Vorlage getrennt abstimmen:

 

Buchstabe A des geänderten Antrags wird  e i n s t i m m i g  zur Annahme empfohlen.

 

Buchstabe B des geänderten Antrags wird mit den Stimmen von SPD,

B 90/Die Grünen und CDU gegen die Stimme der Fraktion Marburger Linke abgelehnt. 

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