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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

29.05.2015 - 4.10 Frage des Stadtverordneten Matthias Simon (Nr. ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Am Ende der Bebauung „An der Schülerhecke“ befindet sich oberhalb (westlich) ein Grundstück im Außenbereich, das seit einiger Zeit verstärkt entgegen naturschutzfachlicher, naturschutzrechtlicher und vermutlich auch ordnungsrechtlicher Auffassung genutzt wird (Aufstellen von Wohnwagen und Zelten und Campieren). Soll diese Nutzung geduldet werden?

 

 

 

Der betreffende Wohnwagen und die Zeltkonstruktion befinden sich auf dem Grundstück Gemarkung Ockershausen, Flur 3, Flurstück 131.

Die Errichtung der v. g. baulichen Anlagen bedarf der Baugenehmigung. Ob diese genehmigt werden können, wird zurzeit vom Fachdienst Bauaufsicht unter Beteiligung vom Fachdienst Stadtplanung und Fachdienst Stadtgrün, Klima und Naturschutz geprüft.

 

 

 

 

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