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Ratsinformation
24.04.2015 - 4.1 Frage der Stadtverordneten Dr. Elke Therre-Staa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.04.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Wie hat es sich bewährt, dass auf offiziellen Einladungen die Wegebeschreibung, insbesondere die barrierefreien Zugänge, angegeben sind? Und wird dies bei den Oberbürgermeisterwahlen für alle Wahllokale Anwendung finden?
Es antwortete Oberbürgermeister Vaupel.
Für alle Veranstaltungen, die in der Zuständigkeit des Magistrats der Universitätsstadt Marburg liegen, wird darauf geachtet, sofern es der Veranstaltungsort zulässt, dass ein barrierefreier Zugang möglich ist. Sowohl für Personen mit körperlicher Beeinträchtigung, als auch für Personen, welche sinnesgeschädigt sind, wird Hilfe angeboten. Ferner werden Einladungstexte in leichter Sprache verfasst. Aufgrund fehlender Rückmeldungen gehen wir davon aus, dass sich die Wegebeschreibung, insbesondere die Angabe der barrierefreien Zugänge, bewährt haben.
Die Wahllokale wurden und werden unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit in enger Abstimmung mit unserem FD Soziale Leistungen - Behindertenhilfe - ausgewählt. Die wenigen Ausnahmen sind den eingeschränkten Auswahlmöglichkeiten der Wahllokale in den einzelnen Wahlbezirken geschuldet. Alle barrierefrei zugänglichen Wahllokale werden als solche mit einem Rollstuhl-Piktogramm auf der Wahlbenachrichtigung gekennzeichnet. Sollte es dennoch so sein, dass ein Wahllokal auf Grund der baulichen Gegebenheit oder der eingeschränkten Auswahlmöglichkeit geeigneterer Wahllokale keinen barrierefreien Zugang hat, dann steht jeder Wählerin bzw. jedem Wähler, zur Wahrung seines Wahlrechts, die Möglichkeit der Briefwahl offen.
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