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Ratsinformation
17.07.2015 - 5 Gültigkeit der Hauptwahl der Oberbürgermeisteri...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 17.07.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Nikola Orth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wie im Ältestenrat vereinbart, liegt die Vorlage heute als Tischvorlage aus.
Der Stadtverordnetenvorsteher lässt darüber abstimmen.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die in § 50 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786) genannten Fälle liegen nicht vor.
2. Die Hauptwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters am 14. Juni 2015 und die Stichwahl am 28. Juni 2015 in der Universitätsstadt Marburg sind gültig.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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- Keine Zusammenstellung
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