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Ratsinformation
18.12.2015 - 4.4 Kleine Anfrage der Stadtverordneten Andrea Sunt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Fr., 18.12.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Vor einigen Monaten machten Anwohner der Friedrich-Ebert Straße die Stadt Marburg darauf aufmerksam, dass dort das Gebetszentrum "Dar Al Salem" im früheren EDEKA Markt eröffnet wurde. Der für die Betreibung notwendige Nutzungsänderungsantrag wurde meines Wissens nach nicht gestellt. Dem Gebetszentrum liegt damit keine Genehmigung vor. Von Seiten des Vereins wurden mit der nicht genehmigten Eröffnung vorab einfach Fakten geschaffen. Die Stadt Marburg prüft nun im Nachhinein die Nutzungsänderung sowie die Einhaltung der Brandvorschriften. Warum wurde sich seitens der Stadtverwaltung nicht an die gesetzlichen Regelungen gehalten und das Betreiben des Gebetszentrum ohne Genehmigung zugelassen?
Es antwortet Oberbürgermeister Dr. Spies:
Für die Teilnutzung des Gebäudes Friedrich-Ebert-Straße 21 zur Nutzung als Vereinsraum einer religiösen Gemeinschaft mit maximal 40 Personen liegt dem Fachdienst Bauaufsicht ein entsprechender Antrag vor. Zurzeit erfolgt die Anhörung der zu beteiligenden Fachdienste. Außerdem liegt der Antrag dem Ortsbeirat Richtsberg zur Stellungnahme vor. Nach Eingang der von dort erbetenen Stellungnahmen ist dann abschließend über den Antrag zu entscheiden.
Daneben gibt es keinerlei Anhaltspunkte, ordnungsrechtliche Schritte gegen die Betreiber einzuleiten.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
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