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ALLRIS - Auszug

22.04.2016 - 8 Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversamm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig:

 

  1. Die in § 26 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) unter Nr. 1 bis 3 genannten Fälle liegen nicht vor.

 

  1. Die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung in der Universitätsstadt Marburg und die Wahlen der 25 Ortsbeiräte in den einzelnen Ortsbezirken der Universitätsstadt Marburg am 06. März 2016 sind gültig.

 

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