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ALLRIS - Auszug

18.12.2015 - 6 Gültigkeit der Wahl des Ausländerbeirates in de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zu dem Tagesordnungspunkt liegt den Stadtverordneten eine Tischvorlage aus.

 

Nach kurzer Erläuterung der Vorlage durch den Stadtverordnetenvorsteher fasst die Stadtverordnetenversammlung einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.Die in § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung genannten Fälle liegen nicht vor.

 

2.Einsprüche gem. § 25 KWG wurden innerhalb der Ausschlussfrist nicht erhoben.

3.Die Wahl des Ausländerbeirates in der Universitätsstadt Marburg am 29. November 2015 ist gültig.

 

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