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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

16.09.2016 - 4 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 7 sowie 9 19 werden ebenso wie einzelne Nachfragen durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

 

Kleine AnfrageNr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. September 2016

 

 

 

Fragesteller/in:

Elisabeth Kula

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Wie wird die Sozialplanung in die Haushaltsplanung einbezogen?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FB 4 - Arbeit, Soziales und Wohnen

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

 

Die Sozialplanung wird im Haushalt durch den Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans durch das Parlament einbezogen.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister


Kleine AnfrageNr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. September 2016

 

 

 

Fragesteller/in:

Marianne Wölk

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Der Magistrat wird gebeten Auskunft zu erteilen, wieviele Vereinsräume und öffentliche Räume im Stadtteil Richtsberg den BewohnerInnen zur Verfügung stehen.

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

 

Oberer Richtsberg

1.Am Richtsberg 66 / BSF:1 Raum

2.Am Richtsberg 70 / Netzwerk Richtsberg4 Räume

3.Am Richtsber 70 / Richtsberggemeinde1 Raum

4.Sudetenstraße 35 / ALS - Aula1 Raum

5.Karlsbader Weg 3 / RGS - Aula1 Raum

 

Unterer Richtsberg

1.Damaschkeweg 96 / BSF2 Räume

 

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 


Kleine AnfrageNr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. September 2016

 

 

 

Fragesteller/in:

Jonathan Schwarz

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Das OpenEyes Filmfest wird u. a. mit 3.000 Euro vom AStA Marburg und mit 1.100 Euro von der Stadt Marburg gefördert. Stimmt es, dass die Stadt Marburg in Person von Herrn Dr. Laufner dem OpenEyes mündlich eine höhere Fördersumme versprach, als letztlich überwiesen wurde und wenn ja, wieso kam es nicht dazu?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 41 - Kultur

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Dr. Weinbach

 

Stellungnahme/Antwort:

 

Eine Erhöhung auf 2.500 € wurde dem OpenEyes-Team 2015 von Kulturdezernentin Dr. Weinbach und Dr. Laufner vom Fachdienst Kultur für den Nachtragshaushalt 2016 in Aussicht gestellt. Inzwischen hat sich die Haushaltssituation deutlich verändert, dem mit Haushaltssperre und Einsparbemühungen Rechnung getragen wurde und wird. Dies betraf auch diese Inaussichtstellung.

 

Da im Kulturdezernat das Kurzfilmfestival OpenEyes innerhalb der Marburger Filmkultur sehr positiv bewertet wird, wurde nicht nur aktiv im Nachbarschafts-Lärmkonflikt im Vorfeld des OpenEyes 2016 vermittelt, sondern auch eine Sonderbezuschussung der als Einigung verabredeten Headsets (Kopfhörer) in Höhe von 750 € bewilligt.

 

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin


Kleine AnfrageNr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. September 2016

 

 

 

Fragesteller/in:

Jonathan Schwarz

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Welche Rahmenverträge der Stadt Marburg im Zusammenhang mit Microsoft Produkten (bspw. Microsoft Office, Windows oder Exchange) bestehen und wieviel Geld hat die Stadt Marburg in den letzten fünf Jahren für Microsoft-Lizenzen / Microsoft-Software, Rahmenverträge und Schulungen ausgegeben?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 11 - Technische Dienste

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Microsoft Produkte werden im Rahmen eines sog. Enterprise Agreement-Vertrag (EA) für den Öffentliche Dienst lizenziert. Dieser Rahmenvertrag wurde für den Öffentlichen Dienst durch das Bundesinnenministerium mit Microsoft verhandelt und enthält Rabatte in Höhe von ca. 30 40% zu den üblichen Lizenzpreisen. Der Vertrag sieht eine verwaltungsweite Standardisierung der Arbeitsplätze vor und kann von Kunden der öffentlichen Hand, die über mindestens 500 qualifizierte Nutzer oder Geräte verfügen abgeschlossen werden.

 

r EDU-berechtigte Arbeitsplätze (Lizenzen für Forschung und Lehre) werden neben diesem Rahmenvertrag spezielle Lizenzen erworben.

 

Das Enterprise Agreement-Modell vereinfacht den Bestellprozess Bestellungen müssen nicht vor der Nutzung oder monatlich aufgegeben werden, sondern erfolgen jährlich im sogenannten „True-up-Prozess“. Weitere Softwarekopien können damit jederzeit ausgeführt und genutzt werden, während eine konsolidierte Bestellung erst zum nächsten Jahrestag des Vertrags erfolgt.

 

Darüber hinaus ist das Enterprise Agreement gekennzeichnet von Software Assurance (Software Assurance ist ein umfassendes Wartungs- und Basissupportprogramm). Lizenzen können nur mit dieser Lizenzlösung erworben werden. Sie erhalten hierdurch eine Erweiterung der Nutzungsrechte, die bestimmte Einsatzszenarien überhaupt erst ermöglichen wie mobiles Arbeiten, Ressourcenoptimierung im Rahmen virtualisierter Rechenzentren etc.

 

Zusätzlich bietet Microsoft mit Software Assurance eine Fülle von Leistungen, die eine effektive Nutzung der Software ermöglichen, etwa 24x7 IT-Support, Deployment Workshops, End User Online Trainings, Trainingsgutscheine etc.

 

Folgende Produkte sind lizenziert und unter Software Assurance:

Windows (Betriebssystem), Microsoft Office, Server CAL, Exchange CAL und die Zusatzprodukte SQL-Server, Exchange-Server, RDSCAL und Datacenter-Server (Windows-Server).

 

Kostenübersicht:

Mai 2010 bis Mai 2013 jährlich ca. 62.290 Euro

bei 548 qualifizierten Desktops.

Zusätzlich Erwerb MS-Windows Server (Datacenter) im April 2012 für 13.600 Euro.

 

 

 

Mai 2013 bis Mai 2016 jährlich ca. 85.500 Euro

bei

667 qualifizierte Desktops am 1.5.2013

696 qualifizierte Desktops am 1.5.2014

745 qualifizierte Desktops am 1.5.2015

820 qualifizierte Desktops am 1.5.2016.

Zusätzlich Erwerb Exchange Lizenzen am 18.12.2015 für 35.400 Euro.

 

Schulungen:

Outlook-Kompetenztage (September 2015): 1.320,90 Euro

Consulting Umstellung des führenden E-Mail Systems auf Exchange (Juli 2016): 1.180 Euro

 

Weitere Schulungen wurden über Microsoft Trainingsgutscheine finanziert. Diese Gutscheine sind Bestandteil der oben genannten Software Assurance.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

 


 

Kleine AnfrageNr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. September 2016

 

 

 

Fragesteller/in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Inwiefern unterstützt der Magistrat die Marburger Schulen beim Ausbau von WLAN in Klassenzimmern und Lehrerzimmern, um damit digitales Lernen praktikabler zu machen?

 

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 40 - Schule

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Dr. Weinbach

 

Stellungnahme/Antwort:

Seit 2009 trägt die Stadt Marburg als Schulträger erheblich zum Ausbau von WLAN an Schulen bei. Wurden zunächst bei allen Bau- und Sanierungsmaßnahmen der emissionsfreien kabelgebundenen Vernetzung Vorrang gegeben, gab es mit Einzug der mobilen Endgeräte auch in die Schulen zunehmend die Anforderung nach WLAN. Beginnend mit der ARS (flächendeckendes WLAN in 3 Gebäuden) über die KSM (Campus-WLAN für gesamte Schule incl. Pausenflächen) wurden bisher MLS, ES, EvB, SvB und weitere Schulen teilweise, meist im Zusammenhang mit Projekten des mobilen Lernens, mit WLAN-Infrastruktur ausgestattet. Dies erfolgte immer in sehr enger Abstimmung mit den pädagogischen Zielsetzungen der jeweiligen Schule und ausschließlich nach Zustimmung der Schulkonferenz. Technisch ist die WLAN-Ausstattung immer mit einer Filterlösung für Webseiten kombiniert, die von schulischer Seite administriert und an die Altersgruppen angepasst werden kann. Ein Antrag des KiJuPa aus 2012, „freies“ WLAN für die nicht beaufsichtigten Zeiten an den Schulen zur Verfügung zu stellen, forcierte nochmals die pädagogische Auseinandersetzung mit dem Thema, so dass die Schulen ihre Konzepte angepasst und teilweise weitere Anträge gestellt haben. Nach Ausstattung der beiden großen beruflichen Schulen mit einem Kostenaufwand von je 30.000 € wurden in den Jahren 2013- 2015 je 20.000€ investiert. Für 2016 und 2017 werden voraussichtlich jeweils 10.000€ zur Verfügung stehen.

 

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin

 


Kleine AnfrageNr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. September 2016

 

 

 

Fragesteller/in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Laut Statistik gab es bis zum 01.11.2013 in der Stadt Marburg 910 Sozialwohnungssuchende Haushalte darunter 377 Bezieher von Transferleistungen, wie viele Sozialwohnungssuchende - darunter auch die Bezieher von Transferleistungen mit 1, 2, 3 oder 4 Personen und mehr gibt es in der Stadt Marburg aktuell?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 55 - Wohnungswesen

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

 

Die Sozialplanung in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Wohnungswesen, Wohnungsvermittlung, erhebt und schreibt Statistiken fort, die auch auf der Homepage veröffentlicht werden.

 

Nach der letzten, zum Stichtag 01.11.2015, erhobenen Statistik gibt es bis zum in der Stadt Marburg 961 Sozialwohnungssuchende Haushalte, darunter 540 Bezieher von Transferleistungen  mit 1,2,3,4,5 oder auch 6 Personen.

 

Die vollständige Statistik ist nachfolgend abgebildet:

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister


Kleine AnfrageNr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. September 2016

 

 

 

Fragesteller/in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Wie viele von der Stadt Marburg seit 2014 mit öffentlichen Mitteln errichteten Sozialwohnungen entsprechen den Angemessenheitsgrenzen (Jobcenter) für Kosten der Unterkunft in der Stadt Marburg?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 55 - Wohnungswesen

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

 

Alle !

Im Bereich der Universitätsstadt Marburg wurden insgesamt 82 Wohnungen von der GWH errichtet Es werden dort gegenwärtig die Höchstgrenzen analog den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes zur Beurteilung der sozialhilferechtlichen Angemessenheit von Wohnraum angewendet.

 

 

Die Höchstgrenzen hängen ab von der Haushaltsgröße und der angemessenen Kaltmiete, die sämtliche kalten Betriebskosten, jedoch keine Heizkosten, beinhaltet:

 

 

Grundmiete 6,75 € pro qm

 

                     Betriebskosten 1,80 € pro qm

 

                     Heizkosten 1,00 € pro qm

 

                    Warmmiete 9,55 pro qm

 

 

Wohnungsgröße 45 - 73 qm (2 - 3 ZKB) , barrierefrei mit Aufzug und Kfz Stellplatz, bzw. Tiefgaragenstellplatz (Kosten zusätzlich 30,- bzw. 50,- €)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Angemessene Kaltmiete

Toleranz

1 Pers. HH
(bis 45 m²)

393,00 €

482,00 €

2 Pers. HH
(bis 60 m²)

478,00 €

584,00 €

3 Pers. HH
(bis 75 m²)

568,00 €

695,00 €

4 Pers. HH
(bis 87 m²)

660,00 €

811,00 €

5 Pers. HH
(bis 99 m²)

757,00 €

927,00 €

6 Pers. HH
(bis 111 m²)

848,00 €

1.038,00 €

jede weitere Person
(plus 12 m²)

 

plus 111

 

 

Innerhalb dieser Spanne werden die tatsächlichen Unterkunftskosten bei der Berechnung der Transferleistungen berücksichtigt. In der Regel sind hierbei auch die Mieten für die entstandenen Neubauwohnungen abgedeckt.

 

 

In begründeten Einzelfällen besteht zumindest sozialhilferechtlich die Möglichkeit, abzuweichen, sofern Besonderheiten eines Einzelfalles, wie z.B. eine Behinderung,  vorliegen. Abweichungen müssen stets vor Anmietung einer Wohnung mit dem zuständigen Leistungsträger abgestimmt werden.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister


Kleine AnfrageNr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. September 2016

 

 

 

Fragesteller/in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Das Kommunale Investitionsprogramm (KIP) des Landes Hessen mit 1 Mrd. Euro Volumen ist laut einer Pressemitteilung vom 18. Juli erst zu einem Viertel ausgeschöpft. Wieviele Mittel hat die Stadt Marburg wofür daraus beantragt?

 

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 20 - Finanzservice

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Universitätsstadt Marburg hat aus dem KIP Programmteil Kommunale Infrastruktur ein Anspruch auf ein Darlehenskontingent von insgesamt 3.115.155 . Die Darlehensaufnahme wurde im Anschluss an die Zuteilung im Magistrat beschlossen und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben. Ebenfalls wurden die Rahmendarlehensverträge mit der Wirtschafts- und Infrastruktubank Hessen abgeschlossen.

 

Die Frist zur Anmeldung der einzelnen Investitionsvorhaben ist der 31.12.2016. Bislang hat die Universitätsstadt Marburg noch keine Anmeldungen vorgenommen, da die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über den 2. Nachtragshaushalt 2016 abgewartet wird. Auf Grundlage des darin enthaltenen Investitionsprogramms werden die geeigneten Maßnahmen zusammengestellt.

 

Es ist geplant, die Auswahl der zur Förderung vorgesehenen Einzelmaßnahmen der Stadtverordntenversammlung in der Oktobersitzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Im Anschluss daran werden die Anmeldungen erfolgen.

 

Aus dem KIP Programmteil Wohnraum hat die Universitätsstadt Marburg über die städtsiche GeWoBau Anträge auf Darlehen aus der ersten Trache von über 20 Mio. € gestellt. Eine abschließende Entscheidung über das zugeteilte Darlehnskontigent steht hier noch aus.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister


Kleine AnfrageNr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. September 2016

 

 

 

Fragesteller/in:

Marianne Wölk

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wie häufig werden die unterirdischen Glascontainer am Rollwiesenweg;
Eingang Vitosgelände, geleert?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 69 - Umwelt, Fairer Handel und Abfallwirtschaft

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Nach Auskunft des mit der Einsammlung von Altglas seitens der Dualen Systeme beauftragten Unternehmens SUEZ Mitte GmbH & Co. KG, Sinn werden die Container an dem Standort Rollwiesenweg regulär im 4-wöchentlichen Turnus geleert.

 

Dies entspricht auch den Vorgaben der Systembeschreibung und Abstimmung mit dem kreiseigenen Betrieb A-LF (Abfallwirtschaft Lahn-Fulda).

 

Im Falle von Beistellungen und/oder Überfüllungen (plötzlicher Mehrbedarf) wird die zusätzliche Entleerung seitens der Ordnungsverwaltung oder des Fachdienstes 69 angefordert.

 

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister


Kleine AnfrageNr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. September 2016

 

 

 

Fragesteller/in:

Renate Bastian

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Am Richtsberg wurde der GeWoBau für die Sanierung der Wohnungen der Großteil der Kosten aus dem „Klimabonus für energetische Sanierungen im Mietwohnbestand“ erteilt. Wie sieht es diesbezüglich für die Sanierung In der Gemoll in Ockershausen und am Friedensplatz in Weidenhausen aus und werden Mietsteigerungen erwogen, wenn ja in welchem Umfang an welchen Standorten?

 

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

GeWoBau Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Im Zuge des von der KfW geförderten “Integrierten Energetischen Quartierskonzept Richtsberg”  wurde von 02/2013 bis 02/2014 ermittelt, unter welchen Bedingungen die Klimaziele der Universitätsstadt Marburg erreicht werden können. Zusätzlich haben die damaligen Projektmitglieder, nämlich die HHS Planer und Architekten AG aus Kassel, der Fachbereich Architektur, Entwerfen und energieeffizientes Bauen der Technischen Universität Darmstadt, der Fachdienst Stadtgrün, Klima und Naturschutz, die Marburger Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften, der Ortsbeirat Richtsberg und der örtliche Gemeinwesenträger BSF die Leitidee formuliert, wie mit Blick auf den überdurchschnittlichem Anteil an Haushalten mit niedrigem Arbeitseinkommen und Tranfereinkommen Mietanpassungsstrategien zu entwickeln sind, die die technische Aufwertung des Mietshausbestandes zu angemessenen und zu sozialen Wohnkosten ermöglicht.

 

Als Folge dieser Leitidee wurde der Klimabonus  am 21.11.2014 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Dieser soll die Mieten in der Spitze so abfedern, dass niemand nach einer Sanierung ausziehen muss.  Mit 165.000 Euro für die Sudetenstraße 40/42 und 625.000 Euro für die Potsdamer Straße 10/12/14 hat die Stadt Marburg einen beachtlichen sozial- und klimapolitischen Beitrag für die Modernisierung von 88 Wohnungen mit 5.539 m² Wohnfläche geleistet.

 

Der Klimabonus hat aber nicht, wie in der Kleinen Anfrage unterstellt,  den “Großteil der Kosten” der Sanierung getragen. Mit 10% beteiligt sich die Universitätsstadt Marburg an den Gesamtkosten von 7,9 Mio. Euro. Auch das Land Hessen und der Bund beteiligen sich mit einem Zuschuss in Höhe von 1,15 Mio. Euro. Hinzu kommen zinsgünstige Darlehen der KfW und der WI-Bank.

 

hrend am Richtsberg im KfW-55-Standard modernisiert werden soll, erreichen die Häuser In der Gemoll der KfW-Standard 70 und die Häuser am Friedensplatz der Standard 85. Vereinfacht ausgedrückt liegen im KfW-Standard 55 die CO2-Immissionen niedriger und der Energieverbrauch höher. Die staatliche Förderung vom Bund (KfW) gleicht die höheren Sanierungskosten so aus, das die Wohnungen preiswert bleiben. Der  städtische Klimabonus wiederrum sorgt zusätzlich dafür, dass die Wohnungen preisniedrig bleiben.

Voraussetzung der Modernisierung ist immer, das eine überwiegende Mehrheit (in der Regel um die 70%) zustimmen, obwohl eine Duldung ausreicht.

 

Die Kaltmieten liegen in der Sudetenstraße und in der Potsdamer Straße bei 5,40 Euro/m², am Friedensplatz bei 5,95 Euro/qm und In der Gemoll bei 5,90 Euro/qm.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister


Kleine AnfrageNr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. September 2016

 

 

 

Fragesteller/in:

Renate Bastian

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Wann gedenkt der Magistrat dem Stadtparlament den Entwurf einer qualifizierten Geschäftsordnung für Ortsbeiräte vorzulegen, die den gewählten Gremien u.a. mehr örtliche Eigenständigkeit und ein Antragsrecht an die Stadtverordnetenversammlung ermöglicht.

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal, Organisations- und Beteiligungsmanagement

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Anlässlich des Antrages der Piratenpartei (VO/3963/2015) und des daraufhin erfolgten einstimmigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.04.2015, den Magistrat um die Einleitung der notwendigen Schritte zu bitten, die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte unter deren Beteiligung zu überarbeiten (Antragsrecht, Budgetrecht sowie die Ausweitung der Entscheidungsmöglichkeiten bei Ortsangelegenheiten), wurden die Ortsbeiräte gebeten, diesbezügliche Vorschläge einzureichen.

 

Von den damals angeschriebenen 20 Ortsbeiräten erfolgten 14 Rückmeldungen. Acht Rückläufer enthielten konkrete Änderungsvorschläge; bei sechs Rückmeldungen wurden keine Vorschläge unterbreitet bzw. es wurde kein Handlungsbedarf für eine diesbezügliche Änderung der bestehenden Geschäftsordnung gesehen. Insgesamt betrachtet sprachen sich somit acht Ortsbeiräte für eine Änderung der Geschäftsordnung aus, während zwölf Ortsbeiräte wohl keinen Handlungsbedarf hierfür sahen.

 

Die Entscheidung darüber, ob den Ortsbeiräten unter anderem mehr örtliche Eigenständigkeit und ein Antragsrecht an die Stadtverordnetenversammlung eingeräumt werden soll, obliegt der Stadtverordnetenversammlung. Die durch die Ortsbeiräte eingereichten Vorschläge wurden in einer Synopse gebündelt und im November 2015 an den seinerzeit amtierenden Stadtverordnetenvorsteher als Grundlage für eine politische Diskussion übersandt.

 

Erst nachdem die politische Entscheidung dahingehend getroffen wurde, ob die Ausweitung einzelner Rechte, und wenn ja in welchem Umfang, seitens der Stadtverordnetenversammlung beabsichtigt ist, kann der Magistrat einen entsprechenden Verwaltungsvorschlag hierzu erarbeiten.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 


Kleine AnfrageNr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. September 2016

 

 

 

Fragesteller/in:

Dr. Karsten McGovern

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Ist der Magistrat der Ansicht, dass die Stadtverordneten weiterhin keine Daten über die Auslastung des Parkhauses Pilgrimstein erhalten sollen, während die Stadtwerke diese Informationen (wie in der Oberhessischen Presse vom 4. August berichtet) öffentlich macht?

 

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal, Organisations- und Beteiligungsmanagement

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Nein.

Diese Frage nimmt vermutlich Bezug auf die Beantwortung der kleinen Anfrage aus der Juni-Sitzung zur Belegungsquote des Parkhauses Pilgrimstein in den letzten drei Jahren nach Jahren und monatlich aufgeschlüsselt. Die Beantwortung dieser Frage im Rahmen einer Kleinen Anfrage war von Seiten der Stadtwerke nicht in der gebotenen Zeit möglich, da sie den Umfang einer kurzen Beantwortung, wie dies die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung vorsieht, bei Weitem überstiegen hätte. Es war keine Absicht, Daten vorzuenthalten. Die Daten liegen dem Verkehrsdezernenten vor.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister


Kleine AnfrageNr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. September 2016

 

 

 

Fragesteller/in:

Dr. Karsten McGovern

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

 

lt der Magistrat an der Auffassung fest, dass die Weitergabe von Daten über die Auslastung des Parkhauses Pilgrimstein an das Stadtparlament für die Stadtwerke geschäftsschädigend sind, während der Stadtwerke-Geschäftsführer diese Daten an die Oberhessischen Presse weitergibt?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal, Organisations- und Beteiligungsmanagement

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

 

Diese Auffassung teilen weder Magistrat noch Stadtwerke-Geschäftsführung. Lediglich zu den Einnahmen und Ausgaben für das Parkhaus Pilgrimstein und darüber hinaus einzelnen Parkflächen wurden von Seiten der Stadtwerke Marburg GmbH aus wettbewerblichen Gründen keine Informationen weitergegeben. Wie zuvor erwähnt, liegen die Daten zur Auslastung des Parkhauses Pilgrimstein dem Verkehrsdezernenten vor.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister


Kleine AnfrageNr. 15

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. September 2016

 

 

 

Fragesteller/in:

Marco Nezi

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Kann der Magistrat eine Verbesserung für Fahrräder, Rollstühle, Kinderwagen, Rollatoren o.ä. beim Übergang der verschiedenen Straßenbeläge in der Jahnstraße zwischen Universitäts-stadion und Jugendherberge, zum Beispiel durch eine Absenkung der Straßenkante, herbei-führen?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Eine Verbesserung der Übergänge für Fahrräder, Rollstühle, Kinderwagen und Rollatoren in der Jahnstraße ist möglich. Der Umbau von 5 Querungsstellen würde ca. 4.000,- € kosten. Die Umsetzung durch den Fachdienst Tiefbau kann noch in diesem Jahr erfolgen.

 

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 


Kleine AnfrageNr. 16

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. September 2016

 

 

 

Fragesteller/in:

Tanja Bauder-Wöhr

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Kann der Magistrat bitte Auskunft geben, wie hoch der zu erwartende Mietpreis für das Studierendenwohnheim Gutenbergstraße ausfallen wird und welche Informationen der Stadt vorliegen, ob dass Studierendenwohnheim als selbstverwaltet gestaltet wird, was derWunsch der Studierenden ist  und auch dem Beschluß der StVV vom 20.11.2015 entspricht?

 

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

011 - Persönliche Referentin des Oberbürgermeisters

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Auf Grund der Gewährung staatlicher Zuschüsse im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus werden diese Zimmer ausschließlich an Studierende mit Wohnungsberechtigungsschein vermietet. Der Mietpreis beträgt 288 Euro warm inklusive Internetnutzung. Die Kaution beträgt 280 Euro.

 

Hinsichtlich der Frage zur Selbstverwaltung wird es eine vollständige Selbstverwaltung nicht geben. Gleichwohl werden die studentischen Mitglieder im Verwaltungsrat in Abstimmung mit der Wohnheimverwaltung die neuen Hausbewohnerinnen und Hausbewohner ansprechen und die Mitwirkungswünsche und –möglichkeiten eruieren.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister


Kleine AnfrageNr. 17

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. September 2016

 

 

 

Fragesteller/in:

Tanja Bauder-Wöhr

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Kann der Magistrat bitte Auskunft erteilen, ob bereits ein Konzept vorliegt, wie es mit dem betreuten Richtsberger Beschäftigungsprojekt unter der Leitung Herrn Dr. Scherer weitergeht, sofern selbiger im Oktober in den Ruhestand verabschiedet wird?

 

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Wie bereits im Rahmen anderer Kleiner Anfragen dargelegt, ist vorgesehen, dass das „Richtsberger Beschäftigungsprojekt“ für die aktuellen „Soziale Stadt“-Gebiete Stadtwald und Waldtal eingesetzt werden soll.

 

Unabhängig von dieser Schwerpunktsetzung ist der Einsatz des Beschäftigungsprojektes auch zukünftig, z. B. im Zusammenhang mit dem Projekt „Richtsberggärten“ geplant.

 

Eine ausschließliche Zuordnung an den Richtsberg ist nach dem schon seit Jahren abgeschlossenen „Soziale Stadt“-Gebiet Richtsberg nicht mehr vorgesehen.

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 


Kleine AnfrageNr. 18

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. September 2016

 

 

 

Fragesteller/in:

Uli Severin

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Welche und wie viele Kindeswohlgefährdungen durch welche Verursacher/innen wurden seit 2014 in Marburg festgestellt und wie wurde den Kindern und Jugendlichen geholfen?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 57 - Soziale Dienste

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Insgesamt wurden in den Jahren 2014 bis 2016 (Stichtag 30.06.2016) 310 Fälle von Anhaltspunkten auf Kindeswohlgefährdung festgestellt. Die Daten wurden aus den Meldungen an das Statistische Landesamt gewonnen. Die Meldungen verteilen sich auf die Jahre 2014 2016 wie folgt:

 

Im Jahr 2014 wurden 113 Fälle bearbeitet, im Jahr 2015 waren es 135 Fälle und in diesem Jahr 62 Fälle. Bei der Gesamtzahl der Fälle handelte es sich in 55 Fällen um Kindeswohlgefährdung, bei 99 Fällen um latente Kindeswohlgefährdung, in 83 Fällen um keine Kindeswohlgefährdung, wobei aber ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf festgestellt wurde und in 73 Fällen um keine Kindeswohlgefährdung und auch keinen vorliegenden Hilfe- oder Unterstützungsbedarf.

Die letztgenannte Fallkategorie erlaubt dann keine weiteren Eintragungen zur Art der Kindeswohlgefährdung und weiter eingeleiteten Hilfen, daher liegen die Werte in diesen Bereichen unter der Grundgesamtheit von 310 Fällen.

 

Bei der Art der Gefährdung handelte es sich in 83 Fällen um Vernachlässigung, in 51 Fällen um körperliche Misshandlung, 62 Fällen um psychische Misshandlung und in 5 Fällen wurde sexuelle Gewalt ausgeübt. Hierbei sind Mehrfachnennungen enthalten.

 

Die nachgefragten Verursacher oder Verursacherinnen der Gefährdungslagen sind nicht explizit erfasst. Wir müssen aber feststellen, dass es sich im überwiegenden Teil der Fälle um die Eltern, Elternteile oder deren Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen handelt.

 

Nach vollständiger Bearbeitung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung wurden in der Konsequenz diverse Hilfen und Unterstützungsangebote etabliert.

In 33 Fällen erfolgten Beratungen zur Förderung der Erziehung in der Familie. In 18 Fällen wurden ambulante Hilfen zur Erziehung eingeleitet, wohingegen in 3 Fällen stationäre Jugendhilfe greifen musste. Inobhutnahmen zur Begegnung akuter Gefährdungslagen wurden in 20 Fällen durchgeführt und in einem Fall wurde der betroffene junge Mensch in die Kinder- und Jugendpsychiatrie vermittelt.

 

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister


Kleine AnfrageNr. 19

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. September 2016

 

 

 

Fragesteller/in:

Uli Severin

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Wie viele Kinder besuchen nachmittags noch wie lange die Kindertagesbetreuungseinrichtungen (Krippen und Kita`s) und wie mit wie viel Personal werden sie betreut?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 58 - Kinderbetreuung

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Universitätsstadt Marburg ermöglichte zum Stand 01.03.2016 insgesamt 1.620 Kindern im Alter von 6 Monaten bis zum Eintritt in die Schule einen Betreuungsplatz in den Nachmittagsstunden ab 14 Uhr. Nicht aufgeführt sind die Betreuungen in Tagespflege und in der Bildungsstätte bzw. in Horten, da die Frage explizit auf Betreuungseinrichtungen im Elementarbereich abzielt.

 

Eltern konnten zum Stichtag 01.03.2016 je nach Erfordernis einen Betreuungsplatz  im Nachmittagsbereich in folgenden Betreuungssegmenten wählen:
a. 35 bis zu 40 Wochenstunden
b. 40 bis unter 45 Wochenstunden

c. 45 bis unter 50 Stunden

Es liegt in der Entscheidung der Eltern, die Wochenbetreuungszeit im Nachmittagsbereich entsprechend ihrer beruflichen Erfordernisse flexibel in Anspruch zu nehmen. So ist es grundsätzlich möglich, dass ein Kind mit einem Betreuungsplatz von 40 bis unter 45 Wochenstunden zum Beispiel an drei Wochentagen von 7.30 Uhr bis 17 Uhr und an zwei Wochentagen von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr betreut wird. Gleichermaßen wäre es aufgrund der Wochenbetreuungszeit denkbar, dass Eltern eine andere Aufteilung entsprechend ihrer Erfordernisse wählen.

 

Die Kinder werden nachmittags in der Kinderkrippe gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches mit zwei Fachkräften pro Gruppe betreut. In den Kindertagesstätten sind  analog zur Betreuung am Vormittag 1,5 Fachkräfte in den Gruppen tätig. Hinzu kommen Vor- und Nachbereitungszeiten (in der Krippe 15% nach den gesetzlichen Mindeststandards und in der Kindertagesstätte je nach Höhe der Wochenarbeitsstunden 2,5 oder 5 Wochenstunden), sowie Vertretungsstunden im Krankheitsfall.

 

In den Randzeiten am Vor- und Nachmittag werden aus Gründen der Kostenersparnis regelhaft Gruppen zusammengelegt und Fachkräfte eingespart. Je nach Einrichtung und Belegung können Gruppen am Nachmittag zusammengefasst werden.

 

Nachfolgend ist aufgelistet, welche Plätze in den Marburger Kindertagesstätten und Kinderkrippen  am 01.03.2016 belegt waren. Der Vollständigkeit halber sind auch die Betreuungszeiten im Vormittagsbereich aufgenommen (bis zu 25 Wochenstunden sowie 25 bis zu 35 Wochenstunden). Um eine schnelle Übersicht zu generieren, ist die Tabelle nach Trägerschaft und Altersstruktur aufgeteilt.

 

Hinweis: Eltern konnten bis zum 31.12.2015 einen Nachmittagsplatz bis 17 Uhr mit der Betreuungszeit 40 bis 50 Wochenstunden wählen. Ab 01.01.2016 sieht die neue Gebührenstaffelung eine Differenzierung in 45 bis unter 50 Stunden vor. Da dem Fachdienst Kinderbetreuung zum 01.03.2016 keine Anmeldung in dieser Kategorie vorlag, ist diese in der Liste nicht separat aufgeführt. Zum heutigen Stichtag lassen sich vereinzelt Anmeldungen in diesem Betreuungskorridor verzeichnen. Grundsätzlich wird die Betreuungszeit von 45 bis unter 50 Stunden selten nachgefragt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einrichtung

Betreuungszeit

Betreuungszeit

Betreuungszeit

Betreuungszeit

 

bis zu 25 Std.

25 bis zu 35 Std.

35 bis zu 40 Std.

40 bis 50 Std.

 

 

 

 

 

städtische Einrichtungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erfurter Straße

 

35

 

51

Eisenacher Weg

20

5

 

55

henweg

6

11

 

40

Michelbach Friedrich-Fröbel-Str.

10

12

 

26

Familienzentrum Gedankenspiel

6

15

 

31

Am Teich

20

9

9

8

Goldbergstraße

 

20

 

25

Moischt

6

11

 

15

Geschwister-Scholl-Str.

 

10

 

26

Bauerbach

6

13

 

15

Elnhausen

10

11

 

15

Schröck

15

12

 

29

Auf der Weide

10

21

 

57

Allnatal

5

10

 

16

Michelbach Waldacker

7

4

 

22

Gisselberg

2

9

 

13

 

 

 

 

 

Einrichtungen freier Träger

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anneliese-Pohl-Kita

 

 

 

20

Badestube

1

9

 

30

Glühwürmchen

5

9

 

25

Fleckenbühl

6

3

 

19

Freie Schule

13

 

 

20

Martin-Luther-Haus

3

14

 

43

Philippshaus

27

21

 

29

Emil-von-Behring-Str.

5

13

 

45

Alte Kirchhofsgasse

14

11

 

29

Julienstift

3

10

 

31

Berliner Straße

9

24

 

47

Graf-von-Stauffenberg-Straße

5

 

 

43

Gerhart-Hauptmann-Straße

9

15

 

64

Gruppen Eltern-Kind-Verein

 

48

 

51

Peter und Paul

 

10

 

30

Tabor

9

12

 

17

Waldkindergarten Cappel

8

12

 

 

Waldkindergarten Wehrda

8

9

 

23

Kita Waldorfschulverein

49

2

 

36

AKSB

 

11

 

27

Weißer Stein

3

 

69

26

Zur Aue

13

15

 

39

Summe:

313

456

78

1138

 

 

 

 

 

Krippen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

städtische Einrichtungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eisenacher Weg

 

 

 

27

Familienzentrum Gedankenspiel

 

1

 

9

Bauerbach

 

 

 

8

 

 

 

 

 

Einrichtungen freier Träger

 

 

 

 

AKSB

 

 

 

9

Glühwürmchen

 

 

 

10

Badestube

 

 

 

10

Anneliese Pohl-Kita

 

4

 

36

Fleckenbühl

1

 

 

11

Emil-von-Behring-Str.

 

 

 

10

Gerhart-Hauptmann-Str.

 

 

 

10

Vitos-Krippe

 

14

 

67

IKJG-Krippe

 

 

 

18

Krippe Blitzweg

 

 

 

20

Krippe Erlenring

 

 

 

20

Krippe Froschkönig

 

 

 

39

Uni-Krippe Schwanhof

 

 

 

50

Krippe Waldorfschulverein

 

 

 

20

Zappel-Philipp

 

 

 

30

Summe:

 

19

 

404

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Die schriftlichen Antworten auf die kleinen Anfragen Nr. 20 37 werden nach Beendigung der Fragestunde direkt an die Fragesteller/innen verteilt. Die Beantwortung der Frage Nr. 8 erfolgt schriftlich per Post.

Die Antworten auf diese Anfragen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Legende
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eigenes Amt zuständig
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anderes Amt zuständig
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andere Zuständigkeit
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