Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

18.12.2015 - 17 Bauleitplanung der Universitätsstadt Marbur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Vor Aufruf des Tagesordnungspunktes verlässt der Stadtverordnete Simon, SPD-Fraktion wie vor der Sitzung gegenüber dem Stadtverordnetenvorsteher angekündigt mit Hinweis auf § 25 der HGO den Saal.

 

Der Stadtverordnete Dr. Uchtmann stellt den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage bis zu einer Entscheidung über das von der Bürgerinitiative angestrebte Bürgerbegehren zurückzustellen. Der Antrag wird mit den Stimmen der Fraktionen SPD, B90/Die Grünen, CDU, Marburger Linke und FDP gegen eine Stimme der MBL-Fraktion und der BfM bei Enthaltung einer Stimme der MBL-Fraktion abgelehnt.

 

Im Anschluss berichtet der Stadtverordnete Volz, Fraktion B90/Die Grünen, über die Vorberatung der Vorlage im Umweltausschuss. Dieser empfiehlt mehrheitlich der Vorlage zuzustimmen.

Die Vorlage wurde außerdem im Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften beraten. Es berichtet der Vorsitzende, Stadtverordneter Meyer, SPD-Fraktion. Auch der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt mehrheitlich die Zustimmung zu der Vorlage.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst daraufhin mit den Stimmen der Fraktionen SPD, B90/Die Grünen und CDU gegen die Stimme der BfM bei Enthaltung der Fraktionen Marburger Linke und MBL folgende Beschlüsse:

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden mit nachstehendem Ergebnis geprüft:

a)Die unter Nr. 1 angeführte Stellungnahme wird berücksichtigt.

b)Die unter Nr. 2 und 6 angeführte Stellungnahme wird teilweise berücksichtigt.

c)Die unter Nr. 3-5 und 7-25 angeführten Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt. Die Grundzüge der Planung werden hiervon nicht berührt.

2.Der Bebauungsplan Nr. 10/1, 3. Änderung, „Cappeler Straße/Friedrich-Ebert-Straße“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

3.Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10/1, 3. Änderung, Cappeler Straße/Friedrich-Ebert-Straße“ werden gem. § 81 Hess. Bauordnung (HBO) und § 9 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Nach der Beschlussfassung kommt der Stadtverordnete Simon in den Saal zurück und nimmt an der Sitzung weiter teil.

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Mobile Navigation schliessen