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Ratsinformation

ALLRIS - Auszug

10.11.2016 - 3 Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg (W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Herr Bürgermeister Dr. Kahle erläutert die mit der Vorlage in Zusammenhang stehenden Themen, im Einzelnen die planungsrechtliche Vorgeschichte und die aktuell beschlossene Änderung des regionalen Raumordnungsplanes. Im Laufe der nachfolgenden Diskussion machen verschiedene Stadtverordnete deutlich, dass die Notwendigkeit zur Fassung eines Aufstellungsbeschlusses nachvollzogen werden kann, jedoch in diesem Zuge eine Abgabe der Planungshoheit an das Regierungspräsidium und damit ein Entzug der kommunalen planungsrechtlichen Entscheidungskompetenz befürchtet wird. Demzufolge soll neben dem vorgeschlagenen Beschluss folgende Protokollnotiz aufgenommen werden.

 

Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften stimmt der Vorlage unverändert zu. Um nach der anstehenden Genehmigung des Projektes „rzhäuser Hof“r die übrigen verbleibenden Standorte rechtskonforme Planungssicherheit zu schaffen, behält sich die Stadtverordnetenversammlung vor, Aufstellungsbeschlüsse zu fassen, die folgende Kriterien für eine Baugenehmigung absichern:

 

- Intensive Bürgerbeteiligung

- Wirtschaftlichkeit

- Einbeziehung der Stadtwerke Marburg GmbH als Betreiber“

 

Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

r das Gebiet der Universitätsstadt Marburg wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss für die Anpassung des thematischen Teils - Windkraftnutzung - des weiter geltenden Flächennutzungsplanes der Universitätsstadt Marburg an die Ziele des Teil-Regionalplan Energie gefasst. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet.

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Abstimmungsergebnis:

 

JaSPD (4), CDU (3), B90/Die Grünen (2),

Marburger Linke (1), BfM (1)

NeinFDP/MBL (1)

 

Aussprache wird nicht beantragt.

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Anlagen zur Vorlage

Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
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selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
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Keine Zusammenstellung
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