Seiteninhalt
Ratsinformation
24.04.2015 - 4.11 Frage des Stadtverordneten Henning Köster Nr. 1...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.11
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 24.04.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Das Marburger Bordell 'Erotic Island' plakatiert erneut flächendeckend und an zentralen Brückenkreuzungen für ein sog. Event am 18/04/15 mit dem Ziel eine weitere Niederschwelligkeit des Bordellzutritts herzustellen. Warum schützt das Ordnungsamt erneut nicht Kinder und Jugendliche vor der Werbung für eine Einrichtung, um die herum es lt. Polizei organisierte Kriminalität gibt und in der Frauen eingeschüchtert und ausgebeutet werden?
Es antwortete Oberbürgermeister Vaupel.
Werbung für Bordelle ist bundesweit nicht verboten. Das Marburger Ordnungsamt kann nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben handeln.
Die Stadt Marburg hat in ihrer Stellungnahme zum Prostitutionsschutzgesetz gefordert, Werbung für Prostitution zu untersagen.
Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Köster, Marburger Linke, wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen