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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

14.10.2016 - 4 Fragestunde

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Wortprotokoll

Die zur Fragestunde eingereichten kleinen Anfragen Nr. 1 15 werden ebenso wie einzelne Nachfragen durch die zuständigen Dezernenten wie folgt beantwortet:

 

Kleine AnfrageNr. 01

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Oktober 2016

 

 

Fragesteller/in:

Jan Schalauske

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Der Magistrat wird gebeten, exakt aufzuschlüsseln, wie die Spende des verstorbenen Prof. Dr. Dr. (hc mult.) Reinfried Pohl in Höhe von 4 Millionen Euro aus den Jahren 2011/2012 bisher verwendet bzw. haushaltstechnisch gebucht worden ist und welche zukünftige Verwendung mit den Erben verabredet worden ist und in welcher Form diese Absprachen nach Auffassung des Magistrats haushaltstechnisch umgesetzt werden sollen?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

1 / 10 / 20

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Stadtverordnetenversammlung ist in ihrer Sitzung am 24.02.2012 (Vorlagen-Nr. VO/0964/2012) über die Verwendung der Ende 2011 erfolgten Spende i.H.v. 4.000.000 € unterrichtet worden. Demnach ist die Spende in Abstimmung mit dem Spender - nach den spenden- und haushaltsrechtlichen Regeln wie folgt verbucht und verwendet worden:

 

1.000.000 € wurde im Ergebnishaushalt verbucht, davon jeweils 250.000 € in den Produkten

 

  • 240010 Sonstige schulische Aufgaben,
  • 241010 Kulturelle Förderung,
  • 241020 Kulturelle Veranstaltungen,
  • 515610 Kinder- und Jugendförderung;

 

2.000.000 € wurden im Finanzhaushalt - Investitionen beim Produkt 240010 Sonstige schulische Aufgaben verbucht;

 

500.000 € wurden weitergeleitet an die Stiftung St. Jakob;

 

500.000 wurden weitergeleitet an die Stiftung Heilige Elisabeth.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat sich bei diesem Beschluss vorbehalten, über eine geänderte Verwendung von Mitteln in Höhe des Gegenwerts der Spende im Rahmen des Spenderwillens, des Spendenrechts und des Haushaltsrechts gesondert zu beschließen.

 

Wie aus der Presseveröffentlichung im November 2015 auch öffentlich bekannt ist, besteht der Wunsch, einen entsprechenden Betrag für medizinisch-wissenschaftliche Zwecke sowie für die Unterstützung bedürftiger Menschen einzusetzen. Eine eventuelle Umsetzung kann frühestens im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2017 erwogen werden.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeiste


Kleine AnfrageNr. 02

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Oktober 2016

 

 

Fragesteller/in:

Dr. Elke Therre-Staal

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Sind alle Wohnviertel mit Anwohnerparken und Parkausweis in Marburg ausgestattet und wenn nicht, würde das die Parksituation für die Anwohner verbessern?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Nach der Straßenverkehrsordnung und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschrift ist die Anordnung von Bewohnerparken nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner in zumutbarer Entfernung keinen Stellplatz für ihr Fahrzeug finden.

 

Auf Grundlage dieser rechtlichen Vorgaben wurde seit Anfang der 1990er Jahre in der Marburger Innenstadt Zug um Zug Bewohnerparken von der Schwanallee bis zur Schlosserstraße eingeführt.

 

In der Oberstadt konnte -mit Ausnahme der Straße Hofstatt- kein Bewohnerparkbereich eingerichtet werden, da die Anzahl der Parkberechtigten die Zahl der zur Verfügung stehenden Parkplätze erheblich übersteigt.

 

In den Bereichen Ortenberg, Südbahnhof und Am Schwanhof wurde in den letzten Jahren die Einführung von Bewohnerparken angeregt, da die Parkflächen z.B. auch von Bahnpendlern genutzt werden oder sich aus den bestehenden Bewohnerparkbereichen Verdrängungen in die umliegenden Straßen ergeben. Zunächst wurde durch die Straßenverkehrsbehörde jeweils ein Konzept zur Einrichtung eines Bewohnerparkbereichs in dem jeweiligen Bereich erarbeitet. Dieses Konzept wurde dann den Bewohnern in einer Informationsveranstaltung mit allgemeinen Erläuterungen zum Bewohnerparken und zu den im Vorfeld durchgeführten Erhebungen (Anzahl und Belegung der Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum) vorgestellt. Anschließend erfolgten ausführliche Diskussionen zu der jeweiligen Parksituation, aus denen Arbeitsgruppen mit Beteiligung der Bewohner und der Straßenverkehrsbehörde zur weiteren Entwicklung der vorgestellten Konzepte entstanden.

 

Bei allen Arbeitsgruppen bestand bei den beteiligten Bewohnern abschließend die Meinung, in den genannten Bereichen keine Bewohnerparkregelung einzuführen, da die Nachteile einer derartigen Regelung (Gebühren für den Parkausweis, die Einschränkungen gelten auch für die Besucher der Bewohner, Einschränkungen für Gewerbetreibende) die Vorteile überwiegen.

 

Auf Wunsch der Bewohner wurde daher keine Bewohnerparkregelung in den angesprochenen Bereichen eingeführt.

 

r jedes Gebiet innerhalb der Stadt Marburg ist daher aufgrund der örtlichen Gegebenheiten individuell zu prüfen, ob die Einrichtung eines Bewohnerparkbereiches im Rahmen der rechtlichen Vorgaben möglich und für die Betroffenen sinnvoll ist. In der Stadt Marburg sind die zentralen Wohngebiete in der Innenstadt mit großem Parkdruck mit Bewohnerparken ausgestattet. Diese Regelung hat sich auch bewährt, da vorher besonders im Südviertel der Parkraum ganztägig überwiegend von Beschäftigten genutzt wurde und somit für die Bewohner nicht zur Verfügung stand. In den angrenzenden innenstadtnahen Gebieten bestand bei den Bewohnern jedoch überwiegend die Meinung, dass eine derartige Regelung nicht erforderlich ist.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister


Kleine AnfrageNr. 03

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Oktober 2016

 

 

Fragesteller/in:

Inge Sturm

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Das Semesteranschreiben der Kursleiter_innen-Vertretung der vhs - Universitätsstadt Marburg wurde im September 2016 veröffentlicht, darin wird die unterschiedliche Bezahlung von Kursleiter_innen beklagt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zahlt ab 1.7.2016 pro Unterrichtseinheit (UE) 35 Euro an die Kursleiter_innen in Deutsch-als-Fremdsprache-Kursen (DAF). Kursleiter_innen, die nicht in Kursen des BAMF tätig sind, erhalten den Satz von 26 Euro pro UE. Das Bundesamt hat mit seinem Beschluss für Ungerechtigkeit und damit verbundene Empörung gesorg. Wie gedenkt der Magistrat/Dezernentin die Bezahlung der Kursleiter_innen gerecht auszugleichen?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 43 Volkshochschule

Dezernent/Dezernentin:

Stadträtin Dr. Weinbach

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Volkshochschule der Universitätsstadt Marburg hat vom BAMF die Aufgabe übertragen bekommen, die Integrationskurse für Migrantinnen und Migranten für Marburg durchzuführen. Die vhs hat als lizensierte Einrichtung diesen Auftrag übernommen und führt die vom BAMF finanzierten Integrationskurse durch.

 

Da diese Kurse nicht von der Stadt Marburg finanziert werden, sondern vom BAMF, gilt hier nicht die Honorarordnung (und auch nicht die Gebührenordnung) der vhs Marburg.

 

Die Kursleiterinnen und Kursleiter, die in diesen Integrationskursen eingesetzt werden, müssen  spezifisch zertifiziert sein, entsprechende Qualifikationen (die der Auftraggeber BAMF) festlegt) nachweisen und neben ihrem Unterricht vorgeschriebene Aufgaben erfüllen (Anwesenheitskontrollen, Berechtigungsüberprüfung, Prüfungsvorbereitung usw.).

 

r alle anderen Kursleiterinnen und Kursleiter gilt die Honorarordnung der vhs Marburg, d.h. für alle Kursleitenden über alle Programmbereiche hinweg, werden die gleichen Honorare gezahlt, die durch die Gebühreneinnahmen gedeckt sind.

 

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin


Kleine AnfrageNr. 04

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Oktober 2016

 

 

Fragesteller/in:

Christoph Ditschler

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

Bei der Kreistagssitzung vom 16.09.2016 sprach der Kreistagsvorsitzende von einem Brief des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Spies an den Regierungspräsidenten. Darin sei Beschwerde über die Wahlfeststellung des Kreistages zur Wahl des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Marburg-Biedenkopf geführt worden. Kann Herr Oberbürgermeister Dr. Spies Auskunft über den Inhalt des zwischenzeitlich evtl. zugegangenen Antwortschreibens des RP geben?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal, Organisations- und Beteiligungsmanagement

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Unser Schreiben vom 12.07.2016 an das RP mit der Bitte um sparkassenaufsichtsrechtliche Überprüfung der Wahl der Mitglieder für den Verwaltungsrat durch den Kreistag des Landkreises Marburg-Biedenkopf wurde am 01.09.2016 beantwortet. Hintergrund hierfür war der Umstand, dass der Kreistag am 01.07.2016 entgegen der im Fusionsvertrag der ehemals selbständigen Sparkassen vom 04.10.1990 erfolgten Vereinbarung vier anstatt drei der insgesamt sechs zu wählenden Verwaltungsratsmitglieder gewählt hat, die einem Organ des Trägers hier dem Kreistag - angehörten. Das RP teilte mit Schreiben vom 01.09.2016 mit, dass der Landkreis Marburg-Biedenkopf auf die Anforderung einer Stellungnahme des RP reagiert und mitgeteilt hat, dass in der nächsten Kreistagssitzung am 16.09.16 eine Neufeststellung des Wahlergebnisses vorgenommen wird, die dann zum Ergebnis haben wird, dass nur noch 3 gewählte Mitglieder dem Kreistag angehören. Somit können wir dann, wie im Fusionsvertrag vereinbart, ebenfalls ein Verwaltungsratsmitglied wählen, welches gleichzeitig Mitglied eines Organes der Stadt ist. Das RP sieht daher derzeit keinerlei Veranlassung für sparkassenaufsichtsrechtliche Maßnahmen. 

 

Mittlerweile ist die vom Landkreis Marburg-Biedenkopf angekündigte Neufeststellung des Wahlergebnisses entsprechend erfolgt.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister


Kleine AnfrageNr. 05

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Oktober 2016

 

 

Fragesteller/in:

Christoph Ditschler

Fraktion / Partei:

FDP/MBL

 

Frage:

Erhält der ehemalige Geschäftsführer der Stadtwerke Marburg Immobilien GmbH, Herr T. Schneider, eine Abfindung? Falls ja: In welcher Gesellschaft wird diese Abfindung verbucht?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal, Organisations- und Beteiligungsmanagement

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

Hinsichtlich der Vergütung der Geschäftsführung der Stadtwerke Marburg Immobilien GmbH wird auf den jeweiligen Beteiligungsbericht der Universitätsstadt Marburg verwiesen.

 

Dem ehemaligen Geschäftsführer werden von Seiten der Stadtwerke die vertraglich geschuldeten Leistungen zum Vertragsende gezahlt. Diese werden sachgerecht verbucht.

 

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister


Kleine AnfrageNr. 06

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Oktober 2016

 

 

Fragesteller/in:

Dr. Elke Therre-Staal

Fraktion / Partei:

ndnis90/Die Grünen

 

Frage:

Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen, ob das leerstehende Gebäude der ehemaligen Post Universitätsstrasse 50 ggf. als barrierefreier Sitzungsort für den Ortsbeirat Marburg-Südviertel genutzt werden könnte.

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

In Anbetracht der Haushaltslage ist es nicht möglich, Räumlichkeiten in der Universitätsstraße 50 für den Ortsbeirat anzumieten. Es stehen allen städtischen Mitarbeitern für dienstliche Veranstaltungen die barrierefrei zu erreichenden Besprechungsräume in der Friedrichstr. 36 zur Verfügung.

 

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister


Kleine AnfrageNr. 07

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Oktober 2016

 

 

Fragesteller/in:

Dominic Dehmel

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Der Magistrat wird gebeten in einer Übersicht darüber Auskunft zu geben, wie teuer die Marburger Parkhäuser sind (Stundenpreis und Tageshöchstpreis).

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Bezeichnung

Örtlichkeit

Gebühren pro Std./Tag/Monat

Anmerkung

Oberstadt-
parkhaus

Pilgrimstein

Stunde: 1,00 €
Tag: 14,00 €
Monat: nein
Dauermieter 70,00 €/Monat

-

Parkhaus
Nord

Furthstraße

Stunde: 1,30 €
Tag: 10,30 €
Monat: nein
Dauermieter 60,00 €/Monat

-

Tiefgarage
Lahncenter

Biegenstraße

k. A.

lt. WelcomeHotel keine Auskunft möglich

Parkhaus
Sparkasse

Wilhelmstraße

1. Stunde: 0,30 € pro 1/2 h
2. Stunde: 1,50 € pro 1/2 h
keine Dauermieter

Einfahrt nur mit Bankkarte; überwiegend für Bankkunden vorgesehen

Parkhaus
Ahrens

Wilhelmstraße

1. Stunde: 0,50 €
2. Stunde: 1,50 €
jede weitere Std. 1 €;
Tageshöchstsatz 7€

-

City-
Parkhaus

Schulstraße

1. Stunde: 1,00 €;
2. Stunde: 1,50 €;
3. Stunde: 2,50 €;
jede weitere Stunde
1,50 €
Dauermieter 50,00 €/Monat
zzgl Ust.

Parkhaus wird ab Jan/Feb 2017
ca. 2 Jahre lang saniert und ist
hrenddessen geschlossen

Tiefgarage
Schloss-
bergcenter

Universitäts-
straße

k. A.

Telefonat mit Leitung des Physikums: Das Parkhaus ist für Mitglieder des
Physikums vorgesehen, es werden keine Daten bekannt gegeben

Parkhaus
Erlenring-
Center

Erlenring

k. A.

keine Rückmeldung erhalten; telefonisch keine Erreichbarkeit gegeben (Warteschleife)

Parkhaus
Markt-
dreieck

Erlenring

Stunde: 1,20 €
Tag: 7,20 €
Monat: nein
Dauermieter 57,00 €/Monat

-

Parkdeck
Tegut

Ketzerbach

k. A.

nur für Tegut-Kundschaft

Parkdeck
Barfüßertor

Barfüßerstraße

Stunde: 1,60 €
Tag: nein
Monat: nein
Dauermieter 75,00 €/Monat

-

Parkdeck Hauptbahnhof

Krummbogen

Stunde: 0,80 €
Tag: 6,00 €
Monat: 35,00 €
Dauermieter 35,00 €/Monat

-

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister


Kleine AnfrageNr. 08

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Oktober 2016

 

 

Fragesteller/in:

Dominic Dehmel

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu geben, wann die Parkplätze in der Uferstraße neu markiert werden, da dort einzelne Autofahrer durch die fehlenden Markierungen zwei Parkplätze einnehmen?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 33 - Straßenverkehr

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Parkmarkierungen in der Uferstraße sind teilweise nur noch schwach erkennbar. Im Rahmen der üblichen Markierungserneuerungen ist eine Neumarkierung für das Frühjahr 2017 vorgesehen. Eine Neumarkierung zum jetzigen Zeitpunkt wäre unwirtschaftlich, da ein erhöhter Arbeitsaufwand für die Beseitigung des Laubes erforderlich und die Haltbarkeit der Markierung aufgrund der Witterung (Temperatur und Feuchtigkeit) deutlich geringer wären.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister


Kleine AnfrageNr. 09

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Oktober 2016

 

 

Fragesteller/in:

Uli Severin

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Welche Baumaßnahmen sind wann für die Modernisierung des Jägertunnels geplant und wann wird der „neue Jägertunnel“ wieder in Betrieb genommen?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

 

Stellungnahme/Antwort:

Es ist vorgesehen im Rahmen der privaten Bebauung des Geländes zwischen Neue Kasseler Straße und Bahngelände die Situation zur Nutzung des Jägertunnels im Bereich der westlichen Zugangsrampe und sofern von der Stadt finanzierbar auch im Tunnel selbst zu verbessern.

 

Dazu sollen vom privaten Bauträger die Tunneldecke auf einer Länge von 7,70 m Länge am westlichen Tunnelportal entfernt, der Belag bis zur verbleibenden Tunneldecke durch einen helleren ersetzt, die Wangen der Rampe gesäubert und mit einem neuen Geländer versehen werden. Dabei ist geplant die Rampenneigung zur Neuen Kasseler Straße, soweit

es ohne größere Umbauten möglich ist, von derzeit 8 % auf ca. 6,0 bis 6,5 % ohne Anordnung von Zwischenpodesten zu reduzieren. Sofern von der Stadt finanzierbar, werden durch den privaten Bauträger zusätzlich der Belag im Tunnel sowie die Beleuchtung erneuert und die Tunnelwände gestrichen bzw. mit Platten verkleidet.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen ist in der 2. Jahreshälfte 2017 geplant und erfordert kurz-zeitige Sperrungen, da ansonsten versucht werden soll, den Tunnel weitgehend halbseitig in Betrieb zu halten. 

 

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister
Kleine AnfrageNr. 10

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Oktober 2016

 

Fragesteller/in:

Uli Severin

Fraktion / Partei:

SPD

 

 

Frage:

Wird die Stadt Marburg ihren Bürger/innen zur Bundestagswahl im kommenden Jahr  barrierefreie Wahlbüros zur Verfügung stellen und welche Maßnahme sind dazu noch notwendig?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 10 - Personal, Organisations- und Beteiligungsmanagement

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Universitätsstadt Marburg ist in 74 Wahlbezirke unterteilt. Auch für die im Herbst 2017 stattfindende Bundestagswahl wird in jedem dieser Wahlbezirke ein Wahllokal eingerichtet werden.

 

Nach den wahlrechtlichen Vorschriften, z. B. § 46 Bundeswahlordnung, sollen Wahlräume, soweit möglich, in Gemeindegebäuden zur Verfügung gestellt werden. Die Wahlräume sollen nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere behinderten und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird.

 

Uns ist es bereits in 67 Wahlbezirken gelungen, geeignete Räumlichkeiten zu finden, in denen barrierefrei zugängliche Wahllokale eingerichtet werden können. Leider ist es nicht immer möglich, Räumlichkeiten in den klar abgegrenzten Wahlbezirken zu finden, die die Kriterien eines Wahllokales erfüllen und darüber hinaus auch barrierefrei sind. Grundsätzlich ist es selbstverständlich unser Bestreben, in allen 74 Wahlbezirken barrierefrei zugängliche Wahllokale einzurichten.

 

(Ergänzung für den Fall der Nachfrage: Nicht-barrierefrei waren die Wahllokale Altstadt II Altenbegegnungsstätte der Arbeiterwohlfahrt, Altstadt IV Haus der Ketzerbachgesellschaft, Grassenberg II Pharmazeutisch-Chemisches-Institut, Hansenhaus II Pfarrei Liebfrauen, Oberer Richtsberg I Evangelische Kindertagesstätte, Schröck I Kulturscheune Hingilskoots, Cappel V Hotel-Restaurant Carle)

 

Bei der Einrichtung von Wahllokalen stehen wir auch in Kontakt und in der Abstimmung mit dem Behindertenbeirat der Universitätsstadt Marburg.

 

Darüber hinaus hat natürlich jede Wählerin und jeder Wähler die Möglichkeit per Briefwahl oder mit einem Wahlschein in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises zu wählen.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister


Kleine AnfrageNr. 11

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Oktober 2016

 

 

Fragesteller/in:

Sonja Sell

Fraktion / Partei:

SPD

 

Frage:

Mit Schreiben vom 22.09.2016 hat sich eine Bürgerinitiative aus Michelbach wegen der überfüllten Busse der Linie 15 vor dem morgendlichen Schulbeginn an den Magistrat  gewandt. Kann der Magistrat Auskunft darüber erteilen:

-          was die Ursachen für die Problematik sind?

-          was die Stadtwerke bereits unternommen haben?

-          wie sich der Sachstand nun aktuell darstellt?

-          ob und welche kurzfristige unbürokratische Abhilfe möglich ist?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Das o.g. Schreiben wurde über den Oberbürgermeister am 26.09.2016 an die Stadtwerke weitergeleitet. Die folgenden Maßnahmen wurden danach eingeleitet:

- Begleitung der genannten Fahrt der Linie 15 07:10 Uhr ab Michelbach vom 27.09. 04.10.2016 durch die Fahrdienstleitung

- Einsatz eines viertürigen Gelenkbusses mit automatischer Zähleinrichtung

- Information der Schülerkontaktstelle

- bereits vorab wurde ein zweiter Buszug (12m-Bus mit Anhänger) mit einer Kapazität von bis zu 200 Fahrgästen bestellt

Die Ursache für die Problematik könnte die ungleichmäßige Verteilung der Fahrgäste im Bus hier insbesondere an den Türen und eine stark schwankende Nachfrage für den Schulbusdienst sein. Unterstützt wird diese Annahme durch die Beobachtungen des Fahrdienstleiters und unserer Mitarbeiterin der Schülerkontaktstelle. Die automatische Fahrgastzählung hat bei 6 erhobenen Fahrten einen Besetzungsgrad von 72 bis maximal 91 Fahrgästen bei einer Kapazität von ca. 120 Fahrgastplätzen ergeben. Eine objektive Überfüllung des Fahrzeuges ist damit nicht gegeben.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 


Kleine AnfrageNr. 12

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Oktober 2016

 

 

Fragesteller/in:

Jonathan Schwarz

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Die Berliner Verkehrsgesellschaft erstattet eine Strafanzeige wegen des »Erschleichens von Leistungen«, wenn eine Person innerhalb von zwei Jahren bei Fahrscheinkontrollen dreimal keinen Fahrschein vorweisen kann.

 

Gibt es eine vergleichbare Praxis in Marburg? Wenn ja, welche und wieviele Sanktionsmaßnahmen wurden wegen „Schwarzfahrens“ ergriffen?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

Die Stadtwerke Marburg stellen Strafantrag, wenn der Kunde bei der Kontrolle zum zweiten Mal keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen kann und offene Forderungen für ein erhöhtes Beförderungsentgelt nicht gezahlt hat. Im Jahr 2015 wurden von den Stadtwerken Marburg in 20 Fällen Strafanträge gestellt.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister


Kleine AnfrageNr. 13

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Oktober 2016

 

 

Fragesteller/in:

Jonathan Schwarz

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Wie hoch sind die jährlichen Kosten, die durch Kontrolle und Vertrieb von Fahrkarten für den ÖPNV entstehen? Darin inbegriffen sind die Anschaffung und Wartung von Ticketautomaten, Papier, Druckkosten sowie Ausgaben für die Wartung der Fahrscheinkontrollgeräte, Lohnkosten für den Verkauf sowie die Kontrolle der Fahrscheine.

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

Stadtwerke Marburg

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort:

 

Kosten für „Anschaffung und Wartung von Ticketautomaten“ gibt es in Marburg nicht, weil wir solche Automaten gar nicht haben.

Ausgaben für die Wartung der Fahrscheinkontrollgeräte“ gibt es ebenfalls nicht, weil wir auch keine eigenen Geräte dafür haben.

Die Kosten für Kontrolle und Vertrieb belaufen sich auf ca. 90 T€ pro Jahr für die RMV-Fahrscheinrollen und für den externen Fahrkartenprüfdienst.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister


Kleine AnfrageNr. 14

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Oktober 2016

 

 

Fragesteller/in:

Henning Köster-Sollwedel

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

An wie vielen Stellen und auf wie viel km Strecke etwa hat der Magistrat dem Fahrradverkehr zur Verbesserung der Beachtung von Fahrradstreifen durch den PKW-Verkehr und der Sicherheit des Fahrradverkehrs bisher einen ‚roten Teppich’ ausgelegt  und wo sind weitere geplant?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 66 - Tiefbau

Dezernent/Dezernentin:

rgermeister Dr. Kahle

 

Stellungnahme/Antwort:

In den letzten Jahren wurden an 16 Standorten im Stadtgebiet von Marburg Schutzstreifen und Radfahrstreifen zur Erhöhung der Sicherheit von Radfahrern rot markiert. Die rote Markierung wird an Einmündungen zu Nebenstraßen vorgesehen, um den Kfz-Verkehr auf die geradeausfahrenden Radfahrer aufmerksam zu machen.

Die Straßenverkehrsbehörde prüft gemeinsam mit dem Fachdienst 66 und in Abstimmung mit dem Radverkehrsbeirat weitere Standorte, an denen eine Rotmarkierung zur Erhöhung der Sicherheit von Radfahrer beitragen kann. Diese weiteren Standorte werden im Rahmen der für Markierungen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach und nach umgesetzt.

 

  1. Erlenring/ Zufahrt B3-   30 m

  2. Erlenring/ Wilhelm-Röpke-Straße- 120 m

  3. Erlenring/ Weintrautstraße-   20 m

  4. Wilhelmsplatz-   55 m

  5. Schwanallee/ Leopold-Lucas-Straße-   35 m

  6. Schwanallee/ Am Schwanhof-   30 m

  7. Konrad-Adenauer-Brücke- 100 m

  8. Cölber Straße-   90 m

  9. Elisabethbrücke/ Bahnhof-   60 m

10. Beltershäuser Straße/ Im Lichtenholz-   20 m

11. Beltershäuser Straße/ Einfahrt -Tegut-Markt-   15 m

12. Cappeler Straße/ Beltershäuser Straße- 120 m

13. Neue Kasseler Straße/Ginseldorfer  Weg-   40 m

14. Großseelheimer Straße- 100 m

15. Am Krekel-   12 m

16. Deutschhausstraße-   75 m

 

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister


Kleine AnfrageNr. 15

zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Oktober 2016

 

 

Fragesteller/in:

Henning Köster-Sollwedel

Fraktion / Partei:

Marburger Linke

 

Frage:

Warum macht der Magistrat aus den Themen und den Beschlüssen des Radverkehrsbeirats weiterhin ein Staatsgeheimnis, fördert damit eine mangelhafte Koordination der Arbeit des Verkehrsausschusses (UEV) und dieses Gremiums und behindert damit letztlich die Effizienz der jeweiligen Bemühungen um die Verbesserung der Situation des Radverkehrs (Verweigerung der Protokolle des Beirats für den UEV)?

 

 

Stellungnahme/Antwort durch:

FD 15 - Referat für Stadt-, Regional- und Wirtschaftsentwicklung

Dezernent/Dezernentin:

Oberbürgermeister Dr. Spies

 

Stellungnahme/Antwort

 

Der Radverkehrsbeirat wurde 1990 von Oberbürgermeister  Dr. Hanno Drechsler als verwaltungsinterne Arbeitsgruppe vergleichbar zu anderen internen  AG`s (z.B. AG Verkehr) ins Leben gerufen, um innerhalb der Verwaltung Fragestellungen des Radverkehrs ein größeres Gewicht zu geben. Um die fachliche Basis zu verbreitern, wurden von Beginn an auch externe Fachleute (z.B. ADFC, VCD) zu den Sitzungen eingeladen. Da es sich um eine verwaltungsinterne AG handelt, werden die Protokolle nicht an die städtischen Gremien weitergereicht oder veröffentlicht.

 

Dabei ist die Bezeichnung „Beirat“ sicher etwas irreführend, denn es handelt sich mitnichten um einen solchen. Weder gibt es einen Gründungsbeschluss irgendeines städtischen Gremiums oder eine Festsetzung/Satzung im Marburger Ortsrecht dazu, noch eine Geschäftsordnung oder eine Wahl von Mitgliedern des Radverkehrsbeirates durch die Stadtverordnetenversammlung oder ein anderes städtisches Gremium, so dass dem Radverkehrsbeirat auch jegliche formale Kriterien fehlen, die zu einer Einstufung als tatsächlicher Beirat führen würden u.a. mit der Folge der Weiterleitung von Protokollen. Im Übrigen gibt es eine Reihe verwaltungsinterner AG`s, deren Protokolle sämtlich nicht an Ausschüsse weitergereicht werden.

 

Eine Behinderung der Arbeit des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr ist nicht zu befürchten, da bspw. zu Anfragen, Anträgen oder aktuellen Themen, zu denen der verwaltungsinterne Radverkehrsbeirat um eine Stellungnahme oder Empfehlung (nicht Beschluss!) gebeten wird, den zuständigen städtischen Gremien ein Protokollauszug zugeleitet wird.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin erklärt die Fragestunde damit für beendet. Die schriftlichen Antworten auf die kleinen Anfragen Nr. 16 – 22 werden nach Beendigung der Fragestunde direkt an die Fragesteller/innen verteilt. Sie sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Während der Fragestunde hatte der stellv. Stadtverordnetenvorsteher Heck von 18:17 Uhr bis 18:25 Uhr die Sitzungsleitung inne.

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
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Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
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