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ALLRIS - Auszug

29.05.2015 - 12.15 Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90 / Die ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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r den Haupt- und Finanzausschuss berichtet der Vorsitzende Stadtverordneter Pfalz, CDU-Fraktion. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage in seiner Februarsitzung ausführlich beraten.

Zu diesem Tagesordnungspunkt war zu Beginn der Sitzung als Tischvorlage ein Änderungsantrag des Ausländerbeirats ausgelegt worden, der mitberaten wurde.

Der Stadtverordnete Göttling begründete den Antrag für die antragstellenden Fraktionen. Frau Petrosjan erläutert den Änderungsantrag des Ausländerbeirats.

Oberbürgermeister Vaupel kündigter die Stadtverordnetenversammlung einen Bericht zum Sachverhalt an.

Die antragstellenden Fraktionen haben im Ausschuss den vierten Spiegelstrich des Ergänzungsantrags des Ausländerbeirats übernommen. Der Antrag hat danach folgende Fassung erhalten:

 

Der Magistrat möge berichten, mit welchem finanziellen Umfang die Stadt Marburg derzeit die Sprachförderung für Flüchtlinge und die Möglichkeit der Teilnahme am Schul- und Berufsschulunterricht ermöglicht.

Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass

-          allen Kindern von Flüchtlingen ein Schulbesuch ermöglicht wird

-          die Schulpflicht auf das Alter von 25 Jahren ausgeweitet wird

Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Landesregierung um beim Schulamt dafür einzusetzen, dass die Anzahl der Teilnehmer in dem DAZ (Deutsch als Zweitsprache)-Schulunterricht maximal 16 Personen beträgt.

 

Dieser Text liegt allen Stadtverordneten zusammen mit dem vom Oberbürgermeister zugesagten umfangreichen Bericht zur Sachlage vor.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher lässt über den Antrag in dieser Fassung abstimmen.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Magistrat möge berichten, mit welchem finanziellen Umfang die Stadt Marburg derzeit die Sprachförderung für Flüchtlinge und die Möglichkeit der Teilnahme am Schul- und Berufsschulunterricht ermöglicht.

Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass

-          allen Kindern von Flüchtlingen ein Schulbesuch ermöglicht wird

-          die Schulpflicht auf das Alter von 25 Jahren ausgeweitet wird

Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Landesregierung um beim Schulamt dafür einzusetzen, dass die Anzahl der Teilnehmer in dem DAZ (Deutsch als Zweitsprache)-Schulunterricht maximal 16 Personen beträgt.

 

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