Seiteninhalt
Ratsinformation
06.10.2016 - 6 SANIERUNG NACH DEM BAUGESETZBUCH (BauGB)...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 06.10.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:04
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Oberbürgermeister Dr. Spies stellt die Vorlage des Magistrats vor.
Die nachfolgende Diskussion dreht sich vornehmlich um die Fragen, welche konkrete künftige Nutzung des Geländes in den Ausschreibungstext aufgenommen werden, wie lange der Ausschreibungszeitraum bemessen sein und in welcher Form eine anschließende Entscheidung über die eingegangenen Bewerbungen getroffen werden soll.
Anschließend wird die Sitzung kurz unterbrochen, um dem anwesenden Vorsitzenden der Ortenberggemeinde, Herrn Metz, eine kurze Stellungnahme zum beabsichtigten Verfahren zuzugestehen.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung wird über einen Geschäftsordnungsantrag von Frau Bauder-Wöhr, im Ausschreibungstext aufzunehmen, dass eine Wohnbebauung des Geländes ausgeschlossen werden soll, abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
JaMarburger Linke (2)
NeinSPD (4), CDU (3), B90/Die Grünen (2),
BfM (1), MBL/FDP (1)
Der Geschäftsordnungsantrag ist daher abgelehnt.
Anschließend wird über den Antrag der Piraten-Partei (VO/5146/2016) abgestimmt.
Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.
Abstimmungsergebnis:
JaMarburger Linke (2)
NeinSPD (4), CDU (3), B90/Die Grünen (2)
EnthaltungenBfM (1), MBL/FDP (1)
Zuletzt wird über die Ausgangsvorlage des Magistrats (VO/5100/2016) abgestimmt.
Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Treuhandliegenschaft Lokschuppen wird öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben.
Der Verkauf erfolgt in Abhängigkeit des zukünftigen Nutzungskonzepts gemäß den sanierungsrechtlichen Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) mindestens zum Verkehrswert.
Der Verkaufserlös wird gemäß RiLiSE als zweckgebundene Einnahme auf dem Treuhandkonto des Sanierungsträgers vereinnahmt und im Sanierungsgebiet wieder eingesetzt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
479,4 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
50,6 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- Keine Zusammenstellung
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen