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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

12.05.2016 - 11 Verschiedenes

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

  • Herr Bürgermeister Dr. Kahle verweist in Bezug auf das Gebäude „Am Richtsberg 88“ auf eine Aussage des Studentenwerks, dass die Abwicklung des Verfahrens mit der Versicherung nach wie vor stockt. Es hat sich daher in den letzten Monaten kein neuer Sachstand ergeben, so dass nach wie vor unklar ist, ob ein Abriss und Neubau oder eine Sanierung des Gebäudes in Frage kommen. Eine Zusatzfrage von Herrn Ditschler über eine mögliche Ineinflussnahmemöglichkeit der Stadt wird von Herrn Bürgermeister Dr. Kahle verneint.

 

  • Herr Heck erkundigt sich nach den Hintergründen eines Bauvorhabens in Wehrshausen, bei dem vernehmlich ein Baustopp seitens der Bauaufsicht ergangen sei. Herr Bürgermeister Dr. Kahle bestätigt diese Information und verweist auf die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der inzwischen eingereichten geänderten Bauvorlagen. Vornehmlich geht es um eine vom bestehenden Bebauungsplan abweichende Dachform.

 

  • Herr Hussein fragt nach dem Sachstand zum Umbau des Gutenbergcenters. Herr Bürgermeister Dr. Kahle erklärt hierzu, dass die Planungen vor kurzem im Denkmalbeirat vorgestellt wurden. Herr Rausch schlägt vor, dies in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses, Liegenschaften analog zu handhaben.

 

  • Herr Hussein erkundigt sich nach dem Zeitraum der Tiefbauarbeiten in der Universitätsstraße. Herr Bürgermeister Dr. Kahle erläutert, dass die Grauguss-Sanierung der Stadtwerke noch einige Monate andauern wird.

 

  • Herr Bürgermeister Dr. Kahle stellt kurz den veränderten Planungsstand zum Fußngerüberweg Universitätsstraße/Am Grün/Rudolphsplatz an Hand eines Übersichtsplanes vor. Herr Hussein betont hierzu das seiner Meinung nach grundlegende Erfordernis der Beibehaltung von zwei Fahrspuren in Richtung Rudolphsplatz, die mindestens von PKWs nebeneinander befahrbar sind.

 

  • Herr Bürgermeister Dr. Kahle erläutert zum bevorstehenden Bauvorhaben Allee Nordend (Neue Kasseler Straße), dass die Bauanträge des Vorhabenträgers vorliegen und im Grundsatz genehmigungsfähig sind. Inzwischen ist jedoch eine Einwendung der Deutschen Bahn eingegangen, die nunmehr kurzfristig abzuarbeiten ist. Nach einer entsprechenden Abarbeitung ist die Genehmigungsfähigkeit der Vorhaben auch ohne vorliegenden Satzungsbeschluss nach § 33 BauGB gegeben.
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