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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

20.05.2016 - 4 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen werden durch die zuständigen Dezernenten beantwortet.

 

01. Frage des Stadtverordneten Walter Jugel

CDU-Fraktion

 

Zahlreiche Anwohner beschweren sich darüber, dass der Hessen-Forst mehrere Reihen Bäume entlang der Straßen „Am Köppel“, „Breslauer Straße“ und „Königsberger Straße“ im Stadtteil Cappel gefällt hat.

Ist dem Magistrat der Universitätsstadt Marburg bekannt, aus welchem Grund der Hessen-Forst diese Bäume gefällt hat und ist es richtig, dass die Baumfällungen auf einer Forderung der Universitätsstadt Marburg beruhen?

 

 

Es antwortet Bürgermeister Dr. Kahle:

 

Bei dem Waldgrundstück handelt es sich um die Staatswald-Abteilung 53. Zuständig für deren Betreuung ist Hessen-Forst.

 

Die Stadt Marburg hat im Vorfeld der Maßnahme über den Fachdienst 32 - Ordnung - aus Verkehrssicherheitsgründen lediglich einen Lichtraumprofilschnitt über Bürgersteig und Straße wegen einiger zu tief hängender Äste eingefordert.

 

Eine darüber hinausgehende Forderung zum Erhalt der Verkehrssicherheit, die den durch Hessen-Forst veranlassten Holzeinschlag in diesem Maße rechtfertigen würde, hat es seitens der Stadt Marburg nicht gegeben.

 

Weitere Informationen liegen dem Fachdienst 67 - Stadtgrün, Klima- und Naturschutz - nicht vor.

 

02. Frage der Stadtverordneten Sonja Sell

SPD-Fraktion

 

Wie viele Sozialwohnungen hat die GeWoBau in den vergangenen 15 Jahren neu gebaut und wie viele Wohnungen aus dem Bestand wurden im selben Zeitraum veräert?

 

 

Oberbürgermeister Dr. Spies antwortet wie folgt:

 

Die GeWoBau hat seit 2001 insgesamt 107 öffentlich geförderte Wohneinheiten errichtet, davon 58 klassische Sozialwohnungen und 49 Studierendenzimmer mit kommunalen Mietpreis- und Belegungsbindungen. Im selben Zeitraum wurde 67 Wohnungen verkauft.

 

Neubau

2001Barfüßerstraße 10/Kugelgasse 214 WE

Wettergasse 416 WE

2006Lingelgasse 55 WE

2009Uferstraße 22-284 WE

2013Simmestraße 7-9a5 WE

 

Umbau von Gewerbe zu Wohnraum

2013Uferstraße 2034 WE

 

Mit kommunalen Mietpreis- und Belegungsbindungen errichtet:

2013Schuhmarkt 422 Studierendenzimmer

Bahnhofstraße 33a/33b27 Studierendenzimmer

 

Eine Zusatzfrage der Stadtverordneten Dr. Perabo, B90/Die Grünen, wird ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

 

03. Frage der Stadtverordneten Tanja Bauder-Wöhr

Fraktion Marburger Linke

 

Kann der Magistrat der Stadt Marburg bitte Auskunft erteilen über die Entwicklung des Kassenbestandes im letzten halben Jahr jeweils zum Monatsende unter Angaben der im Bestand enthaltenen Kassenkredite?

 

 

Antwort Oberbürgermeister Dr. Spies:

 

Die Kassenbestände und Höhe der aufgenommenen Kassenkredite ergeben sich aus dem jeweiligen Monatsabschluss.

 

Bestand: Kassenkredit:

Oktober 2015 25.201.648,19 €0,00 €

November 201535.820.444,39 €0,00 €

Dezember 201513.598.952,28 €0,00 €

Januar 20163.824.637,41 €4.000.000,00 €

Februar 201624.475.976,97 €0,00 €

rz 20169.248.603,95 €0,00 €

 

04. Frage der Stadtverordneten Tanja Bauder-Wöhr

Fraktion Marburger Linke

 

Kann der Magistrat der Stadt Marburg bitte Auskunft erteilen, ob es zutreffend ist, dass dem Landkreis Marburg Biedenkopf die Nutzung des Georg Gaßmann Stadions zur Durchführung einer Sportveranstaltung für Behinderte analog Special Olympics durch das Büro des Oberrgermeisters abgelehnt wurde?

 

Oberbürgermeister Dr. Spies antwortet wie folgt:

 

Die Aussage ist selbstverständlich nicht zutreffend. Der Magistrat arbeitet vertrauensvoll mit dem Landkreis zusammen und unterstützt jedes Engagement insbesondere in der Hilfe, Unterstützung und Förderung der Inklusion für Menschen mit Behinderung.

Deshalb hat die Universitätsstadt Marburg im vergangenen Jahr die Special olympics auf Landesebene mit erheblichem Aufwand und Kosten unterstützt. Neben einem Zuschuss von 30.000,- € kamen Kosten für DBM, Reinigung, Beschilderungen, Werbung usw. aus verschiedenen Fachdiensten.

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Kreis zeigt sich beispielsweise bei der gemeinsamen Gesellschaft MSLT, für die die Stadt einen deutlich höheren Kostenanteil trägt, bei der gemeinsamen Sportlerehrung oder beim gemeinsamen Umwelttag.

 

05. Frage der Stadtverordneten Sonja Sell

SPD-Fraktion

 

Zahlreiche Mitbürger/innen leiden dieser Tage wieder unter Pollenallergien. Dieses Phänomen scheint sich immer mehr zu einer „Volkskrankheit“ zu entwickeln. Insbesondere die Pollen von Birken sind für Allergiker/innen lästig.

Kann der Magistrat deshalb dafür Sorge tragen, dass bei Baumpflanzungen (als Straßenbegleitgrün) künftig auf die Verwendung von Birken verzichtet wird und dass bei Ersatz von „abgängigen“ Birken auf andere, weniger allergen wirkende Baumarten zurückgegriffen wird?

 

Die wird durch Bürgermeister Dr. Kahle wie folgt beantwortet:

 

Aufgrund der Vielzahl von Birken im Stadtgebiet (Privatgrundstücke eingeschlossen) und der wissenschaftlich nachgewiesenen Verbreitung der Pollen über mehrere hundert Meter verspricht ein Verzicht auf Birkenneupflanzungen leider nicht die erhoffte lindernde Wirkung für Allergiker.

 

Die Universitätsstadt Marburg ist natürlich bemüht, Birkenallergien nicht zurdern. Deshalb ist aktuell auch nur die Ockershäuser Allee mit Birken als Straßenbegleitbäume bepflanzt. Die Anwohnerinnen und Anwohner bekundeten schon des Öfteren ihr Interesse an der Erhaltung dieser Straßenbaumart. Konkrete Beschwerden über allergische Reaktionen sind bislang von dort nicht eingegangen.

 

Zudem wird bei Neupflanzung nicht die normale Sand- oder Weißbirke verwendet, sondern die geschlitztblättrige Sorte, die i. d. R. einen etwas geringeren Blüten- und Fruchtansatz aufweist.

 

Eine Zusatzfrage der Stadtverordnetenvorsteherin wird ebenfalls durch den Bürgermeister beantwortet.

 

06. Frage des Stadtverordneten Henning Köster-Sollwedel

Fraktion Marburger Linke

 

Wie viele und welche Straftaten, bei denen ein rechtsextremer Hintergrund nicht auszuschließen (oder gar wahrscheinlich oder sicher ist) ist, verzeichnet die Marburger Polizei in ihrem Zuständigkeitsbereich für das Jahr 2015? Wie viele wurden davon aufgeklärt? Oder werden diese Daten etwa noch immer unter Verschluss gehalten? (s. Antwort Januar-Sitzung)

 

Oberbürgermeister Dr. Spies antwortet wie folgt:

 

Lt. Mitteilung des Polizeipräsidiums Mittelhessen konnten für die Stadt Marburg im Jahr 2015 insgesamt 14lle mit rechtsmotivierter Tatbegehung festgestellt werden. Bei fünf Ermittlungsvorgängen ist ein Tatverdächtiger ermittelt worden. Diese Taten sind in die unterschiedlichen Themenfelder (Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus, Nationalsozialismus und Konfrontation politische Einstellung (gegen links) aufgegliedert.

 

Weitergehend werden zu einer Konkretisierung die Fälle im Einzelnen erläutert:

 

Es sind nf ungeklärte Fälle der Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen gem.  § 86 a StGB erfasst worden (Schmierereien und Einritzen von nationalsozialistischen Kennzeichen). 

 

In zwei Fällen  wurden über das Internet Volksverhetzungen (§ 130 StGB) veröffentlicht. In beiden Fällen konnte ein Tatverdächtiger aus dem Bereich des Landkreises ermittelt werden. Anzeigenerstatter und Geschädigter war in einem Fall Herr Oberbürgermeister Dr. Spies.

 

In der Nähe des "Gartens des Gedenkens"  rief ein Täter  "Tod allen Juden" und "Tod allen Moslems". Gegen den ermittelten Täter ist ebenfalls ein Verfahren wegen Volksverhetzung gem. § 130 StGB anhängig. Ein weiteres Verfahren wegen Volksverhetzung durch das Aufsprühen eines Davidsterns und den Worten "Sau Israel" blieb bisher ungeklärt.

 

Sachbeschädigungen gem. § 303 StGB kamen in zwei Fällen zur polizeilichen Kenntnis. In einem Fall wurde ein Davidstern aufgemalt. Darüber hinaus wurde das Lokal „Havanna Acht“ beschädigt. Täter wurden nicht ermittelt.

 

Ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes gem. § 201 StGB konnte aufgeklärt werden. Hier hatte ein Täter  heimlich an der HEAE in Cappel ein Video mit seinem Handy von  einem Sicherheitsdienstmitarbeiter erstellt. Dieses Video und andere ausländerfeindlich kommentierte Videos aus dem Umkreis der HEAE Cappel  stellte der Täter unmittelbar auf seiner ausländerfeindlichen Facebookseite ein.

 

Ebenso im Zusammenhang mit der HEAE in Cappel stand ein Ermittlungsverfahren wegen § 126 StGB  Störung des öffentlichen Friedens. Ein unbekannter Anrufer aus einer öffentlichen Telefonzelle teilte bei der Polizeistation Marburg mit, dass er  "Goebbels sei und er gegen die Flüchtlinge in Cappel vorgehen wolle".

 

Eine Beleidigung gem. § 185 StGB durch den Ausruf "Ausländer raus"  ist aufgeklärt worden.

 

Zusatzfragen der Stadtverordneten Bokelmann, FDP/MBL/Fraktion und Köster-Sollwedel, Marburger Linke, werden ebenfalls durch den Oberbürgermeister beantwortet.

 

07. Frage des Stadtverordneten Dr. Hermann Uchtmann

FDP/MBL-Fraktion

 

Im Zuge der Oberhessenschau war die Stadt flächendeckend mit Hinweisschildern plakatiert. Vornehmlich an Stellen wo normalerweise Plakatieren nicht erlaubt ist. Eine Nachfrage beim Ordnungsamt ergab keine Aufklärung zu diesem Sachverhalt.

 

War das Plakatieren kostenpflichtig und können auch andere Veranstaltungen in Zukunft mit entsprechenden Plakaten auf ihren Veranstaltungsort hinweisen?

 

Oberbürgermeister Dr. Spies antwortet als zuständiger Dezernent:

 

Neben dem Anbringen von Plakaten erfolgt zu Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung und einem sehr hohen Besucheraufkommen - wie z.B. die Oberhessenschau - eine gesonderte temporäre Wegweisung. Für die Genehmigung der Wegweisung wird eine Verwaltungsgebühr nach der hessischen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Auch für die Plakatierung an den üblichen Anschlagstellen wurde eine kostenpflichtige Genehmigung erteilt.

 

Zwei Zusatzfragen des Stadtverordneten Dr. Uchtmann, FDP/MBL-Fraktion beantwortet ebenfalls der Oberbürgermeister.

 

08. Frage des Stadtverordneten Dr. Hermann Uchtmann

FDP/MBL-Fraktion

 

In der Presse wurde vor einiger Zeit die Frage einer Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge diskutiert. Ist dieses Problem in Marburg gelöst und wenn ja wie?

 

Die Frage beantwortet ebenfalls der Oberbürgermeister:

 

Die Beantwortung geht davon aus, dass die Kleine Anfrage den Bereich einer Haftpflichtversicherung gegen private Risiken anspricht. 

 

Bei einer Haftpflichtversicherung handelt es sich, anders als der Name möglicherweise suggeriert, um keine Pflicht-Haftpflichtversicherungen, wie beispielsweise die KfZ-Haftpflichtversicherung. 

 

Es obliegt Flüchtlingen wie allen anderen Menschen der Zivilgesellschaft, eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen, als Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag mit einem Versicherer zu schließen, der Schadenersatzansprüche Dritter über private Risiken ausgleicht.   

 

Eine Haftpflichtversicherung gegen private Risiken zählt daher nicht zum Bereich des öffentlichen Rechts und ist kein Gegenstand staatlicher oder kommunaler Daseinsfürsorge.

 

Flüchtlinge sowie alle anderen Menschen der Zivilgesellschaft sind weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Besonderen im Bereich der Universitätsstadt Marburg automatisch einheitlich haftpflichtversichert gegen private Risiken.

 

Einige Versicherer bieten für Kommunen spezielle Haftpflichtversicherungen für Flüchtlinge an. Der Abschluss einer derartigen Versicherung wurde durch die Stadt Marburg aus den oben genannten Gründen nicht in Betracht gezogen. Aus dem Kreis der Mitglieder des Hessischen Städtetags ist ebenfalls keine Kommune bekannt, die eine derartige Versicherung abgeschlossen hätte. 

 

Eine Haftpflicht für Flüchtlinge würde dem Schutz derjenigen dienen, die einen haftungsrechtlichen Anspruch gegen eine Gruppe von Menschen mit geringen Mitteln hier: Empnger von Leistungen nach den Asylbewerberleistungsgesetz- haben. Sachlogisch müsste eine solche Regelung auch für alle Empfänger von Leistungen nach SGB II und XII gelten. Das widerspricht dem Grundsatz Fördern und Fordern, der auch die Entscheidung über eine Versicherung in das Ermessen des Leistungsempfängers stellt. Eine staatliche „Ersatzhaftpflicht“sste zudem für alle Bezieher von Unterstützungsleistungen bundeseinheitlich geregelt und über eine Ergänzung von Sozialhilfe etc. durch den Bund finanziert werden.

 

09. Frage des Stadtverordneten Ulrich Severin

SPD-Fraktion

 

An welchen Fortbildungen haben die Mitarbeiter/innen des Jugendamtes seit 2010 teilgenommen?

 

rgermeister Dr. Kahle antwortet wie folgt:

 

Als Fortbildung kann die Teilnahme an ganz unterschiedlichen Veranstaltungsformen gelten: Teilnahme an Fachtagungen, interne Schulungen der Stadt Marburg (z.B. zu EDV-Anwendungsprogrammen, Gesprächsführung, Rechtsfragen), Fortbildungen mit mehreren Modulen und einem zertifizierten Abschluss, ein- oder zweitägige Fortbildungen zu speziellen Sachthemen (z.B. Kinderschutz nach § 8a SGB VIII, Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern) oder auch Arbeitskreise (z.B. für Erzieherinnen oder Kita-Leitungen), um einen regelmäßigen Austausch zu bestimmten Themen (z.B. Integration, Situationsansatz) zu ermöglichen.

 

Im Jugendamt werden keine Statistiken oder Übersichten über die Teilnahme an Fortbildungen geführt, so dass wir im Rahmen einer kleinen Anfrage hierzu für den Zeitraum seit 2010 keine genauen Angaben machen können.

 

In den FD Zentrale Jugendhilfedienste und Sozialer Dienst werden regelmäßig verschiedene Fortbildungen zur fachlichen Qualifizierung der Mitarbeiter/innen in Anspruch genommen, insbes. zur Weiterqualifizierung in den jeweiligen Arbeitsfeldern (Beistands- und Vormundschaftswesen, Heranziehung, Kostenerstattung und Zuständigkeit, umA, Kinderschutz, Rechtliche Änderungen, Begleiteter Umgang, Sorgerechtsfragen).

 

Der FD Kinderbetreuung bietet für seine Mitarbeiterinnen in den KiTas sowohl Arbeitskreise (AK Köchinnen und Gesunde Ernährung, AK Integration, AK Praktikumsanleitung, AK Situationsansatz) als auch z.T. mehrtägige Fortbildungen mit externen Referentinnen und Referenten an (z.B. zur Entwicklungsdokumentation, Kinderschutz).

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Severin, SPD-Fraktion, beantwortet ebenfalls der Bürgermeister.

 

10. Frage des Stadtverordneten Ulrich Severin

SPD-Fraktion

 

Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität im Waldtal wird die Stadt Marburg noch in 2016 umsetzen?

 

Auch diese Frage wird durch Bürgermeister Dr. Kahle beantwortet. Die Antwort lautet:

 

Im Jahr 2016 werden, entsprechend der Absprachen beim Runden Tisch und der Bewohner/innenversammlung Waldtal vom März 2016, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität im Waldtal umgesetzt:

Herstellung eines Übergangs zur Lowka´schen Wiese;

Freizeitgelände Fuchspass: Rundtisch im Pavillon und Info-Tafeln für Nutzung Sportgeräte;

Installierung zweier Schaukästen;

Stadtteilhomepage;

Aufstellung der in der Stadtteilwerkstatt hergestellten Bänke und Müllbehälter Försterweg;

Punktuelle Ausbesserungen Wohnwege im Wohnungsbestand Ginseldorfer Weg;

Bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen soll erstmals das bislang im Stadtteil Richtsberg eingesetzte Beschäftigungsprojekt im Waldtal zum Einsatz kommen.

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Köster-Sollwedel, Fraktion Marburger Linke3, beantwortet ebenfalls der Bürgermeister.

 

11. Frage des Stadtverordneten Dominic Dehmel

SPD-Fraktion

 

Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu geben, zu wie vielen Unfällen es an den Bäumen in der „Universitätsstraße“ und „Im Rudert“ kam und wie hoch die Instandhaltungskosten für die Reparaturmaßnahmen waren.

 

Die Frage beantwortet Bürgermeister Dr. Kahle als zuständiger Dezernent wie folgt:

 

In der Universitätsstraße gab es seit Fertigstellung der grundhaften Straßensanierung in 2011 bis Stand heute 100 Anfahrschäden.

 

Die Instandsetzungskosten belaufen sich aktuell auf 82.526,03 €

Davon wurden 18.568,79 € als Schadensersatz von bekannten bzw. selbst angezeigten Verursachern eingenommen.

 

mtliche Anzeigen gegen unbekannt bei der Staatsanwaltschaft blieben auf Grundlage der Verfahrenseinstellungsbescheide erfolglos.

 

In der Straße Im Rudert wurden bislang 11 Anfahrschäden registriert.

 

Die Instandsetzungskosten belaufen sich aktuell auf 4.089,41 €.

Davon wurden 270,89 € als Schadensersatz von selbst angezeigten Verursachern eingenommen.

 

12. Frage des Stadtverordneten Dominic Dehmel

SPD-Fraktion

 

Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu geben, wie viele Bäume durch das Programm „1.000 Bäume für die Innenstadt“ insgesamt bereits gepflanzt wurden.

 

Auch diese Frage wird durch den Bürgermeister beantwortet:

 

Im Rahmen des Programmes wurden bisher 150 Bäume in ca. 28 Sorten an 40 verschiedenen  Standorten gepflanzt.

 

Darin nicht enthalten sind die Baumneupflanzungen, die zu den Bauprojekten wie dem Straßenausbau Universitätsstraße oder Bahnhofsvorplatz gehören und dabei als ein ergänzendes Gewerk zu sehen sind.

 

r die Bäume des 1.000 Bäume Programmes werden eigene Standorte im bestehenden Straßenraum geschaffen. Dies ist mitunter mit großen Schwierigkeiten verbunden, da dort zahlreiche Versorgungsleitungen wie Telekommunikation, Strom, Gas, Wasser vorhanden sind.

Dennoch ist die Universitätsstadt Marburg bestrebt, das Programm weiter fortzuführen, um einen Beitrag zum Klimaschutz und zur stärkeren Durchgrünung innerstädtischer Bereiche zu leisten. Gerade im Hinblick auf den Klimawandel dürfte baumbeschatteten Freiflächen in Zukunft eine noch größere Bedeutung zukommen.

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Stötzel, CDU-Fraktion, beantwortet der Bürgermeister ebenfalls.

 

13. Frage der Stadtverordneten Dr. Elke Therre-Staal

Fraktion B90/Die Grünen

 

Mit welchen Partnerstädten von Marburg findet ein Schüleraustausch statt und wer organisiert ihn?

 

Oberbürgermeister Dr. Spies antwortet wie folgt:

 

Die Martin-Luther-Schule Marburg führt regelmäßig Schüleraustausche mit unserer Partnerstadt Poitiers in Frankreich durch. Die Organisation liegt bei den jeweiligen Lehrkräften.

Auch beim Staatlichen Schulamt sind keine weiteren Informationen vorhanden.

 

14. Frage der Stadtverordneten Dr. Elke Therre-Staal

Fraktion B90/Die Grünen

 

Um den Lobbyismus in Schulen zu unterbinden, soll es mit dem Start des neuen Schuljahres im Sommer einen Erlass vom Hessischen Kultusministerium geben. Inwieweit setzen Marburger Schulen Lehrmaterialien ein, die offene oder versteckte Werbung enthalten?

 

Die Frage wird durch Stadträtin Dr. Weinbach wie folgt beantwortet:

 

Zunächst sei darauf hingewiesen, dass der Magistrat großen Wert darauf legt, direkte Werbung in Schulen zu unterbinden. Umgesetzt wurde diese Vorgabe beispielsweise durch die regelmäßige Ablehnung von Anträgen, werbefinanzierte Schautafeln und ähnliches mehr in den Schulen anzubringen. Auch die Schulen selbst sind in dieser Frage sensibilisiert und achten darauf, dass keine Lehrmaterialien eingesetzt werden, die eine direkte Werbung beinhalten. Eingesetzt werden zum Teil Unterrichtsmaterialien, die von Berufs- oder Wirtschaftsverbänden zur Verfügung gestellt werden, wobei dann die Frage von Werbung oder Lobbyismus im Unterricht angesprochen wird.

 

Insofern sind wir sicher, dass in den Schulen eine große Sensibilität an den Tag gelegt wird. Trotzdem wird es vermutlich in einzelnen Fällen auch Unterrichtsmaterialien geben, die mit einer Werbung versehen sind, beispielsweise gesponserte Sportmaterialien.

 

Wenn es zu Neuregelungen seitens des Kultusministeriums kommen sollte, wird der Magistrat dies mit den Schulen eng kommunizieren.

 

Eine Zusatzfrage des Stadtverordneten Weidemann, SPD-Fraktion, beantwortet ebenfalls die Stadträtin.

 

15. Frage des Stadtverordneten Dr. Michael Weber

Piratenpartei

 

Im öffentlichen Teil der April-Sitzung des Denkmalbeirates wurde ein in Planung befindliches Bauprojekt der GeWoBau an der Ecke Poitiers- und Sommerbadstrasse in Weidenhausen vorgestellt. Der Vortragende erwähnte, dass es sich bei diesem Projekt nicht um sozialen Wohnungsbau handeln würde. Wie beurteilt der Magistrat die Tatsache, dass die zu 100% in städtischem Eigentum befindliche und als gemeinnützig anerkannte GeWoBau plötzlich in anscheinend vornehmlich gewinnorientierter Weise im Wohnungsbau tätig wird?

 

Oberbürgermeister Dr. Spies antwortet wie folgt:

 

Hierbei kann es sich nur um ein Missverständnis handeln, denn der beauftragte Architekt hat lediglich zur städtebaulichen Einbindung vorgetragen.

 

Im Protokoll des Denkmalbeirats vom 12.04.2016 heißt es hierzu:

 

Architekt Peter stellt in einer PowerPoint-Präsentation (PPP) Entwürfe für das Projekt vor, zu dem der Bebauungsplan 1 u. 8/S 51 vorliege. Auf dem derzeit durch Parkplätze der Mieter am Friedensplatz belegten zentrumsnahen Grundstück soll ein durch Vor- und Rücksprünge rhythmisierter zusammenhängender Baukörper mit Flachdach entstehen. Gestaltung und Traufkanten seien an der Bestandsbebauung in der Poitiersstraße orientiert, barrierefreie Ausführung sei teilweise eingeplant.“

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat noch im vergangenen Jahr ihre Wohnungsbaugesellschaft beauftragt, auf ihren innerstädtischen Grundstücken preiswerten Wohnraum zu errichten. Neben dem Grundstück in der Poitiersstraße handelt es sich um Baulücken am Erlenring. Insgesamt könnten im Bereich Weidenhausen zwischen 35 und 40 Wohnungen errichtet werden.

 

Diese Neubauwohnungen sollen zu möglichst niedrigen Kalt- und Warmmieten vermietet werden und die breiten Schichten der Bevölkerung erreichen, so wie es in der Satzung der Gesellschaft festgelegt ist. Dies ist ohne eine öffentliche Förderung schlicht unmöglich. Die Landesmittel nach dem Hessischen Wohnraumförderungsgesetz HWoFG sind bereits bewilligt. Zusätzlich hat die GeWoBau Sonder-Fördermittel des Landes Hessen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm KIP beantragt. Die GeWoBau erwartet eine abschließende Klärung bis Ende Mai, so dass auch dann erst entschieden werden kann, ob überhaupt gebaut wird. Auch über die genauen Mieten, die in jedem Fall deutlich unter den Marktmieten liegen sollen, kann erst Ende Mai Auskunft gegeben werden.

 

Die zwischenzeitlich deutlich verbesserte öffentliche Förderung durch die KfW-Bank und die WI-Bank (Land Hessen) wird ebenso in voller Höhe an die künftigen Mieter weitergeben, wie der Wert der GeWoBau-Grundstücke in Höhe von rd. 1. Mio. Euro.

 

 

Damit ist die Fragestunde beendet. Die Beantwortung der übrigen Fragen erfolgt schriftlich.

 

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