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ALLRIS - Auszug

17.07.2015 - 5 Gültigkeit der Hauptwahl der Oberbürgermeisteri...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wie im Ältestenrat vereinbart, liegt die Vorlage heute als Tischvorlage aus.

 

Der Stadtverordnetenvorsteher sst darüber abstimmen.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

              1.              Die in § 50 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786) genannten Fälle liegen nicht vor.

 

              2.              Die Hauptwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters am 14. Juni 2015 und die Stichwahl am 28. Juni 2015 in der Universitätsstadt Marburg  sind gültig.

 

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